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[Beantwortet] Veröffentlichung von Ingame-Nachrichten.

DeletedUser166689

Gast
Moin,

es gibt ja die 'neue' Regel (Ich hab ewig nicht gespielt), dass man Ingame-Nachrichten ja nicht veröffentlichen darf, sogar keine skype-logs sind hier mehr erlaubt.
Gelten diese Regeln nur für das öffentliche Forum, oder darf ich die Zitate zumindest noch in mein Ingameprofil setzen? :3

EDIT:
Hab's selbst gefunden
  • Private Kommunikation mit anderen Spielern darf nur im Profil/Stammesprofil mit deren Einverständnis veröffentlicht werden. Ist dies nicht gegeben, können Sanktionen gegen den veröffentlichenden Account ausgesprochen werden.
 
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9
Wobei mich bei dem Thema interessiert, ob man die Nachrichten veröffentlichen darf, wenn der NIck unkenntlich gemacht wurde?
Weil wenn ich so überlege, früher gabs so schöne Propas, wo auch der Schriftwechsel zu lesen war, wenn man da jetzt den nick unkenntlich macht und z.b. dafür *spieler1* oder der gleichen hinsetzt, ist dieses auch verboten? es wird dannja im Grunde nicht preisgegeben wer da geschrieben hat
 
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312
Ob blöd oder nicht, das ist das was die InnoGames-Rechtsabteilung angeordnet hat auf Basis der deutschen Gesetzgebung. Die angesprochenen Ausnahmen in manchen Foren bei vorliegender Einwilligung sind da schon ein Zugeständnis an die Spieler...

Siehe zu dem Verbot auch folgende Threads mit der Ankündigung und einem "Feedbackthread" darauf:
https://forum.die-staemme.de/index.php?threads/regeländerung-in-bezug-auf-die-verwendung-privater-nachrichten-datenschutz.187888/#post4087945

https://forum.die-staemme.de/index.php?threads/veröffentlichen-privater-nachrichten.187889/
 

Deleted User - 613748

Gast
Ich hab zur diesem Thema noch eine Frage:

Wenn ich den User (sprich den Verfasser der PN) nicht unkenntlich mache, aber den Inhalt seiner PN mit eigenen Worten umformuliere, fällt das dann auch unter diese Regelung?

Oder sagen wir's eher so: Wo liegt die Grenze?

Verfasser und PN nicht geändert: Verboten
Verfasser unkenntlich und PN nicht geändert: Verboten
Verfasser kenntlich aber PN geändert (Sinn bleibt aber erhalten): Erlaubt?
Verfasser nicht erwähnt und PN sinngemäß abgeändert: Erlaubt?

Nächster möglicher Fall: Ich bekomm eine PN, leite diese weiter und ich werde in einem Profil zitiert, wie ich die PN weitergeleitet habe (sprich Zitat in Zitat in Profiltext). ICH erlaube dem Veröffentlicher, dass er es postet. Darf er das dann, oder ist die Zustimmung des Erstverfassers einzuholen?

Extremfall: Oben genannter Fall passiert x-mal in Folge. Zitat in Zitat in Zitat in Zitat... wie lautet die Regel hier? Ist hier von JEDEM erwähnten User die Zustimmung einzuholen?

LG Schmiedl
 
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312
Deine beiden Fällen sind durchaus interessant, ein Fall aber eindeutig nicht erlaubt:

Wenn du die Umformulierung als Nachricht darstellst würde ich einfach mal behaupten, dass du auch ein Problem bekommen kannst, schlicht weil nicht nachvollziehbar ist ob die Nachricht echt oder falsch ist, daher würde die Nachricht eben mindestens mal entfernt werden müssen m.M.n. Im Zweifel empfiehlt es sich aber den Support zu befragen, da bekommst du eine verbindliche Antwort. Mach dir aber nicht zuviele Hoffnungen, dass die anders ausfällt, denn so ähnlich wie von mir beschrieben wurde sich seitens des Teams zu erfundenen Nachrichten geäußert.
Wenn du nur schreibst, dass dir XY gesagt hat, dass dieses und jenes der Fall ist, die Nachricht also indirekt wiedergibst, dann solltest du wohl auf der sicheren Seite sein. Denn grundsätzlich ist es ja nicht verboten über Gespräche/Nachrichten mit anderen zu schreiben und du könntest theoretisch ja auch dir was zusammenlügen.

Dein Weiterleitungsfall ist allerdings zumindest was das Forum betrifft ziemlich klar: Du darfst keinerlei Nachricht veröffentlichen! Demnach ist es vollkommen irrelevant, ob der letzte in der Kette dir die Erlaubnis erteilen würde. Der Weiterleitungsfall wäre nur dann relevant, wenn eine Veröffentlichungserlaubnis grundsätzlich möglich/vorgesehen wäre, das ist aber nicht der Fall.

Wie es da bzgl. des Profils/Stammesprofils aussieht, wo eine solche Erlaubnis greifen könnte ist die Frage, da es InnoGames bei dem Ganzen aber um den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Nutzer geht kann ich mir nur schwer vorstellen, dass es bei Weiterleitungen genügt die Erlaubnis des letzten der Kette einzuholen.
Wobei man theoretisch wohl konstruieren könnte, dass durch das Weiterleiten der Nachrichtenersteller die Entscheidungsgewalt bzgl. der Veröffentlichung an den Empfänger weitergibt. Wie gesagt, der Support kann dir hier aber sicherlich Auskunft geben.
 

DeletedUser150629

Gast
Danke an Klabauter. Ich kann die Aussagen alle bestätigen.
Die Sache mit der Weiterleitung ändert auch nichts. Die Regelung kann damit nicht umgangen werden.
 
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