Das ist doch Haarspalterei die hier betrieben wird.
Fragt doch einmal einen Betroffenen. Ich denke ihm ist es ziemlich egal, ob er nun auf Grund einer Ideologie oder aber aus Profitgier anderer stirbt.
@ Molattow
Wo liegt denn der Unterschied in der Höchststrafe bei Totschlag und Lebenslänglich in der Bundesrepublik?
Bei beiden Vergehen kann hinterher Sicherheitsverwahrung angeordnet werden. Weiterhin beträg die Strafe bei Totschlag 15 Jahre, während ein Mörder bei einer lebenslangen Strafe nach 15 Jahren einen Gnadengesuch stellen kann.
Ein zu lebenslanger Haft verurteilter Mörder sitzt im durchschnitt keine 18 Jahre im Bau. Hier müssen aber noch die Haftstrafen von Terroristen abgezogen werden, da diese deutlich länger sind (klar, da sich Terrorismus vielfach gegen die Leute richtet, die solche Gesetze erlassen [zumindest bei der RAF war dies so und dort ging den Herrschaften der Arsch auf Grundeis]))