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Ankauf der Steuersünder-CD: legal oder illegal?

DeletedUser

Gast
Eines der Probleme in der Steuer-CD-Angelegenheit sind wieder einmal die undurchdringliche Menge von "Aufsätzen" sog. "journalisten", die die geltende Rechtslage gar nicht oder mangelhaft wiedergeben. Natürlich macht sich ein reißerischer Aufsatz über strafrechtliche Konsequenzen hoher Amtsträger besser als ein paar feststellende Sätze, dass sich hier niemand strafbar macht.

Hehlerei (-), s.o., damit ebenfalls Beihilfe (-)
Aufruf zur Straftat (-) aus oben genannten Gründen
Beihilfe zum Ausspähen von Daten: Zum Konstrukt der sukzessiven Beihilfe (wohl sehr zweifelhaft hier) lass ich mich erst gar nicht aus, Obj.TB (-) ;)


Ich sehe im Gegensatz zu anderen auch keine rechtsstaatlichen Probleme. Den Dammbruch vermag ich nicht zu erkennen. Auch heute verhandelt die Bundesreg/Außenministerum mit Geißelnehmern über Lösegeld. Auch da wird mit "Tätern" geredet, gleichwohl mit einem schutzwürdigen Ziel,. Das kann man in der Steuersache nicht ganz so eindeutig sehen, aber die Verfolgung von Straftaten (denn im Kern geht es darum), ist ebenso ein schützwürdiges Ziel.
 

DeletedUser13297

Gast
@Rushgun: Ja und was interessiert das Deutschland?

Wo ich heut schon mit so vielen Paragraphen um mich geschmissen hab tuts einer mehr oder weniger jetzt auch nicht.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1.html
(1) 1Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. 2Zum Inland im Sinne dieses Gesetzes gehört auch der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil am Festlandsockel, soweit dort Naturschätze des Meeresgrundes und des Meeresuntergrundes erforscht oder ausgebeutet werden oder dieser der Energieerzeugung unter Nutzung erneuerbarer Energien dient.
(2) 1Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind auch deutsche Staatsangehörige, die
1.
im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und
2.
zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen,
sowie zu ihrem Haushalt gehörende Angehörige, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder keine Einkünfte oder nur Einkünfte beziehen, die ausschließlich im Inland einkommensteuerpflichtig sind. 2Dies gilt nur für natürliche Personen, die in dem Staat, in dem sie ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, lediglich in einem der beschränkten Einkommensteuerpflicht ähnlichen Umfang zu einer Steuer vom Einkommen herangezogen werden.
(3) 1Auf Antrag werden auch natürliche Personen als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, soweit sie inländische Einkünfte im Sinne des § 49 haben. 2Dies gilt nur, wenn ihre Einkünfte im Kalenderjahr mindestens zu 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte den Grundfreibetrag nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 nicht übersteigen; dieser Betrag ist zu kürzen, soweit es nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat des Steuerpflichtigen notwendig und angemessen ist. 3Inländische Einkünfte, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nur der Höhe nach beschränkt besteuert werden dürfen, gelten hierbei als nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegend. 4Unberücksichtigt bleiben bei der Ermittlung der Einkünfte nach Satz 2 nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegende Einkünfte, die im Ausland nicht besteuert werden, soweit vergleichbare Einkünfte im Inland steuerfrei sind. 5Weitere Voraussetzung ist, dass die Höhe der nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte durch eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde nachgewiesen wird. 6Der Steuerabzug nach § 50a ist ungeachtet der Sätze 1 bis 4 vorzunehmen.
(4) Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 und des § 1a beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte im Sinne des § 49 haben.
Fußnote
§ 1 Abs. 3 Satz 4: Zur Anwendung vgl. § 52 Abs. 1a
In Deutschland hat man seine Steuern zu zahlen, fertig aus.
 
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DeletedUser

Gast
Du bist zu hart, das zu kritisieren sollte doch noch erlaubt sein.
Ach ja und ich habe eine Abneigung gegen Ärzte.
Wenn ich einen Arzt sehe habe ich sofort Vorurteile die ich nicht zurückdrängen kann.
Ach komm, als könnte ich irgendetwas verbieten. Aber es ist dumm, sich auf die Manager zu stürzen als könnten die irgendetwas daran ändern dass Steuern hinterzogen und Boni gezahlt werden.
Genauso unnütz ist es, der Schweiz jetzt irgendwelche Vorwürfe zu machen nur weil die stolz auf ihr Bankensystem sind. Stellt euch mal vor, was passiert, wenn die Schweiz fordert, dass wir unsere Automobilbranche modernisieren und unsere Subventionswirtschaft abschaffen oder so, was soll das ganze beleidigtsein und buhrufen?
Die Welt dreht sich weiter und der Staat tut, was er für nötig hält. :D

@Stormbraker: Ja, rechtliche Argumente zu kennen ist immer recht wichtig bei so einer Diskussion. Aber damit ist sie ja noch nicht zu Ende. Nur weil etwas im Gesetz geschrieben steht, heißt das ja nicht, dass es nicht ausgemachter Schwachsinn sein kann.
Aber mir ist die Rechtspraxis in dem Punkt eigentlich ganz Recht, ich habe bisher noch keine Steuern hinterzogen. :>
 

DeletedUser34004

Gast
der ankauf ist vllt nicht legal, aber der zweck heiligt die mittel.

in drogendelikten gehen kleindealer auch straffrei aus, wenn sie gegen große aussagen.

jeder straftäter muss wissen, dass auch der staat zu illegalen mitteln greifen kann um sie dingfest zu machen.

es ist keine folter im spiel. also eine durchaus feine art kriminelle dingfest zu machen.
 
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DeletedUser

Gast
Ne, mal ehrlich: Manager machen auch nur ihren Job. Manche machen ihn gut, manche machen ihn schlecht.
Warum entlädst du deinen Volkszorn nicht an den Juristen oder den Ärzten? Die gehören doch auch zu dem Schweinesystem das dich unterdrückt!
Sind bestimmt auch alles Steuerhinterzieher, wie können die sonst so reich sein usw

Klar, wenn man gut gearbeitet hat, soll man auch belohnt werden. Hab ich auch nie angefechtet. Paradox ist aber doch, dass Opel mit Staatshilfen saniert werden sollen und wenn es soweit kommt, dann frage ich mich doch: Wo wurde da gut gearbeitet?

Ach komm, als könnte ich irgendetwas verbieten. Aber es ist dumm, sich auf die Manager zu stürzen als könnten die irgendetwas daran ändern dass Steuern hinterzogen und Boni gezahlt werden.

Die armen Managaer. Opfer der Gesellschaft und Wirtschaftskrise. Aber du hast recht, mir tuen sie jetzt richtig leid :S
 

DeletedUser

Gast
Die armen Managaer. Opfer der Gesellschaft und Wirtschaftskrise. Aber du hast recht, mir tuen sie jetzt richtig leid

letztendlich sind es die Bilderberger die dafür verantworlich sind, die Manager müssen einfach als Sündenbock herhalten...
 

DeletedUser

Gast
Ach komm, als könnte ich irgendetwas verbieten. Aber es ist dumm, sich auf die Manager zu stürzen als könnten die irgendetwas daran ändern dass Steuern hinterzogen und Boni gezahlt werden.
Genauso unnütz ist es, der Schweiz jetzt irgendwelche Vorwürfe zu machen nur weil die stolz auf ihr Bankensystem sind. Stellt euch mal vor, was passiert, wenn die Schweiz fordert, dass wir unsere Automobilbranche modernisieren und unsere Subventionswirtschaft abschaffen oder so, was soll das ganze beleidigtsein und buhrufen?
Die Welt dreht sich weiter und der Staat tut, was er für nötig hält. :D

Ok wenn man sich auf den bösen Manager der sogar noch Bonis bezieht wenn eine Bank pleite geht bezieht schon. Aber das so etwas erst möglich ist ist kritikwürdig.
 

DeletedUser

Gast
Aber das so etwas erst möglich ist ist kritikwürdig.

Na klar, alles ist kritikwürdig. Du kannst von mir aus die Farbe meiner Unterhose kritisieren und ich würde dir deshalb keine Vorwürfe machen. ;)

Die Form ist nur die Frage. Sowas zum Beispiel:

ie armen Managaer. Opfer der Gesellschaft und Wirtschaftskrise. Aber du hast recht, mir tuen sie jetzt richtig leid
icon_confused.gif

Verrät dem Leser einfach nur, dass der Autor ausschließlich in Kategorien von "Schuld" und "Gut und Böse" denkt und erwartet, die ganze Welt würde sich zum guten Wenden, wenn man doch nur den bösen Steuerhinterziehern und Bonibankern richtig feste auf die Schnauze hauen würde. :D

Das ist natürlich Unsinn. Steuern werden hinterzogen, weil der Staat es nicht geschafft hat, seiner Bevölkerung zu erklären, wozu er überhaupt da ist und weil niemand noch einschätzen kann, ob das, was er an Steuern zu zahlen hat, durch irgendetwas zu rechtfertigen ist.
 

DeletedUser

Gast
Genau, darum kann man die ''steuerbetrüger'' nicht ausliefern an Deutschland. Weil sie eben KEIN Verbrechen begangen haben.

Sie haben nichts illeagales verbrochen

Doch, sie haben in Deutschland Steuern hinterzogen. Die Straftat fand hier statt. Schweizer Gesetze spielen da keine Rolle.
 

DeletedUser

Gast
Ankauf der Steuersünder-CD: legal oder illegal?

was für ne frage...

es ist wissentlicher kauf einer gestohlenen CD also diebstahl,

aber ethisch vertretbar

also rechtens!
 

DeletedUser

Gast
es ist wissentlicher kauf einer gestohlenen CD also diebstahl


1. Das, was du meinst, wäre wohl eher Hehlerei zu nennen.
2. Hat just 4 fun ziemlich detailliert erklärt, das eine juristischeGrauzone ist.
Abhängig von der Definition des Worter "Sache" ist der Kauf gestohlener Daten ein Verbrechen oder eben keins.
 

DeletedUser34004

Gast
ich sage mal so: die daten sind gestohlen, daher handelt es sich im engeren sinne um hehlerware...

andererseits setzt man z.b. belohnungen für hinweise auf straftaten aus. die hinweise können legal oder illegal sein.
somit kann man die ankaufsumme der daten auch als belohnung für hinweis ansehen und damit isses dann legalisiert.

die daten an sich stellen keinen beweis dar. die daten können manipuliert sein.
die daten führen dann zu gezielten ermittlungen die dann erst die beweise liefern.

der hehler wird damit dann quasi legalisiert. wenn ich in einem unternehmen beschäftigt bin und dabei straftaten feststelle bin ich nach dem gesetz sogar verpflichtet diese straftaten anzuzeigen, ansonsten mache ich mich nach dem gesetz der beihilfe zur steuerhinterziehung mit schuldig.

das einzige was den hehler dann strafbar macht ist die ankaufsumme, die er verlangt. dies ist nach gesetz erpressung und zurückhaltung von indizien.

-------------------------------------------------------------------

wenn man nun den banken nachweisen kann wissentlich zur steuerhinterziehung beigetragen zu ham, so käme dann nach gesetz ein gewerbeverbot in deutschland in betracht.
dies täte ich sogar als gerecht ansehen.
als kleiner anlageberater bekommt man auch gewerbeverbot wenn man jemandem bei steuerhinterhinterziehung hilft.

somit wäre es gleiches recht für alle.

damit könnten dann z.b. auch ausländische steuerhinterziehungs-banken abgestraft werden, da mit gewerbeverbot z.b. geldtransfers auf diese ausländischen banken verboten wären, da sie nach gesetz dann illegal sind.

man muss nur bestehende gesetze auch anwenden und durchsetzen *ggg*

theoretisch kann man sogar noch einen schritt weitergehen, weil erträge der banken aus geschäften die der steuerhinterziehung entstammen, also erträge aus kriminellen handlungen sind, grundsätzlich dem staat zustehen - zudem dann noch saftige geldstrafe...

... und wie heißt es nochmal so schön im gesetz: unwissenheit schützt nicht vor strafe...

ich kann mich als arbeitsloser auch nich inner schweiz mit privatauto hinstellen und taxi machen, und wenn mich gendarmerie erwischt sagen: sry, ich hab nich gewußt, dass ich das nich darf.
 
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DeletedUser

Gast
§ 259 StGB
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Informationen sind allerdings aus einem physisch vorhandenen, realem Körper, also einer "Sache" geflossen. Wir vergessen zu häufig, dass unsere Softwarewelt ertastbar ist, nämlich in Form von Server, Datenträgern, Kupfer-/Glasfaserkabeln im Internet, usw.

Außerdem ist hier von dem Kauf einer "Sache", die "durch eine (gegen fremdes Vermögen gerichtete) rechtswidrige Tat erlangt" worden ist. Die "Sache" ist hier der Datenträger, auf dem die Steuersünderdaten gespeichert sind, also die CD. Und sie wurde durch eine rechtswidrige Tat erlangt, nämlich durch den Diebstahl der Steuersünderdaten. In dem von dir zitierten § 250 StGB heißt es übrigens auch "um sich oder einen Dritten zu bereichern". Der Dritte ist hier die juristische Person Staat, wenn man davon ausgeht, dass der Staat die CD kauf, ist der Staat sogar "sich".

Bei Gesetzen kommt es immer auf das richtige Lesen und Interpretieren an.
 

DeletedUser13297

Gast
Bitte bitte bitte bitte bitte biiiiiiitte schreib nichts, wovon du keine Ahnung hast ;(

Gerade bei rechtlichen Sachen kann man sich sehr böse blamieren...
 

DeletedUser

Gast
Für mich hat der "Dieb" eindeutig Zivilcourage, da er ein Verbrechen anzeigt und nicht still schweigt.

wo bitte schön ist da zivilcourage? seinen arbeitgeber zu betrügen? :eek:
egal wo du arbeitest, normalerweise unterschreibt man eine stillschweigungsvereinbarung, datenschutzvereinbarung und so weiter und so fort. in einer bank noch mehr als sonstwo. heisst die person verstösst schon mal gegen diese vereinbarung. wenn man keine lust hat, für eine bank zu arbeiten, wo man sich eben an das geheimnis halten muss, dann soll man es gleich lassen und gemüse im garten anbauen gehen. der sündenbock für die finanzkrise in deutschland sind nun einfach die steuerhinterzieher und die schweizer mit dem bösen bankgeheimnis (400 mio.. lächerlich... wieviel verschuldung hat der staat?) haben wohl alle ein bisschen zu viel the international gesehen :|

Auch wenn er Geld für die Daten verlangt. Immerhin riskiert er einiges. Seine diebisch ergaunerten 2,5 Millionen kann er aber wieder in der Schweiz reinwaschen lassen. Und wenn er nicht willkommen ist, dann eben in Lichtenstein ;-)

ich hoffe doch aber schwer, der depp versteuert dann sein einkommen auch richtig o_O

Wenn die damit durchkommen, dann werden die Schweizer und Liechtensteiner Banken noch ganz schön auf die Schnauze bekommen. Würd mir gefallen.

warum? was hastn davon? dass die wirtschaft des nachbarstaates gefährdet wird? (wo im übrigen noch monatlich sehr sehr sehr sehr viele deutsche einwandern, weil sies im achsofeinendeutschenstaat nicht mehr aushalten) ich verstehe nicht, warum der deutsche staat nicht schon längst mit dem schweizer staat gehandelt hat. vor 20 jahren hat aber wohl das geheimnis noch kein mensch intressiert, geschweige denn läppische kleine steuerhinterzieher...

letztendlich wird der deutsche staat machen, was sie für richtig halten (also geld sehen) und die cd kaufen. ich hoffe aber schwer, dass sie damit genau so auf die schnauze fallen.

nun denn, ich bin gespannt, zu was für einer entscheidung es kommen wird und wie die folgen sein werden...
 

DeletedUser30154

Gast
Ganz klar: Illegal.
Hier in Deutschland ist Hehlerei illegal.

Du meinst 'gerechtfertigt oder nicht'?!

Ich finds ok, da der Staat damit zwar illegal handelt, ABER ein fettes Plus macht, was in solchen Zeiten wie im Mom doch das Zünglein an der Waage ist. ;-)
 

DeletedUser

Gast
Ich finds ok, da der Staat damit zwar illegal handelt, ABER ein fettes Plus macht, was in solchen Zeiten wie im Mom doch das Zünglein an der Waage ist. ;-)

Das heißt, es ist OK, wenn ich in ein Museum einbreche, die ganzen wertvollen Gemälde klaue und die dann auf dem Schwarzmarkt verkaufe, nur weil ich dann ein "fettes Plus" mache? Wenn ich jetzt in Paris wohnen würde, währe ich zwei Sekunden nach dem Absenden dieses Beitrags schon auf dem Weg zum Louvre, du findest das ja in Ordnung.
 

DeletedUser

Gast
Mal ganz ehrlich:
Wer von euch ist rein ausm Bauch raus gegen den Deal? Es gibt kaufbare Daten von Steuerbetrügern, die sich am Ende sogar mehr als refinanzieren. Im Namen des Volkes sollte das ganze also recht eindeutig sein ;-) [fernab jeglicher Paragraphen, die wurden hier zur genüge diskutiert]

Wer hier gegen den Deal stimmt, der hat wohl selbst ein Konto in der Schweiz mit nicht versteuerten Erträgen ;-)
 

DeletedUser30154

Gast
Das heißt, es ist OK, wenn ich in ein Museum einbreche, die ganzen wertvollen Gemälde klaue und die dann auf dem Schwarzmarkt verkaufe, nur weil ich dann ein "fettes Plus" mache? Wenn ich jetzt in Paris wohnen würde, währe ich zwei Sekunden nach dem Absenden dieses Beitrags schon auf dem Weg zum Louvre, du findest das ja in Ordnung.

Falsches Beispiel.
Deswegen ist dein Versuch einer Gegenargutemnation nichtig.
Sorry - ich dachte hier wären keine Kinder/Leute unterwegs die nur darauf warten, dass man Grundwissen voraussetzt, dass man die Argumente, welche hier genannt werden, nicht auf den Einzelnen beziehen kann. -.-

Warum ist es ein falsches Beispiel?
Du bist weder der Staat, der für alle 82mio Bürger das Beste ausmachen soll, noch hast du Schulden, die du aufgenommen hast, weil du ein ausgeprägte Sozialstaat bist. ;-)

Durch diesen Kauf der Steuersünder-CD würden mehr Verbrechen (Steuer hinterziehen ist ja eins, wie ihr alle wisst) aufgeklärt, als begangen, deswegen ist es aus meiner Sicht nicht unmoralisch. ;-)
 
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DeletedUser

Gast
Dann habe ich aber noch eine Frage dazu, ist ein wenig OT, aber du scheinst ja in der Materie zu sein.

Nein, ich habe noch nicht einmal mein Abitur. Habe aber die Diskussion bei hartaberfair angeschaut und dort hieß es von Bosbach, dass Daten keine Sachen sind. Und so ist es wohl auch.

Die Informationen sind allerdings aus einem physisch vorhandenen, realem Körper, also einer "Sache" geflossen. Wir vergessen zu häufig, dass unsere Softwarewelt ertastbar ist, nämlich in Form von Server, Datenträgern, Kupfer-/Glasfaserkabeln im Internet, usw.

Du weißt schon, was Daten sind?
Daten sind nichts als verschiedene Spannungen, normalerweise bedeutet 1 Spannung ist da und 0, dass Spannung nicht da ist. Eine Integer Zahl z.B. hat 4 Byte, also 00000000 00000000 00000000 00000000. Die Daten an sich sind weder Kabel noch Datenträger, sondern befinden sich auf diesen bzw. Spannungen liegen an ihnen an. Seit wann sind Potenzialunterschiede eine Sache im rechtlichen Sinne?

Hinzu kommt, dass man als Daten nur die verschiedenen Spannungen auf dem Datenträger bezeichnet, nicht aber den Datenträger selber. Daten sind zumindest im Arbeitspeicher nichts anderes als getrennte Elektronen. D.h. der Wert der Daten besteht nicht aus den Elektronen, sondern aus geistiger Arbeit bzw. der richtigen Anordnung der Elektronen. Ein Dieb, der Daten mitnimmt, klaut sich nicht die Elektronen aus dem Arbeitsspeicher oder vom Server, sondern kopiert die zu Spannung resultierenden Anordnungen der Elektronen. Es kann also gar kein Diebstahl einer physischen Sache vorliegen (es sei denn, der Datenträger ist geklaut, aber dazu später mehr), sondern meistens Diebstahl geistigen Eigentums.

Geht man davon aus, dass der Datendieb die CD mit den Daten geklaut hat und diese nun verkauft, so liegt Hehlerei definitiv vor. Hier würde er die CD verkaufen, also definitiv eine Sache. Hat er die Daten aber auf eine legal erworbene CD kopiert, so liegt Hehlerei nicht vor, da die Sache legal erworben wurde. Auch wenn er die Daten-CD ursprünglich geklaut hat besteht immer noch die Möglichkeit, dass er die Daten von der illegalen Daten-CD auf eine legal erworbene CD kopiert hat. Dann liegt auch keine Hehlerei vor.

BGB § 90 Begriff der Sache:
Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.

Außerdem ist hier von dem Kauf einer "Sache", die "durch eine (gegen fremdes Vermögen gerichtete) rechtswidrige Tat erlangt" worden ist. Die "Sache" ist hier der Datenträger, auf dem die Steuersünderdaten gespeichert sind, also die CD. Und sie wurde durch eine rechtswidrige Tat erlangt, nämlich durch den Diebstahl der Steuersünderdaten.

Die CD ist aber höchstwahrscheinlich nicht illegal erworben worden. Nur die Daten darauf. Und deshalb liegt bei Kauf der CD keine Hehlerei vor. Hinzu kommt, dass das Kopieren der Daten nicht gegen ein fremdes Vermögen gerichtet ist, anders als z.B. bei Kopien von Urheberrechtlich geschützem Material wie etwa Computerspiele oder Filme auf DVD. Die rechtswidrige Tat, also das Kopieren, ist bei der Daten-CD daher nicht gegen ein fremdes Vermögen gerichtet. Die CD wurde wahrscheinlich in einem normalen MediaMarkt legal erworben. Und die Daten dann übertragen.

Bei Gesetzen kommt es immer auf das richtige Lesen und Interpretieren an.

Es kommt auf das richtige Lesen an. Interpretieren ist bei einem klar definiertem Begriff wie "Sache" vollkommen fehl am Platz und widerspricht dem Rechtsstaat bezüglich der Rechtssicherheit. Natürlich steht dem Staat offen, eine bessere und aktuellere Regelung zu treffen, solange das aber nicht geschieht, sind Daten in erster Linie keine Sachen.

Stell dir vor, du ermordest eine Barby-Puppe (schneidest ihr hinterrücks und heimtückisch den Kopf ab) und dann wirst du wegen Mordes zu 15 Jahren verknackt, weil man unter Mord durch Interpretation auch den Mord an Puppen annerkennen könnte. Das ist mit Sicherheit ein absurdes Beispiel, aber wenn im Gesetz steht, dass Mord bei x vorliegt, dann liegt Mord bei x vor und nicht bei y. Da gibt es nichts zu interpretieren, sondern einheitliche Regelungen.

Nur zum Verständnis:
Ich rede hier von Daten, die nicht unter Urheberrecht o.ä. fallen, so dass diese z.B. kein Werk sind.

Das sagt das BGB zu Sachen:
§ 90 Begriff der Sache:
Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.

§ 90a Tiere
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

§ 91 Vertretbare Sachen
Vertretbare Sachen im Sinne des Gesetzes sind bewegliche Sachen, die im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt zu werden pflegen.

§ 92 Verbrauchbare Sachen
(1) Verbrauchbare Sachen im Sinne des Gesetzes sind bewegliche Sachen, deren bestimmungsmäßiger Gebrauch in dem Verbrauch oder in der Veräußerung besteht.
(2) Als verbrauchbar gelten auch bewegliche Sachen, die zu einem Warenlager oder zu einem sonstigen Sachinbegriff gehören, dessen bestimmungsmäßiger Gebrauch in der Veräußerung der einzelnen Sachen besteht.

§ 93 Wesentliche Bestandteile einer Sache
Bestandteile einer Sache, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne dass der eine oder der andere zerstört oder in seinem Wesen verändert wird (wesentliche Bestandteile), können nicht Gegenstand besonderer Rechte sein.

Wie man unschwer erkennen kann, fallen Daten nirgends unter die Definition des BGB für Sachen.
 
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DeletedUser

Gast
Durch diesen Kauf der Steuersünder-CD würden mehr Verbrechen (Steuer hinterziehen ist ja eins, wie ihr alle wisst) aufgeklärt, als begangen, deswegen ist es aus meiner Sicht nicht unmoralisch. ;-)

Achso! Du kleiner Utilitarist, du :>

Wenn ich also ein Verbrechen begehe, welches mehr Nutzen als Schaden bringt, handel ich moralisch? Wieviele Gräueltaten ich hiermit rechtfertigen könnte =)

Mal abgesehen davon, dass ich nicht weiß, wieso du unbedingt Moral und Gesetz auf eine Schiene legen musst :eek:

Unter diesem Gesichtspunkt halte ich den ersten Teil deines Posts, der ja nur aus einem dummen Flame besteht, für nen glatten self-own


eni
 
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