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Neue AGBs der Banken

DeletedUser68249

Gast
zum 31.10.09 werden allgemein die AGBs der Banken geändert darin enthalten sind Zugriffsmöglichkeiten der BRD auf 20% aller Werteinlagen eines jeden bei der Bank, sollte es zu einem nicht näher zu erläuternden Zweck also nötig sein diese 20% abzubuchen könnte dies getan werden, ohne Rechtfertigung.
 

DeletedUser

Gast
Den Brief hab ich mit nem lächeln weggeworfen. Bravo.
 
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DeletedUser

Gast
Habe den noch gar nicht geöffnet also Die können einfach so an mein Geld rann??

Ich liebeugel ja so wie so schon die ganze Zeit damit mir Gold an zu schaffen.
 
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DeletedUser

Gast
haha
alles bonzenprobleme

wer keins hat, dem kanns keiner klauen^^
richtig coupes3?
 

DeletedUser

Gast
Und wer wenig hat hat später noch weniger...
BürgerInnenproblem, nicht Bonzenproblem!
 

DeletedUser

Gast
waYne interessierts?
Wer sein Geld auch bei deutschen Banken hat...
 

DeletedUser

Gast
zum 31.10.09 werden allgemein die AGBs der Banken geändert darin enthalten sind Zugriffsmöglichkeiten der BRD auf 20% aller Werteinlagen eines jeden bei der Bank, sollte es zu einem nicht näher zu erläuternden Zweck also nötig sein diese 20% abzubuchen könnte dies getan werden, ohne Rechtfertigung.

Meinen die "nur" die Deutsche Bank oder ALLE Banken?

Ich gehe vom letzterem aus, kann mir das andere einfach nicht vorstellen :)

Hmm... ich persoenlich finde sowas absolut asozial, der Staat mischt sich immer weiter ein.
Piratenpartei !! :)

Ich habe aber keine Hintergruende, wollte nur mal schnell meine Meinung abgeben ;-)
 

DeletedUser

Gast
20% das ist doch voll sozial, bei den Millionären wären das ja deutlich höhere Beträge als bei anderen ;-)

Mich würde eher ne Quelle bzw. was mit Hintergrundinformationen interessieren. Vor wenigen Wochen hab ich auch nen Brief von meiner Bank erhalten, dass die AGBs geändert wurden. Bin aber noch nicht zum Einsehen der Änderungen gekommen, wobei ich das noch vor hab/hatte. Das passt zeitlich, ist aber sicherlich nicht die einzige Änderung...
 

DeletedUser

Gast
Naja ich denke mal weniger, dass wenn es zu ABG Änderungen kommen wird, dies auf den "normalen" Bürger angewendet werden soll. Jedoch würden sich damit alle Türen der Wilkür weit öffnen und dann gibt es garantiert einige die der Versuchung nicht widerstehen können.
 

DeletedUser68249

Gast
20% das ist doch voll sozial, bei den Millionären wären das ja deutlich höhere Beträge als bei anderen ;-)

Mich würde eher ne Quelle bzw. was mit Hintergrundinformationen interessieren. Vor wenigen Wochen hab ich auch nen Brief von meiner Bank erhalten, dass die AGBs geändert wurden. Bin aber noch nicht zum Einsehen der Änderungen gekommen, wobei ich das noch vor hab/hatte. Das passt zeitlich, ist aber sicherlich nicht die einzige Änderung...

Die Quelle, ist die AGB meiner Bank und eine E-Mail, die ich dazu erhalten habe.
Verfasser ist/war: Thomas Klüglich (Agentur für Wirtschaftsinformationen)
 

DeletedUser

Gast
Quelle hätte ich jetzt eher in nem exakten Wortlautzitat der betreffenden AGB-Stelle gemeint, aber wie gesagt kein Ding nächste Woche werd ich mir das selber mal ansehen. Bzw. erklären lassen, wenn dieser Punkt nicht angesprochen wird werde ich das ansprechen ;-)
 

DeletedUser34004

Gast
ich hab noch keinen brief bekommen...

bin bei norisbank, commerzbank und ing-diba.
werde da wohl mal genauer in agb´s schauen...

wenn du teilhaber an der bank bist (aktionär, genossenschaftler), so isses richtig.
ich glaube meine mutter hatte auch so nen schreiben bekommen - die ist bei einer bank aktionär...

dann haftest du aber mit den einlagen bei der bank - aber nicht mit dem guthaben deiner bankkonten!

dies hat glaube mit der änderung des enteignungs-gesetzes von banken (oder so ähnlich) zu tun.
kurzum: baut deine bank mist mit den erhaltenen staatsgeldern wird sie zum teil oder ganz verstaatlicht und du bist einen teil deiner einlagen los (einlage=anteil an bank - nich zu verwechseln mit guthaben bei der bank auf konten).
 
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DeletedUser68249

Gast
ich hab noch keinen brief bekommen...

bin bei norisbank, commerzbank und ing-diba.
werde da wohl mal genauer in agb´s schauen...

wenn du teilhaber an der bank bist (aktionär, genossenschaftler), so isses richtig.
ich glaube meine mutter hatte auch so nen schreiben bekommen - die ist bei einer bank aktionär...

dann haftest du aber mit den einlagen bei der bank - aber nicht mit dem guthaben deiner bankkonten!

dies hat glaube mit der änderung des enteignungs-gesetzes von banken (oder so ähnlich) zu tun.
kurzum: baut deine bank mist mit den erhaltenen staatsgeldern wird sie zum teil oder ganz verstaatlicht und du bist einen teil deiner einlagen los (einlage=anteil an bank - nich zu verwechseln mit guthaben bei der bank auf konten).

nein, es geht wirklich um deine Spareinlagen, also ohne Teilhabe.
 

DeletedUser68249

Gast
Wortlaut:
AGB-Pfandrecht, Nachsicherung, Sicherheitenfreigabe
Nr. 21 - Pfandrecht, Sicherungsabtretung

(1) Umfang

Der Kunde räumt hiermit der Bank ein Pfandrecht ein an Werten jeder Art, die im bankmäßigen Geschäftsverkehr durch den Kunden oder durch Dritte für seine Rechnung in ihren Besitz oder ihre sonstige Verfügungsmacht gelangen. Zu den erfassten Werten zählen sämtliche Sachen und Rechte jeder Art (Beispiele: Waren, Devisen, Wertpapiere einschließlich der Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheine, Sammeldepotanteile, Bezugsrechte, Schecks, Wechsel, Konnossemente, Lager- und Ladescheine). Erfasst werden auch Ansprüche des Kunden gegen die Bank (z. B. aus Guthaben).

Als Büregn der BRD wären Dritte, bei zahlungsunfähigkeit der BRD berechtigt das Geld direkt über das Pfandrecht zu verlangen.........
 

DeletedUser34004

Gast
@Zwatsch:

was willste mit deinem zitat sagen?

das zitat betrifft das pfandrecht der bank bei dir, wenn du deinen zahlungsverpflichtungen aus krediten an die bank nicht nachkommst...
desweiteren geht das recht an dritte weiter (z.b. neuem eigentümer der bank bzw. bei verkauf der gläubigerrechte der bank an den neuen gläubiger).
 
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DeletedUser

Gast
habe eben auch mal die agb der diba durchgeschaut, und nichts von dieser ominösen regelung gefunden...
 

DeletedUser68249

Gast
@Zwatsch:

was willste mit deinem zitat sagen?

das zitat betrifft das pfandrecht der bank bei dir, wenn du deinen zahlungsverpflichtungen aus krediten an die bank nicht nachkommst...
desweiteren geht das recht an dritte weiter (z.b. neuem eigentümer der bank bzw. bei verkauf der gläubigerrechte der bank an den neuen gläubiger).

Als Bürgern der BRD und damit deren Bürgen, wären Dritte, bei zahlungsunfähigkeit der BRD berechtigt das Geld direkt über das Pfandrecht zu verlangen.........

Wir sind die Bürgen der BRD für deren Kredite, womit wir, sollte die BRD irgend einen Kredit nicht zurückzahlen, zur Zahlung herangezogen werden können. Diese Zahlung könnte durch das Pfandrecht direkt von unseren Konten abgebucht werden. Sollte die BRD zahlungsunfähgkeit angeben könnte sie dies sogar selbst tun.

Ob es bei der DIBA drin ist weiß ich nicht, aber bei der Sparkasse und bei vielen anderen ist es drin.
 

DeletedUser99320

Gast
Juhu panikmache!!!!!!!111111

räumt eure konten leer, sonst kommt der böse staat und tut es für euch!!!!1111111111
 

DeletedUser34004

Gast
@zwatsch:
das verstehst du falsch. das hat rein gar nichts damit zu tun.

dies betrifft nur kredite, die du bei deiner bank aufnimmst.

hast du einen kredit bei deiner bank abgeschlossen, so musst du ihn tilgen.
kommst du mit tilgungsraten in verzug und reagierst nicht auf mahnungen bzw. du bist einfach zahlungsunfähig, so kann die bank als gläubiger bei dir pfänden.

nun kann es aber sein, dass die bank bei der du den kreditvertrag abgeschlossen hast nicht mehr existiert (aus welchen gründen auch immer) oder die bank ihr gläubigerrecht aus dem kreditvertrag an dritte weiterveräußert hat (z.b. inkassounternehmen).

somit geht dann das aus dem vertragsbruch deinerseits resultierende pfandrecht dann auf den dritten über, der das gläubigerrecht besitzt.
kurzum: das inkassounternehmen oder sonstwer kann dann bei dir vom pfandrecht gebrauch machen.

der von dir genannte passus geht dabei um ein erstpfandrecht (bzw. erweiterte pfandrecht), welches du an den gläubiger abtrittst.
somit sind dann dritte eigentümer des pfandrechtes ebenso inhaber des erstpfandrechtes/erweiterten pfandrechts.

dies setzt aber immer voraus, dass du gegen den kreditvertrag verstoßen hast.

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ich glaube nichtmal, dass sich bei diesem paragraphen was geändert hat (und wenn, dann vllt nur satzstellung oder wortwahl).

der grund der neuen AGB´s der banken dass sie dir die zugesendet haben ist, dass sich das EG-recht der banken geändert hat.
früher war alles kleingedruckt, jetz muss es größer gedruckt vorliegen, damit jeder die lesen kann ohne ne lupe zu brauchen (oder so ähnlich - den genauen grund kenne ich nicht).

und der grund, warum ich die jetz nich zugesendet bekommen habe ist, dass ich die bereits seit jahren in der großen fassung habe (weil es schon seit jahren pflicht der banken ist die auszuhändigen).
bei älteren kunden von banken hatten banken dies aber zum teil versäumt. und nach EG-recht holen sie dies nun auch bei alt-kunden nach.

ich vermute mal, dass deine bank ieinen prozess verloren hat, weil ein pfiffiger anwalt dahinterkam, dass die vorgeschriebene große fassung seinem mandanten nicht vorlag.
quasi nach dem motto: die kleingedruckte fassung der AGB´s konnte der mandant nicht lesen. die große fassung lag ihm nicht vor. folglich sind die AGB ungültig.
 
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