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$5 Grundgesetz: Recht der freien Meinungsäußerung
1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Jeder besitzt generell das Recht, seine Meinung frei und unzensiert zu äußern. Unter Meinung versteht man das Ergebnis rationaler Denkvorgänge, nicht nur die Wiedergabe von Tatsachen. Charakteristisch für die eigene Meinung ist folglich die Bewertung bzw. Beurteilung einer Tatsache.
vs.
Forenregeln:
Veröffentlichen von Supportanfragen oder anderen Gesprächen mit Supportern
Supportanfragen und andere Gespräche mit Supportern (zum Beispiel Forennachrichten) dürfen ohne explizite Zustimmung des betreffenden Supporters in keinem Fall veröffentlicht werden. Auch nicht, wenn der Name des Supporters entfernt wurde. Eine Veröffentlichung kann zu Bestrafungen führen, im Wiederholungsfall sogar zu einem Ausschluß aus dem Forum.
1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Jeder besitzt generell das Recht, seine Meinung frei und unzensiert zu äußern. Unter Meinung versteht man das Ergebnis rationaler Denkvorgänge, nicht nur die Wiedergabe von Tatsachen. Charakteristisch für die eigene Meinung ist folglich die Bewertung bzw. Beurteilung einer Tatsache.
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Supportanfragen und andere Gespräche mit Supportern (zum Beispiel Forennachrichten) dürfen ohne explizite Zustimmung des betreffenden Supporters in keinem Fall veröffentlicht werden. Auch nicht, wenn der Name des Supporters entfernt wurde. Eine Veröffentlichung kann zu Bestrafungen führen, im Wiederholungsfall sogar zu einem Ausschluß aus dem Forum.