Wahlsystem
Indirekte Wahl über Wahlmännergremium (Electoral College).
Besonderheiten
* Der Kandidat mit den meisten Wählerstimmen muss nicht notwendigerweise die meisten Wahlmänner bekommen.
* Die Wahlmänner sind teilweise nicht an das Votum der Wähler gebunden (siehe
www.nara.gov).
Das heißt, dass eine knappe Mehrheit von 270 oder 271 Wahlmännern nicht automatisch die Wahl zum Präsidenten bedeutet.
* Jeder Bundesstaat hat seine eigenen Regeln für die Wahl der Wahlmänner.
Es scheint sogar möglich zu sein, dass ein Staatsparlament die Wahlmänner ohne Berücksichtigung des Wahlergebnisses ernennt (siehe Reuters „Staatsparlament soll Floridas Wahlmänner bestimmen“ [Meldung nicht mehr online]).
* winner-takes-all – In den meisten Bundesstaaten kommen alle Wahlmänner vom stimmenstärksten Wahlvorschlage
* Feste von der Verfassung vorgegebene Fristen und Termine. So gibt es (ausserhalb der Fristen) weder die Möglichkeit einer vorzeitigen Neuwahl, noch die Möglichkeit die Wahl im Rahmen einer Wahlprüfung zu überprüfen.
Zahl der Wahlmänner
Das Wahlmännergremium besteht aus 538 Wahlmännern. Die Zahl der Wahlmänner pro Bundesstaat entspricht der Anzahl der Abgeordneten im Kongress (Repräsentantenhaus + Senat). Da jeder Bundesstaat unabhängig von seiner Größe zwei Senatoren in den Kongress entsendet, entspricht also auch die Verteilung der Wahlmänner nicht exakt der Bevölkerungsverteilung. Jeder Bundesstaat erhält damit mindestens drei Wahlmänner. Washington D. C. – obwohl kein Bundesstaat – entsendet drei Wahlmänner (XXIII. Verfassungszusatz).