@zwatsch:
das verstehst du falsch. das hat rein gar nichts damit zu tun.
dies betrifft nur kredite, die du bei deiner bank aufnimmst.
hast du einen kredit bei deiner bank abgeschlossen, so musst du ihn tilgen.
kommst du mit tilgungsraten in verzug und reagierst nicht auf mahnungen bzw. du bist einfach zahlungsunfähig, so kann die bank als gläubiger bei dir pfänden.
nun kann es aber sein, dass die bank bei der du den kreditvertrag abgeschlossen hast nicht mehr existiert (aus welchen gründen auch immer) oder die bank ihr gläubigerrecht aus dem kreditvertrag an dritte weiterveräußert hat (z.b. inkassounternehmen).
somit geht dann das aus dem vertragsbruch deinerseits resultierende pfandrecht dann auf den dritten über, der das gläubigerrecht besitzt.
kurzum: das inkassounternehmen oder sonstwer kann dann bei dir vom pfandrecht gebrauch machen.
der von dir genannte passus geht dabei um ein erstpfandrecht (bzw. erweiterte pfandrecht), welches du an den gläubiger abtrittst.
somit sind dann dritte eigentümer des pfandrechtes ebenso inhaber des erstpfandrechtes/erweiterten pfandrechts.
dies setzt aber immer voraus, dass du gegen den kreditvertrag verstoßen hast.
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ich glaube nichtmal, dass sich bei diesem paragraphen was geändert hat (und wenn, dann vllt nur satzstellung oder wortwahl).
der grund der neuen AGB´s der banken dass sie dir die zugesendet haben ist, dass sich das EG-recht der banken geändert hat.
früher war alles kleingedruckt, jetz muss es größer gedruckt vorliegen, damit jeder die lesen kann ohne ne lupe zu brauchen (oder so ähnlich - den genauen grund kenne ich nicht).
und der grund, warum ich die jetz nich zugesendet bekommen habe ist, dass ich die bereits seit jahren in der großen fassung habe (weil es schon seit jahren pflicht der banken ist die auszuhändigen).
bei älteren kunden von banken hatten banken dies aber zum teil versäumt. und nach EG-recht holen sie dies nun auch bei alt-kunden nach.
ich vermute mal, dass deine bank ieinen prozess verloren hat, weil ein pfiffiger anwalt dahinterkam, dass die vorgeschriebene große fassung seinem mandanten nicht vorlag.
quasi nach dem motto: die kleingedruckte fassung der AGB´s konnte der mandant nicht lesen. die große fassung lag ihm nicht vor. folglich sind die AGB ungültig.