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Rechtsfrage

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DeletedUser

Gast
Hallo.

Heute in Physik haben wir über Laser gesprochen, hauptsächlich über die an der Kasse. Nunja, da mein Lehrer gerne vom Thema abschweift, sind wir auf das Thema grüne Laserpointer gekommen. Er meinte, vollkommen zu Recht, das diese gefährlich sind, die Netzhautverbrennen usw.
Um uns das zu verdeutlichen hat er uns die Geschichte von zwei Jungs erzählt, die sich in Amazon, in Deutschlang verbotene, illegale grüne Laserpointer gekauft haben, die angeblich von zwei Chinesen illegal nach Deutschland gebracht, und dann online verkauft wurden.

Auf jeden Fall kamen die beiden Jungs auf die grandiose Idee sich damit in die Augen zu leuchten, was darauf folgt könnt ihr euch denken - Blindheit.

Nun zu meiner Frage: Mein Lehrer meinte das die beiden Jugendlichen selber Schuld wären, und deren Eltern niemanden verklagen/anzeigen könnten. Ich widerrum meinte, das es die Schuld von Amazon, der mangelnden Sicherheitskontrollen und der Kinder sei, da Amazon solche Sachen nicht verkaufen darf, bei den Kontrollen nicht ausreichend darauf geachtet wurde, und die Kinder so dumm waren und sich damit ins Auge geleuchtet haben.
Wer hat nun Recht, bzw. wer ist der Schuldige und wer könnte wen verklagen/anzeigen whatever?

Lg
 

bauer ranger

Gast
egal welche farbe, bis 1 mW sind die dinger legal, auch in grün. damit wäre die schuld schon mal bei eurem lehrer, dass er euch ******** erzählt.

sollte amazon laserpointer mit mehr power für kunden innerhalb der eu anbieten, ist amazon auch haftbar.
 

DeletedUser

Gast
Prinzipiell liegt die Schuld bei beiden.
Amazon darf solche Produkte wie 2mW Laserpointer nicht zum verkauf anbieten.
Andererseits sind auch die Kinder die diesen Laserpointer gekauft haben selbst Schuld.
Wobei sich aber auch die Eltern haftbar machen können, da Kinder mit 2mW Laserpointer nicht zu spielen haben.

Dieser Artikel bereitet mir ein regelrechtes Gedankengut... :|
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

DeletedUser

Gast
eltern weil sie nicht aufgepasst haben
amazon weil sies verkauft haben
händler der das amazon verkauft hat, weil die die auch net habn dürfn
kinder weil sie damit *******e angestellt haben.
 

DeletedUser28471

Gast
is mmn davon abhängig wie alt die zwei waren.
volljährig -> selbst schuld.
andernfalls hätte das geschäft ohne die zustimmung der eltenr nicht stattfinden dürfen und in dem fall ist amazon bzw. der verkäufer schuld.

mal abgesehn davon das sie anscheinend illegal sind (?) das mal nur zum thema rechtsfähigkeit des geschäftes.
 

DeletedUser

Gast
Ich bezweifel den Wahrheitsgehalt der Geschichte an sich... ich kauf deinem Lehrer nicht ab, das die bei Amazon Laserpointer angeboten haben die tatsächlich gefährlich sind...
 

bauer ranger

Gast
andernfalls hätte das geschäft ohne die zustimmung der eltenr nicht stattfinden dürfen und in dem fall ist amazon bzw. der verkäufer schuld.

mal abgesehn davon das sie anscheinend illegal sind (?) das mal nur zum thema rechtsfähigkeit des geschäftes.

wenn du schon von geschäft redest, dann solltest auch den taschengeldparagraphen nicht vergessen und somit hätte es ohne zustimmung der eltern statt finden dürfen. und falls die doch nur 5 jahre alt waren oder so, haben sie es sich redlich verdient, gefährliches spielzeug von amazon zu bekommen.

übrigens, die brüder hatten noch ne schwester, die hat 4eckige augen vom tv glubschen bekommen...
 

DeletedUser28471

Gast
wenn du schon von geschäft redest, dann solltest auch den taschengeldparagraphen nicht vergessen und somit hätte es ohne zustimmung der eltern statt finden dürfen. und falls die doch nur 5 jahre alt waren oder so, haben sie es sich redlich verdient, gefährliches spielzeug von amazon zu bekommen.

übrigens, die brüder hatten noch ne schwester, die hat 4eckige augen vom tv glubschen bekommen...

kA wie teuer die dinger sind daher hab ich den rausgelassen..

maybe i iz been trolled :O
 

DeletedUser

Gast
Wer schuld hat kann bei Angabe nur dieser Infos nicht ansatzweise geklärt werden

die sich in Amazon, in Deutschlang verbotene, illegale grüne Laserpointer gekauft haben

die angeblich von zwei Chinesen illegal nach Deutschland gebracht, und dann online verkauft wurden

Was jetzt? Amazon oder von zwei Chinesen?

Der Verkäufer ist unklar, dabei müsste geklärt werden mit wem der Vertrag zustande kam.
Grundsätzlich ist jemand der Sachen zur Verfügung stellt auch für die Folgen haftbar, Referenzfall wäre beispielsweise einer der letzten Amokläufe an einer Schule, bei dem auch gegen den Waffenbesitzer (in dem Fall der Vater) ermittelt wurde, ob die Waffen vorschriftsmäßig weggesperrt wurden.

Wie ein Gericht im Fall von Laserpointern entscheiden würde müsste getestet werden, da die Gefährdung durch diese eher marginal ist. Ich denke kaum dass dem Verkäufer die Hauptschuld daran gegeben werden kann..

Auf jeden Fall kamen die beiden Jungs auf die grandiose Idee sich damit in die Augen zu leuchten

Vergleichbar damit dass die beiden sich illegal Waffen besorgen und sich damit gegenseitig erschiessen..die Hauptschuld daran tragen meiner Meinung die Beiden

Angezeigt werden könnten der Verkäufer wegen dem Verkauf illegaler Waren und die Kinder wegen dem illegalen Erwerb.
 

bauer ranger

Gast
Was jetzt? Amazon oder von zwei Chinesen?

Es gibt Verkäufer, die Plattformen wie Amazon zum Verkauf ihrer Waren nutzen. Bin gerade auf Amazon gegangen und schwupp war auch ein Laserpointer auf der Startseite :) Klick

Dieser wird nicht durch Amazon selbst verkauft, sondern durch einen Verkäufer Namens e-commerce-outdoor

Der Verkäufer ist unklar, dabei müsste geklärt werden mit wem der Vertrag zustande kam.

Nein, der Verkäufer ist klar, Amazon ist nur die Plattform, die beiden Chinesen, bzw ihr Unternehmen sind der Vertragspartner.

Grundsätzlich ist jemand der Sachen zur Verfügung stellt auch für die Folgen haftbar, Referenzfall wäre beispielsweise einer der letzten Amokläufe an einer Schule, bei dem auch gegen den Waffenbesitzer (in dem Fall der Vater) ermittelt wurde, ob die Waffen vorschriftsmäßig weggesperrt wurden.

Du vergleichst Äpfel mit Birnen, daher ist es kein Referenzfall...


Wie ein Gericht im Fall von Laserpointern entscheiden würde müsste getestet werden, da die Gefährdung durch diese eher marginal ist. Ich denke kaum dass dem Verkäufer die Hauptschuld daran gegeben werden kann..

Sicher, ihn trifft die Schuld mit voller Wucht. Hätte er nur die Laserpointer verkauft, die erlaubt sind, wäre es nicht zu dem Vorfall gekommen (wir gehen einfach mal davon aus, dass dieses Märchen auch wahr ist). Unter 5mW sind sie ungefährlich, aber sogar ich habe unten einen liegen mit nem 3 stelligen Wert und glaub mir, so marginal ist die Gefährdung nun auch nicht. Ich trau mich nicht mal, meine Katze damit anzuleuchten (wer möchte schon ne blinde Katze haben).

Vergleichbar damit dass die beiden sich illegal Waffen besorgen und sich damit gegenseitig erschiessen..die Hauptschuld daran tragen meiner Meinung die Beiden

Es geht hier nicht um logische Schuld, sondern rechtlich gesehen. Und da sind Kinder nun mal Kinder und der Verkäufer ist schuldig. Da kannste hin und her Philosophieren, es ist einfach so. Kein deutsches Gericht würde den Eltern die Schuld geben, vor allem wenn sie sich jetzt auch noch um 2 blinde Kinder kümmern müssen. Auch den Kindern würde keine Schuld zugeschoben werden

Angezeigt werden könnten der Verkäufer wegen dem Verkauf illegaler Waren und die Kinder wegen dem illegalen Erwerb.

Unwissenheit schützt zwar nicht vor Strafe, aber niemand würde gegen die Kinder ermitteln. Die sind schon mit Blödheit und blind sein genug gestraft
 

DeletedUser

Gast
...

EDIT: ok, soll man ja nicht machen. Nur ominöse Punkte schreiben. Also: Mooshammer gefällt mir und ich möchte seinen Post bekräftigen, besser kann ichs auch nicht ausdrücken.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

DeletedUser

Gast
Bin gerade auf Amazon gegangen und schwupp war auch ein Laserpointer auf der Startseite

Produktmerkmale
Bis zu 20x besser sichtbar als normale Laser inkl. Geschenkbox
Grüner Laser, Wellenlänge: 532 nm
Mehrere hundert Meter Reichweite
Laserklasse 2: Leistung max. 1 mW, ungepulst
Anthrazitfarbenes Metallgehäuse mit praktischem Taschenclip

Klassifizierung nach DIN EN 60825-1/11.01:
augensicher durch Abwendungs- reaktion plus Lidschlussreflex

Also erlaubt

Nein, der Verkäufer ist klar, Amazon ist nur die Plattform, die beiden Chinesen, bzw ihr Unternehmen sind der Vertragspartner.

JETZT ist es klar, vorher nicht.
Amazon wird man rausfallen lassen können..weil Sitz soviel ich weiß nicht in Deutschland ist. Sie dürften das nicht selbst nach Deutschland verkaufen, aber ein weltweites Angebot eines anderen Anbieters einfach zu löschen dürfte schwer fallen


Du vergleichst Äpfel mit Birnen, daher ist es kein Referenzfall...

Referenzfälle bedeuten nicht dass das Gericht in einem ähnlichen Fall genauso entscheiden würden.
Ich vergleiche 2 Fälle in denen jemandem Mittel zur Verfügung gestellt wurden mit denen andere verletzt werden können.
Das Beispiel war auch nur gewählt um zu zeigen dass man zur Verantwortung gezogen werden kann wenn man Mittel illegal zur Verfügung stellt mit denen andere verletzt werden können.

Sicher, ihn trifft die Schuld mit voller Wucht.

Voller Wucht? Beihilfe zur Tat, mehr wirds nicht. Wie groß der Anteil der Beihilfe geahndet wird ist Sache der Gerichte..

da sind Kinder nun mal Kinder und der Verkäufer ist schuldig. Da kannste hin und her Philosophieren, es ist einfach so. Kein deutsches Gericht würde den Eltern die Schuld geben, vor allem wenn sie sich jetzt auch noch um 2 blinde Kinder kümmern müssen. Auch den Kindern würde keine Schuld zugeschoben werden

Nun zu meiner Frage: Mein Lehrer meinte das die beiden Jugendlichen selber Schuld wären

Was jetzt, Kinder oder Jugendliche? Sind sie seit dem Eröffnungspost jünger geworden? Wenn der Threadersteller sie als Jugendliche bezeichnet sehe ich sie als strafmündig.
Der Post klingt so als hätten sie sich gegenseitig in die Augen geleuchtet, damit wäre es schwere Körperverletzung beim jeweils anderen.
Von den Eltern habe ich nichts gesagt, also schieb nichts unter was ich nicht behauptet habe..

deloran, 1. semester jura?
die welt ist komplizierter :>

Da die tatsächliche rechtliche Lage komplexer ist habe ich die Entscheidung eines Gerichts auch nicht vorweg genommen ;)
Wenn man versucht es tatsächlich juristisch korrekt auseinanderzunehmen versteht der Threadersteller aber gar nix mehr..
Können aber auch über die Gesetze die dabei gelten und die entsprechenden Kommentare dazu reden.
 

bauer ranger

Gast
Produktmerkmale
...
Also erlaubt

Und? Es ist nur ein Beispiel für nen Fremdanbieter auf Amazon, damit du sehen kannst, dass Amazon in den meisten Fällen nur die Plattform ist.

JETZT ist es klar, vorher nicht.
Amazon wird man rausfallen lassen können..weil Sitz soviel ich weiß nicht in Deutschland ist. Sie dürften das nicht selbst nach Deutschland verkaufen, aber ein weltweites Angebot eines anderen Anbieters einfach zu löschen dürfte schwer fallen

LoL? Was hat sich denn jetzt geändert? Nichts...
Und deine Aussage ist lächerlich, dass Amazon wegen eines Sitzes im Ausland nichts nach Deutschland verkaufen will. Oder meinst du damit die nicht der EU-Norm entsprechenden Pointer? Die darf niemand nach Deutschland verkaufen, wer es trotzdem macht ist am Arsch.
Und Amazon kann sehr wohl die Angebote anderer auf ihrer Plattform löschen, vor allem wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen. Sie können auch wenn sie wollen Wikileaks von ihren Servern kicken ;)

Referenzfälle bedeuten nicht dass das Gericht in einem ähnlichen Fall genauso entscheiden würden.
Ich vergleiche 2 Fälle in denen jemandem Mittel zur Verfügung gestellt wurden mit denen andere verletzt werden können.
Das Beispiel war auch nur gewählt um zu zeigen dass man zur Verantwortung gezogen werden kann wenn man Mittel illegal zur Verfügung stellt mit denen andere verletzt werden können.

Du vergleichst hier 2 unterschiedliche Mittel, das eine sind Waffen, die unters Waffengesetz fallen und das andere einfach nur Laserpointer (die nur unter das Waffengesetz fallen, wenn sie als Zielmarkierung für existierende Waffen dienen sollen).

Wenn ich nen Keks liegen lasse und jemand stopft den einem anderen so in den Hals, dass er erstickt bin ich sicher nicht genauso Schuld, als wenn ich nen Hammer im Spielzimmer liegen lasse und die Kinder schlagen sich damit die Köpfe ein. Das meine ich mit Birnen und Äpfel

Voller Wucht? Beihilfe zur Tat, mehr wirds nicht. Wie groß der Anteil der Beihilfe geahndet wird ist Sache der Gerichte..

Fahrlässige Körperverletzung und verstoß gegen xyz. Dazu kommen noch Zivilrechtliche Schritte, die von den Eltern angestrebt werden könnten. Mit voller Wucht meine ich, dass der Verkäufer der einzige ist, der bestraft wird.

Was jetzt, Kinder oder Jugendliche? Sind sie seit dem Eröffnungspost jünger geworden? Wenn der Threadersteller sie als Jugendliche bezeichnet sehe ich sie als strafmündig.

Jugendliche = 13-21 Jahre. Wenn die alle strafmündig sind, dann machst du was falsch. Das Jugendschutzgesetz gilt für alle Minderjährigen. Da gibt es kein Kinderschutzgesetz (nicht mehr seit dem 2. WK). Wenn das Gesetz alle Minderjährigen als Jugend sieht, dann kann das der Volksmund doch auch, oder?
Und als was du sie siehst, spielt eh keine Rolle. Eigentliche hätte man differenzieren müssen und für jede Gruppe die Antwort geben. Aber du gehst ja lieber von deinem Vorwissen aus, statt dich an Tatsachen und Fakten zu halten...

Der Post klingt so als hätten sie sich gegenseitig in die Augen geleuchtet, damit wäre es schwere Körperverletzung beim jeweils anderen.

Kein Kläger, keine Klage. Möcht ich mal sehen, wie so ein blutjunger Staatsanwalt das Ermittlungsverfahren einleitet und die Bild dann groß aufschreit^^
Wird nicht passieren, allen ist doch nur die Karriere das wichtigste und die Meinung von Außen. Die Kinder (denn nur Kinder können eigentlich so blöd sein) sind genug gestraft.

Von den Eltern habe ich nichts gesagt, also schieb nichts unter was ich nicht behauptet habe..

Ich habe es dir nicht untergeschoben. Ich habe nur verdeutlicht, dass nur der Verkäufer am Arsch ist, indem ich noch mal aufgezählt habe, wer nicht bestraft würde. Nimm nicht alles persönlich und dich selbst nicht so wichtig. Nur weil ich dich quote, heißt das noch lange nicht, dass jedes Wort nur deinen Augen und Worten gilt...
 

DeletedUser

Gast
Und? Es ist nur ein Beispiel für nen Fremdanbieter auf Amazon, damit du sehen kannst, dass Amazon in den meisten Fällen nur die Plattform ist.

Womit Amazon nicht als Verkäufer gilt und nicht ganz so leicht belangt werden kann

LoL? Was hat sich denn jetzt geändert? Nichts...
Und deine Aussage ist lächerlich, dass Amazon wegen eines Sitzes im Ausland nichts nach Deutschland verkaufen will. Oder meinst du damit die nicht der EU-Norm entsprechenden Pointer? Die darf niemand nach Deutschland verkaufen, wer es trotzdem macht ist am Arsch.
Und Amazon kann sehr wohl die Angebote anderer auf ihrer Plattform löschen, vor allem wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen. Sie können auch wenn sie wollen Wikileaks von ihren Servern kicken ;)

Amazon kann alles online lassen wenn Anbieter darin weltweit anbieten und es nicht überall gegen geltendes Recht verstößt. Sie "können" Sachen löschen, aber sie "müssen" nicht unbedingt. Vor allem wenn die Pointer über die amerikanische Seite des Unternehmens vertrieben werden. Nur weil etwas in einem Land illegal ist bedeutet es nicht dass sie Anbieter löschen müssen die Sachen weltweit verkaufen.
Wer die Pointer trotzdem verkauft ist erst mal fein raus, v.a. wenn es Chinesen sind..die können hier nicht wirklich belangt werden.

Du vergleichst hier 2 unterschiedliche Mittel, das eine sind Waffen, die unters Waffengesetz fallen und das andere einfach nur Laserpointer (die nur unter das Waffengesetz fallen, wenn sie als Zielmarkierung für existierende Waffen dienen sollen).

Es sind beides Artikel die man nicht so einfach besitzen darf und mit denen man anderen Schaden zufügen kann

Wenn ich nen Keks liegen lasse und jemand stopft den einem anderen so in den Hals, dass er erstickt bin ich sicher nicht genauso Schuld, als wenn ich nen Hammer im Spielzimmer liegen lasse und die Kinder schlagen sich damit die Köpfe ein. Das meine ich mit Birnen und Äpfel

Auch unpassend, da sowohl Kekse als auch Hammer legal erworben werden können

Fahrlässige Körperverletzung und verstoß gegen xyz. Dazu kommen noch Zivilrechtliche Schritte, die von den Eltern angestrebt werden könnten. Mit voller Wucht meine ich, dass der Verkäufer der einzige ist, der bestraft wird.

Die illegale Einfuhr und der Verkauf können ganz klar bestraft werden. Der Erwerb derselben genauso, also ist der Verkäufer nicht der Einzige der sich schuldig gemacht hat. "Bestraft" werden die Jugendlichen dabei in der Praxis kaum, ändert aber nichts daran dass sie sich genauso strafbar gemacht haben.
Höchstens "Beihilfe" zur fahrlässigen schweren Körperverletzung, beim Verklagen ist das der wichtigere Teil. Der Körperverletzung selbst hat sich der Verkäufer nicht schuldig gemacht.

Jugendliche = 13-21 Jahre. Wenn die alle strafmündig sind, dann machst du was falsch. Das Jugendschutzgesetz gilt für alle Minderjährigen. Da gibt es kein Kinderschutzgesetz (nicht mehr seit dem 2. WK). Wenn das Gesetz alle Minderjährigen als Jugend sieht, dann kann das der Volksmund doch auch, oder?
Und als was du sie siehst, spielt eh keine Rolle. Eigentliche hätte man differenzieren müssen und für jede Gruppe die Antwort geben. Aber du gehst ja lieber von deinem Vorwissen aus, statt dich an Tatsachen und Fakten zu halten...

Nach deutschem Recht ist Jugendlicher, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
Strafmündig ist man sobald man 14 ist. (bzw. schuldunfähig ist wer noch nicht 14 ist, StGB §19)
Da muss nix differenziert werden..dein Volksmund sieht das vielleicht so wie du, das Gesetz nicht. Es ist nicht wichtig als was ich das sehe, aber als was das Gesetz es sieht.

Kein Kläger, keine Klage.

Wenn irgendjemand den Verkäufer anklagt wird die Frage der Schuld an der Tat geklärt..und dann erwischts auch die strafmündigen Jugendlichen.
Der Staatsanwalt freut sich auch wenn er die Beihilfe anklagen kann, aber nicht die Tat selbst

Ich habe nur verdeutlicht, dass nur der Verkäufer am Arsch ist, indem ich noch mal aufgezählt habe, wer nicht bestraft würde.

Es gibt kein Ausschlussverfahren indem man festlegt wer nicht schuld ist und dann die übrigen bestraft..du willst das von hinten aufrollen
 

DeletedUser

Gast
Seit wann dient das Forum der Rechtsberatung?

In der guten alten Zeit wurden solche Threads noch rigoros geclosed :(
 

bauer ranger

Gast
Womit Amazon nicht als Verkäufer gilt und nicht ganz so leicht belangt werden kann

Nichts Anderes habe ich die ganze Zeit geschrieben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Amazon kann alles online lassen wenn Anbieter darin weltweit anbieten und es nicht überall gegen geltendes Recht verstößt. Sie "können" Sachen löschen, aber sie "müssen" nicht unbedingt. Vor allem wenn die Pointer über die amerikanische Seite des Unternehmens vertrieben werden. Nur weil etwas in einem Land illegal ist bedeutet es nicht dass sie Anbieter löschen müssen die Sachen weltweit verkaufen.
Wer die Pointer trotzdem verkauft ist erst mal fein raus, v.a. wenn es Chinesen sind..die können hier nicht wirklich belangt werden.

Amazon muss durch technische Maßnahmen verhindern, dass für EU-Länder solche Angebote aufgeführt werden, auf ihren jeweiligen Seiten. Sicher ist das auf der .com was anderes. Aber hier kann man das auch Produktbezogen über die Lieferadresse begrenzen. Aus der Beschreibung im Post geht hervor, dass die Pointer schon in Deutschland waren und die Chinesen anscheinend auch. Daher ist es egal, ob Chinese oder nicht und auch welche Seite von Amazon.

Es sind beides Artikel die man nicht so einfach besitzen darf und mit denen man anderen Schaden zufügen kann

Man kann mit allem Schaden zu fügen. Und nur weil sie beide meist den Beigeschmack der Illegalität haben, sind sie dennoch nicht gleich zu bewerten. Beim Dope ist es auch illegal, es zu besitzen, warum bringst dann nicht als Referenzfall einen, wo einem sein Dope geklaut wurde und der Dieb hat es konsumiert und hinterher jemand anderen Verletzt. Da gibt es sicher viele von....

Auch unpassend, da sowohl Kekse als auch Hammer legal erworben werden können

Waffen auch, Laserpointer mit mehr als 1 mW nicht!

Die illegale Einfuhr und der Verkauf können ganz klar bestraft werden. Der Erwerb derselben genauso, also ist der Verkäufer nicht der Einzige der sich schuldig gemacht hat. "Bestraft" werden die Jugendlichen dabei in der Praxis kaum, ändert aber nichts daran dass sie sich genauso strafbar gemacht haben.
Höchstens "Beihilfe" zur fahrlässigen schweren Körperverletzung, beim Verklagen ist das der wichtigere Teil. Der Körperverletzung selbst hat sich der Verkäufer nicht schuldig gemacht.

Schau dir deinen Referenzfall noch mal genauer an, da wird der Vater wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Nach deutschem Recht ist Jugendlicher, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
Strafmündig ist man sobald man 14 ist. (bzw. schuldunfähig ist wer noch nicht 14 ist, StGB §19)
Da muss nix differenziert werden..dein Volksmund sieht das vielleicht so wie du, das Gesetz nicht. Es ist nicht wichtig als was ich das sehe, aber als was das Gesetz es sieht.

Nach dem SGB ist man dan ein Jugendlicher, was herzlich wenig mit dem StGB zu tun hat du Held. Und der Ausgangspunkt kommt nicht von einer Mitarbeiterin des ARGE, sondern von einem der den Volksmund benutzt.

Wenn irgendjemand den Verkäufer anklagt wird die Frage der Schuld an der Tat geklärt..und dann erwischts auch die strafmündigen Jugendlichen.
Der Staatsanwalt freut sich auch wenn er die Beihilfe anklagen kann, aber nicht die Tat selbst

Wie weiter oben schon geschrieben, schau dein Referenzfall einfach mal selbst an....

Es gibt kein Ausschlussverfahren indem man festlegt wer nicht schuld ist und dann die übrigen bestraft..du willst das von hinten aufrollen

Frag mal Sherlock Holmes!!!!!!!!!!! Und jetzt geh sterben
 

DeletedUser

Gast
Seit wann dient das Forum der Rechtsberatung?

In der guten alten Zeit wurden solche Threads noch rigoros geclosed :(

in der guten alten zeit haben aber auch noch nicht irgendwelchen dummen jimbas alle möglichen diskussionen geclosed wenns mal etwas unruhiger wurde.

beruf dich nicht auf vergangenes ! :)
 

DeletedUser

Gast
Immer noch besser und produktiver als von Hobbyjuristen ausgetauschtes Pseudowissen.
 

DeletedUser

Gast
Als solche Threads noch sofort geschlossen wurden, war fener noch da.
Könnt ihr euch nicht mehr an die paar Tage erinnern in denen es keinen offenen Thread auf der ersten Seite mehr gab?
 

DeletedUser

Gast
egal welche farbe, bis 1 mW sind die dinger legal, auch in grün. damit wäre die schuld schon mal bei eurem lehrer, dass er euch ******** erzählt.

sollte amazon laserpointer mit mehr power für kunden innerhalb der eu anbieten, ist amazon auch haftbar.

1 mw?in braunschweig ist seid jahren ein typ der laser pointer mit mehr als 5 mw verkauft...
 
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Es sind keine weiteren Antworten möglich.
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