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KAPITULATIONSERKLAERUNG
1. Wir, die hier Unterzeichneten, handelnd in Vollmacht für und im Namen der Zwerge, erklaeren hiermit die bedingungslose Kapitulation aller am gegenwaertigen Zeitpunkt unter zwergischen Befehl stehenden oder von Zwergenland beherrschten Streitkraefte auf dem Lande gegenueber dem Obersten Befehlshaber des Stammes Unheil und nur dem Stamm Unheil gegenüber!
2. Das Oberkommando der Zwerge wird unverzüglich zwergischen Landstreitkräfte und allen von Zwergenland beherrschten Streitkraeften den Befehl geben, die Kampfhandlungen gegen Unheil um 20:01 Uhr Mitteleuropaeischer Zeit am 29.08.2011 einzustellen und in den Stellungen zu verbleiben, die sie an diesem Zeitpunkt innehaben.
3. Diese Kapitulationserklaerung ist ohne Praejudiz fuer irgendwelche an ihre Stelle tretenden allgemeinen Kapitulationsbestimmungen.
5. Falls das Oberkommando der Zwerge oder irgendwelche ihm unterstehenden oder von ihm beherrschte Streitkraefte es versaeumen sollten, sich gemaess den Bestimmungen dieser Kapitulations-Erklaerung zu verhalten, werden das Oberkommando der Unheiligen Streitkräfte alle diejenigen Straf- und anderen Massnahmen ergreifen, die sie als zweckmaessig erachten.
6. Diese Erklaerung ist in deutscher Sprache abgefasst.
Unterzeichnet zu Zwergenhausen am 29. August 2011
gez. v. Kosanim
für das Oberkommando der Zwerge
1. Wir, die hier Unterzeichneten, handelnd in Vollmacht für und im Namen der Zwerge, erklaeren hiermit die bedingungslose Kapitulation aller am gegenwaertigen Zeitpunkt unter zwergischen Befehl stehenden oder von Zwergenland beherrschten Streitkraefte auf dem Lande gegenueber dem Obersten Befehlshaber des Stammes Unheil und nur dem Stamm Unheil gegenüber!
2. Das Oberkommando der Zwerge wird unverzüglich zwergischen Landstreitkräfte und allen von Zwergenland beherrschten Streitkraeften den Befehl geben, die Kampfhandlungen gegen Unheil um 20:01 Uhr Mitteleuropaeischer Zeit am 29.08.2011 einzustellen und in den Stellungen zu verbleiben, die sie an diesem Zeitpunkt innehaben.
3. Diese Kapitulationserklaerung ist ohne Praejudiz fuer irgendwelche an ihre Stelle tretenden allgemeinen Kapitulationsbestimmungen.
5. Falls das Oberkommando der Zwerge oder irgendwelche ihm unterstehenden oder von ihm beherrschte Streitkraefte es versaeumen sollten, sich gemaess den Bestimmungen dieser Kapitulations-Erklaerung zu verhalten, werden das Oberkommando der Unheiligen Streitkräfte alle diejenigen Straf- und anderen Massnahmen ergreifen, die sie als zweckmaessig erachten.
6. Diese Erklaerung ist in deutscher Sprache abgefasst.
Unterzeichnet zu Zwergenhausen am 29. August 2011
gez. v. Kosanim
für das Oberkommando der Zwerge