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[Beantwortet] §10 DS Regelwerk

DeletedUser

Gast
Es geht um folgenden Regelparagraph:
§10) SDS

Im Unterschied zu den meisten Hauptwelten ist es bei SDS verboten, mit mehreren Spielern an einem Computer zu spielen. Bei einer geteilten Internetverbindung muss auf die Punkte geachtet werden, die in §3.1) Gemeinsame Aktionen beschrieben werden.

Fristen und Definitionen für gemeinsames Spielen an einer Internetverbindung sind bei SDS abweichend. Die abweichenden Fristen sind, beziehungsweise werden im SDS-Forum angekündigt und sind bindend.

Ist da nicht mehr:
mit mehreren Spielern an einem Account zu spielen.

als

mit mehreren Spielern an einem Computer zu spielen.

gemeint?
 

DeletedUser

Gast
Dann ist das aber sehr missverständlich ausgedrückt. Wenn man da nicht aufpasst kann man schnell zum falschen Schluss kommen...
 

DeletedUser

Gast
Mein wesentliches Verständnisproblem liegt darin, das wenn es so gilt wie es dasteht, das der erste Satz sagt das es komplett verboten ist. Und dann quasselt man im zweiten über was zu beachten ist bei geteilte Internetverbindungen.

So ala: "Es ist verboten, aber falls du es machst achte auf dies"

Kann ja wohl kaum beabsichtigt sein?

Oder bin ich da auf dem Holzweg...
 

DeletedUser84532

Gast
-Der erste Satz bezieht sich auf den Normalfall und ist nur missverständlich wenn man den zweiten Satz nicht liest.
-Der zweite Satz bezieht sich auf den Fall, wenn eben doch mehrere Spieler, mit mehreren Acc.s an einem PC spielen.

Alles easy.


edit/: der Normalfall ist 1 Spieler = 1 PC (Internetverbindung)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

DeletedUser

Gast
Will heißen die Accountzahl muss mit der Spielerzahl einer Internetanbindung übereinstimmen?

Sorry wenn ich euch mit Fragen bombardiere, aber ich bin nicht ganz in der Materie.
 
Reaktionspunktzahl
5
Will heißen die Accountzahl muss mit der Spielerzahl einer Internetanbindung übereinstimmen?

Nein.

Auf den Hauptwelten ist Spielen von mehreren Accounts am selben Computer bzw. auch über mehrere Computer über denselben Router meist erlaubt - muss nur eingetragen werden - Beispiel: Geschwister über denselben Router oder an einer Uni/Schule über den geminsamen I-net-Zugang.

Bei SDS weichen die Bestimmungen ab und es muss jeweils die Ankündigung hierfür beachtet werden. Meistens heißt das:

An EINER Internetverbindung darf nur EIN Account gespielt werden. Wieviele Leute da vor dem einen Computer sitzen und den einen Account zocken ist egal. Es dürfen auch 5 Leute mit 5 Computern/Internetverbindungen den einen Account zocken.

Aber es dürfen nicht 2 Accounts auf in einer Runde über die selbe IP gespielt werden.

PS: Und ansonsten gehört das eigentlich dahin: http://forum.die-staemme.de/forumdisplay.php?f=683
 
Zuletzt bearbeitet:

DeletedUser

Gast
Aber es dürfen nicht 2 Accounts auf in einer Runde über die selbe IP gespielt werden.

Wenn zwei Spieler auf SDS über die selbe Internetverbindung spielen, dann ist dies nur erlaubt, wenn über zwei Computer gespielt wird. Zudem muss die Teilung der Internetverbindung eingetragen werden.

Es macht auf SDS auf Grund der Geschwindigkeit schlicht keinen Sinn das zwei Spieler abwechselnd über einen Computer spielen.
 

DeletedUser

Gast
Danke habs jetzt überrissen.

Mein Dank geht an alle Fragenbeantworter und vorallem an Tigerteufel, der es geschafft hat das es in meinem Hirn endlich klick gemacht hat.

P.S.:
Ich würde vorschlagen das
Wenn zwei Spieler auf SDS über die selbe Internetverbindung spielen, dann ist dies nur erlaubt, wenn über zwei Computer gespielt wird. Zudem muss die Teilung der Internetverbindung eingetragen werden.
als Beispiel in die Regeln aufgenommen wird, da es die Regel gut ausleuchtet.


[Kann geschlossen werden]
 
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