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[Diskussion] Abmahnung, aber immer!

DeletedUser

Gast
naja, Flo sagt:

http://forum.die-staemme.de/showthread.php?t=26303

Einfach lesen

Der Thread geht darum, ob man Namen einer Firma, hier Ikea nutzen darf.

:mrgreen:

Wie haben natürlich einen Kasper
Man schaue hier, ab jetzt "sepp"

hasenhalt:
Was du da schreibst, ist so ein Dünnschiss.
Vllt. solltest dich mal aus sowas raushalten.
Sepp dann:
Ob man den Namen sagt oder schreibt, oder benutzt ist ein Riesenunterschied.
such mal bei google nach dem key "ikea"
-> 7.630.000 ergebnisse

ziemlich viele, dafür, dass es verboten ist, dass wort öffentlich zu publizieren, findest du nicht?
ich möchte garnicht daran danken, wieviele zeitungen sich schon strafbar gemacht haben, indem sie einen artikel geschrieben haben, in dem das wort "ikea" auftaucht. (beispiel: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,391865,00.html)
so ne schweinerei, die sollte man alle verklagen.

Zitat:
Zitat von hasenhalt
Rate mal, warum in Werbungen für die WM immer ein TM hintersteht.
Na, geht dir ein Licht auf?

Sepp schreibt dann:
"Schutz
Der Markeninhaber hat einen Unterlassungsanspruch gegen die kennzeichenmäßige Benutzung der Marke, sofern das verwendete Zeichen mit der eingetragenen Marke identisch oder verwechselbar ähnlich ist und das Zeichen für identische oder ähnliche Dienstleistungen bzw. Waren verwendet wird, für die die Marke eingetragen ist."
(quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Warenzeichen#Schutz)


Er führt Wiki an, die ich auch ändern kann, das schonmal ein Traum, aber unser Experte schämt sich net, er macht weter /o\

Sepp erzählt *******e, was normal net wild ist

Aber leider ist die Sache schlimm.
es kommen immer wieder billige abmahnungen, hoffentlich kriegt Sepp nie eine
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

DeletedUser

Gast
Sorry, aber was der Threadersteller schreibt ist Müll. Man kann einen Namen laut Judikatur nicht allgemein Schützen, nur auf bestimmte Sektoren bezogen, dann ist der Schutz aber nicht nur auf den selben Namen gegeben, sondern auch auf ähnlich klingendes, das zur Verwechslung führen kann.

Die Geschichte mit den Anwaltskanzleien, die ohne Auftrag Mahnungen verschicken ist auch Müll. Da kommts nur zu einem Exekutionstitel, wenn das Gericht ein Versäumnisurteil fällt, was aber laut EuGH in solchen Fällen auch nicht mehr gemacht werden darf, da es unter Schikanöse Rechtsauslegung läuft und somit gegen die MRK verstößt. Mal nebenbei sind das meistens keine Anwaltskanzleien, weil die bei sowas sofort von der AwK (k.A. wie das Ding in D heißt) dicht gemacht würden, wegen unstandesgemäßem Verhalten, ist nämlich rechtlich gesehen Prozeßbetrug, wenn ich mich ohne Vollmacht auf ein verfahren einlasse.
 

DeletedUser

Gast
Fakt ist aber das viele anwälte solche schreiben verschicken....
 

DeletedUser

Gast
Klar verschicken sie solche schreiben, aber nicht ohne Mandat des jeweiligen rechtsträgers ;-)
 

DeletedUser

Gast
Quatsch. Ich erklär mal, wie das läuft.

Bei (geprüften) Anwälten wird ein Auftrag gesetzlich unterstellt, sprich man geht immer davon aus, dass eine Ermächtigung vorhanden ist. Im späteren Verfahren wird die Ermächtigung geprüft.

Bei privatpersonen (das können auch juristisch gebildete Personen sein) wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass sie das Recht auf eine Klage haben. Als erster Schritt wird aber im Verfahren geprüft, ob das tatsächlich so ist. Allerdings kommt es dazu nur, wenn kein Säumnisurteil gefällt wird. Säumnisurteil bedeutet, dass eine der Parteien nicht erschienen ist, als man sie vorgeladen hat und das wird als quasi als Schuldeingeständnis gewertet.

Sprich genau dann, wenn man zu den doofen gehört, die ein Schreiben von Gericht oder Anwalt ignorieren und dann Termine verpassen. Da muss man dann einfach sagen -> Dummheit gehört bestraft.

Was die Exekutionen angeht. Bis zu einer gewissen Summe stellt das Gericht Zahlungsbefehle ohne Prüfung des Sachverhalts aus, es reicht ein rechtsgültiger Titel, wie eben die Rechnung eines jeden Privatjuristen für seine Dienste. Allerdings legt man gegen den Zahlungsbefehl Berufung ein und dann geht das Verfahren los, wie oben beschrieben.

Wenn man sich nicht allzudoof anstellt ist sogar noch Kohle drinn, weil man diverse Kosten vom Gegner "erstattet" bekommt, auch wenn man sie gar nicht hatte.

Und glaubs mir, ich kenn mich mit dem Zeug aus, ich mach es schließlich.

Ich sehe bei sowas das Hauptproblem eher darin, dass der "nicht-Jurist" einfach überfordert wird und sich bei nem Zahlungsbefehl erstmal kräftig in die Hosen macht und es danach 4 Wochen vergisst. Danach kommt die Exekution und dann ist es meistens zu spät...
 

DeletedUser

Gast
Hase, ich denke Sepp hat Recht.

Zudem werde ich heute einfach mal ne Mail an Ikea schicken und fragen, wie sie dazu stehen ;)
 

DeletedUser

Gast
Templar of Steel, leider ist das nicht mehr so...
Du kannst ja mal in google schauen, es gibt tausende von diesen Fällen
Den Kanzlein geht nunmal die Arbeit aus.
Als Beispiel will ich da mal den fall von Starsearch.de nehmen.
Ohne Vorankündigung wurde die HP, auf der man Sterne eintragen sollte, die man im Nachthimmel findet, abgemahnt und verklagt.
Von einer solchen Spezialkanzlei.
Nachdem dann 6 Wochen vergnagen waren, wurde die Pro7/Sat1 Gruppe angerufen, und drauf hingewiesen, das starsearch ja eigentlich denen zu steht, weil sie eine bekloppte Castingshow haben, die sich so nennt.
das Ende vom Lied waren 2000€ kosten für den Betreiber, und die URL schaut nun so aus
www.starsearch.de


Und Dirty, der Sepp hat sowas von überhaupt nicht Recht :mrgreen:
Ist ein Unterschied, einen Nmane zu benutzen, oder ihn irgendwo hinzuschreiben.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

DeletedUser

Gast
@Templar: Ein Problem bei dem Einspruch hast du halt im Fall "Geschäftsführung ohne Auftrag". Wenn er dadurch (was ich ehrlich gesagt für lächerlich halte, z.b. jemandens AGBs zu beanstanden, und dann eine Rechnung für Aufwendungen zu stellen) einen Anspruch auf Aufwandsersatz hat, bist du angeschissen... ^^
In wie weit das hier zutrifft (treffen kann), kann ich nicht beurteilen.
 

DeletedUser

Gast
@smith Naja, negotiorum gestio ist eine Idee, aber ich denke, da der Aufwand notwendig und nützlich (mal ex ante betrachtet) sein muss, wird man da Schwierigkeiten haben, das unter zu bringen. Ein Richter ist ja im Prinzip auch nicht blöd...
 

DeletedUser

Gast
hehe... ich bin weder Lateiner, noch Jurist ^^ (also nochmal für den "Normalfranzosen" ;-) )

hab einen Kumpel, dem eine Rechnung wegen solchen AGBs gestellt worden ist...
 

DeletedUser

Gast
Achso...sorry. Negotiorum gestio = Geschäftsführung ohne Auftrag. Damit man bei einer Geschäftsführung ohne Auftrag Aufwand in Rechnung stellen kann, muss der nützlich und notwendig sein, allerdings von vornherein (ex ante) betrachtet, weil im Nachhinein ist man immer schlauer :)
 

DeletedUser

Gast
Mal komplett OT weil hier scheinbar paar Leutz sind die mehr als 2 Semester Recht hatten:

DHL steckt bei uns im Haus bei Lieferungen für die oberen Etagen lediglich Kärtchen mit Fehlzustellbenachrichtigungen in die Briefkästen. Soll heißen wir müssen dann zur Postfiliale und das Paket/Päckchen abholen. Grund hierfür scheint ne interne Anweisung zu sein bei welcher die Zusteller mit den Karten Zeit sparen sollen statt ewig Treppen zu laufen (gerüchteweise von mehreren Bekannten an mich herangetragen die auch die gleichen Probleme in anderen Städten/Bundesländern haben).
Gibt's da für mich als Empfänger ne Möglichkeit abseits der Postinternen Beschwerdekette den vollständigen Zustellauftrag des Absenders durchzudrücken? Weil ich als Empfänger bin ja in der Zustellvereinbarung nur die Adresse nicht der Auftraggeber, demzufolge habe ich doch nicht die Möglichkeit auf Nacherfüllung zu bestehen oder?
Und jedesmal den Absender zu benachrichtigen damit er sich die Mühe macht bei DHL Stress zu machen ist auch unmöglich.
Ansonsten kann ich Stundensatz und Fahrtkosten für an sich unnötige Fahrten zur Postfiliale der DHL in Rechnung stellen?
 

DeletedUser

Gast
Also, in Rechnungen stellen geht nicht :mrgreen:
Beschweren würde ich beim Absender, der kauft ja die Leistung von DHL.
Er kann das dann weitereichen, und auch Druck ausüben.
Du bezahlst ja nichts an die Post für das Senden des Paketes.
€: Meine damit an die Post direkt.
 

DeletedUser

Gast
Das Problem dabei ist ja, dass der Absender auch nicht mehr machen kann als sich zu beschweren bzw. kaum gewillt sein wird mehr zu unternehmen als für ihn nötig. Und mit dem Gedanken an eine unabänderliche Situation will ich mich nicht anfreunden :(
 

DeletedUser

Gast
Hm...im Großen und Ganzen hat er Recht. Das Vertragsverhältnis kommt zwischen dem Transporteur und dem (ich nehme mal an) Verkäufer zu Stande. Dir gegenüber tritt der Transportunternehmer nur als Erfüllungsgehilfe des Verkäufers auf. Allerdings gilt, wenn nicht geliefert wie vereinbart das ganze als nicht obligationsgerechte Lieferung un du kannst a) gar nicht annehmen und der Verkäufer gerät dann in Verzug oder b) Preisminderung bzw. Aufwandersatz verlangen.
 

DeletedUser

Gast
Das ich keine der beiden Vertragsparteien bin ist mir schon klar (siehe erster Post). Nur würde z.B. Annahmenverweigerung bzw. Preisminderung nur den Verkäufer jedoch nicht die DHL treffen. Da ich oft bei Ebay einkaufe beträfe dies dann zusätzlich noch sehr häufig Privatpersonen welche garnicht in der Pflicht einer Preisminderung wären. Also alles kagge. Hilft nur auf Versand über andere Anbieter zu bestehen. :evil:
 

DeletedUser22160

Gast
Na ja, theoretisch wenn du die Preisminderung schriftlich dem Absender mit teil hätte er ja eventuell Ansprüche gegenüber der DHL. Jedoch weiß ich nicht was die DHL so lustiges in ihren AGB´s stehen hat diesbezüglich.

Thema Ikea, ich denke es wird verdammt schwierig, den Stamm Ikea da irgendwas anzulasten. Da es sich ja definitiv nicht um einen gewerblichen Zweck handelt und die verwendung des Namens nicht auf Gewinne Orientiert geschieht. Müsste man aber schauen, was die guten Ikeaner das so eingetragen haben. Markenschutz ....
 
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DeletedUser

Gast
sorry 4 OT, aber fällt mir immer wieder auf hier im Forum, die Dinger heissen AGB und nicht AGBs oder AGB's oder sonst wie
 

DeletedUser

Gast
Templar of Steel schrieb:
Hm...im Großen und Ganzen hat er Recht. Das Vertragsverhältnis kommt zwischen dem Transporteur und dem (ich nehme mal an) Verkäufer zu Stande. Dir gegenüber tritt der Transportunternehmer nur als Erfüllungsgehilfe des Verkäufers auf. Allerdings gilt, wenn nicht geliefert wie vereinbart das ganze als nicht obligationsgerechte Lieferung un du kannst a) gar nicht annehmen und der Verkäufer gerät dann in Verzug oder b) Preisminderung bzw. Aufwandersatz verlangen.
Das stimmt leider nicht soo ganz.
In den AGB der Post steht eindeutig, das eine Lieferung bis zur Haustür bei normalen Paketen nicht enthalten ist.
Nur bei Nachnahme&Co.
Und ne Preisminderung kriegste nie durch, gibt da Referenzurteil.
Zum suchen bin ich aber zu faul :p

Als Tip für Nakrul:
Häng ein Zettel an die Haustür, wo drauf steht:
Wenn ich nicht da sein sollt4e, beim Nachbarn abgeben.
€: Bei Privatpersonen ist es dem Postboten eh egal, wenn DHL allerdings Verträge mit Firmenkunden (wir zb. haben das, in dem festgeschrieben steht, das das Paket beim Empfänger abgeben werden muss! Ist er nicht da, muss DHL noch einmal am Tag darauf hin).
Wir hatten das Problem auch schon, nachdem wir dann mit einem Umstieg auf UPS gedroht haben, war alles ok.
 
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