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[Offen] Fiktive Konversationen

DeletedUser141378

Gast
Guten Tag,

da ja seit geraumer Zeit das veröffentlichen von Nachrichten egal aus welchem Bereich (Igm/Forum/Skype oder was auch immer genutzt wird) verboten ist, wollte ich mich mal erkundigen wie es um fiktive Dialoge steht.

Beispiel: Ich erstell eine Propa inkl. eines kleinen Comics. In diesem werde ich Figuren mit Namen von Feinden und Verbündeten versehen.

Diese Dialoge wurden nun aber nie so geführt, sind lediglich dazu gedacht darzustellen wie es zu der Propa kam.

Ist etwas derartiges erlaubt?

vielen Dank
 

MacDougal

CoCommunity-Manager a.D.
Community-Management
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309
wie können wir erkennen, dass es sich um fiktive und keine kopierten Texte handelt?
 
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9.545
Wenn man das nicht erkennen kann, sollten die Texte so lange als fiktiv gelten bis sich jemand beschwert und den Textverlauf vorlegen kann, mMn ^^
 

DeletedUser

Gast
Nur geht es dabei ja darum, dass rechtlich niemand belangt werden soll/kann bzw. eine solche Situation frühzeitig verhindert werden will. Das soll nicht nur für InnoGames, sondern auch für den Spieler eine Absicherung sein; denn wer möchte im Worst-Case-Szenario schon rechtliche Probleme wegen einer Propa kriegen? An dem Punkt wo sich jemand beschwert ist es ja dann offensichtlich schon zu spät & die Idee dieser Regel, welche präventiv greifen soll, funktioniert nicht mehr.
 

DeletedUser150629

Gast
Mach sowas doch einfach. Die neue Regelung verbietet es, die Nachrichten von anderen zu veröffentlichen. Aber "Nachrichten", die man selbst erfunden hat, darf man wohl veröffentlichen, ich sehe daran kein verletztes Recht, bzw. keinen Verstoß gegen die Regel.
 
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7
würde ja fast vermuten das bei einer propa dieses recht zum tragen kommt:

Künstlerische Freiheit

Als künstlerische Freiheit bezeichnet man die Freiheit des Künstlers, eine Vorlage (z. B. ein Ereignis oder eine Person) im Kunstwerk in jeder Weise zu verändern.

Künstlerische Freiheit bezeichnet hierbei die Freiheit des Künstlers, von der Realität oder von bestimmten Normen abzuweichen. Als künstlerische Freiheit werden zum Beispiel im Rahmen eines literarischen Kunstwerkes bewusste Verstöße gegen Syntax oder Grammatik bezeichnet.

Künstlerische Freiheit ist daher etwas anderes als Freiheit der Kunst von gesellschaftlichen Zwängen, nämlich eine Freiheit „zu etwas“ in der Kunst; die Freiheit, etwas in der Wirklichkeit nicht Vorkommendes zu schaffen. Sie bezeichnet das Vorrecht des Künstlers – insbesondere des Malers oder Schriftstellers –, von der üblichen Formensprache, dem allgemeinen Sprachgebrauch oder auch von der historischen, psychologischen oder sonst der dinglichen Wirklichkeit abzuweichen, sofern die künstlerische Wirkung seines Werkes es erfordert.
 
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5
Musst halt nen Vorspann zur Propa machen..."Ähnlichkeiten mit lebenden oder toten Accounts sind rein zufällig und auch vom Arzt oder Apotheker nicht zu verhindern"

Oder so ähnlich^^
 
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1.037
Jetzt wüsste ich mal gerne, wer sich in einem Browsergame die Mühe macht, einen Anwalt aufgrund von ein wenig Geschwafel einzuschalten?!
Solang keiner persönlich beleidigt, es verfassungswidrig wird oder persönliche Daten (Vor- und Zuname/ Adresse/ Telefonnummer/ etc.) herausgegeben werden, dürfte es im Punkto "rechtliche Konsequenzen" keine großen Bedenken geben.

Den Richtiger würde ich gerne sehen, wenn es heißt "Ja, also der hat in einer Propaganda geschrieben, der JohnDorian., das bin ich, ist voll der Noob und hat danach eine Nachricht veröffentlicht, in der ich bloßgestellt werde, da ich Ihn dort nach Ressourcen frage. Ich denke so eine Bewährungsstrafe wäre angebracht!"

Darüber hinaus:
Bleiben die geistigen Ergüsse in Ingame-Nachrichten (genau wie die Accounts) nicht sowieso Eigentum der InnoGames GmbH? Wenn man mal in die Urheberrechts-Schiene abdriftet.

/ JD.
 

DeletedUser

Gast
[...]Darüber hinaus:
Bleiben die geistigen Ergüsse in Ingame-Nachrichten (genau wie die Accounts) nicht sowieso Eigentum der InnoGames GmbH? Wenn man mal in die Urheberrechts-Schiene abdriftet.[...]
Nein. InnoGames schreibt in den AGBs explizit "Wir [...] machen uns diese Inhalte nicht zu Eigen."Dur räumst InnoGames zwar "unentgeltlich das einfache, räumlich unbeschränkte Recht zur Vervielfältigung und zur öffentlichen Zugänglichmachunge" ein, aber "Du bist für diese Informationen selbst verantwortlich." (vgl. hierzu § 13.3).

Faktisch werden vermutlich die wenigsten für so etwas zum Anwalt rennen, aber InnoGames hat wohl trotzdem keine Lust mehr, die Rechtsabteilung damit zu beschäftigen.
 
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