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Unterschied zwischen privaten und öffentlichen Unternehmen

DeletedUser

Gast
Hi.

Haben als Schulprojekt die Frage:

"Erläutere die wesentlichen Unterschiede zwischen privaten und öffentlichen Unternehmen und finde jeweils einige (mind.2) Beispiele für private und öffentliche Unternehmen."

"Worin besteht der wesentliche Unterschied zwischen Einzelunternehmer und Gesellschaftsunternehmen."

"Arbeite die Unterschiede zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften heraus."

Leider finden wir zu diesen Fragen keine Antwort, deshalb wollte ich fragen ob mir von euch jemand weiter helfen kann?

Lg
 

DeletedUser

Gast
Leider finden wir zu diesen Fragen keine Antwort, deshalb wollte ich fragen ob mir von euch jemand weiter helfen kann?

Meinst du, wir machen hier deine Hausaufgaben? Dass du nichts findest, ist im Internetzeitalter eine Aussage, mit der du dich lächerlich machst.
 

DeletedUser

Gast
Meinst du, wir machen hier deine Hausaufgaben? Dass du nichts findest, ist im Internetzeitalter eine Aussage, mit der du dich lächerlich machst.

1. ists keine HA sondern müssen wir das Projekt in der schule ausarbeiten.
2. 3 von 40 Fragen ist nicht meine HA.
3. wenn ich ordentliche Antworten finden würde, würd ich hier nicht fragen.
 

DeletedUser

Gast
ich glaub, diese Seite kannt er noch nicht ;-)

Druck es aus, markier dir die wichtigsten Stellen, schreib es heraus, fertig
 

DeletedUser

Gast
Dass du nichts findest, ist im Internetzeitalter eine Aussage, mit der du dich lächerlich machst.
Sorry dass ich das für nen Offtopic-Beitrag hernehme, aber ich denke die Hauptfragen wurden schon ausreichend (indirekt) erläutert.

Im Internetzeitalter wirds manchmal sogar schwerer, wirklich brauchbare Informationen zu bekommen. Das Wichtige vom Unwichtigen, das Richtige vom Falschen zu trennen ist teilweise wirklich kompliziert. Wikipedia nimmt einem diese Aufgabe zumindest teilweise ab und man findet dort im normalfall wirklich gut und objektiv recherchierte Informationen, aber als Quelle ists ja in schulischen/universitären Aufgaben oftmals nicht gern gesehn. Nur mal so am Rande^^
 

DeletedUser

Gast
leih dir ein Buch zum Thema "Gesellschaftsrecht" und/oder zum Thema "Wirtschaftsrecht" aus. Da steht alles drin, was man zu der Thematik wissen muss.
 

DeletedUser

Gast
leih dir ein Buch zum Thema "Gesellschaftsrecht" und/oder zum Thema "Wirtschaftsrecht" aus. Da steht alles drin, was man zu der Thematik wissen muss.

das is ja wohl quark.

bist du als schüler für nen vortrag oder projekt in die bibliothek gerannt? o_O
 

DeletedUser

Gast
Hi.

Haben als Schulprojekt die Frage:

"Erläutere die wesentlichen Unterschiede zwischen privaten und öffentlichen Unternehmen und finde jeweils einige (mind.2) Beispiele für private und öffentliche Unternehmen."

"Worin besteht der wesentliche Unterschied zwischen Einzelunternehmer und Gesellschaftsunternehmen."

"Arbeite die Unterschiede zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften heraus."

Leider finden wir zu diesen Fragen keine Antwort, deshalb wollte ich fragen ob mir von euch jemand weiter helfen kann?

Lg

huhu

um die ganz kurz und knapp eine Antwort zu geben!

Ein privates Unternehmen ist in erster Linie bestrebt, viel Umsatz zu machen und demzufolge Gewinn zu erzielen <<< Kapitalismus

Ein öffentliches Unternehmen (z.b. Wassergesellschaften im Kommunalenbereich oder kulturelle Angebote wie die Semperoper,...) hat die Aufgabe kulturelle Bedürfnisse zu decken!

D.h. denen geht es nicht um den Umsatz / Gewinn ;)

Dies sollte als grobe Orientierung reichen, den Rest musst du dir alleine erarbeiten ;)
 

DeletedUser

Gast
Hier mal ein Überblick über die Unternehmensformen..eine Übersicht mit der du dir die Unterschiede raussuchen kannst..erstellt von einem BWL-Prof, sollte also nicht ganz falsch sein..beantwortet deine Fragen 2 und 3

http://rapidshare.com/files/294451413/__bersicht_der_Rechtsformen.pdf.html

ty nach sowas hab ich gesucht :p

huhu

um die ganz kurz und knapp eine Antwort zu geben!

Ein privates Unternehmen ist in erster Linie bestrebt, viel Umsatz zu machen und demzufolge Gewinn zu erzielen <<< Kapitalismus

Ein öffentliches Unternehmen (z.b. Wassergesellschaften im Kommunalenbereich oder kulturelle Angebote wie die Semperoper,...) hat die Aufgabe kulturelle Bedürfnisse zu decken!

D.h. denen geht es nicht um den Umsatz / Gewinn ;)

Dies sollte als grobe Orientierung reichen, den Rest musst du dir alleine erarbeiten ;)

Danke, ist schonmal ein Ansatz :)


@Pump...sei leise sonst komm ich mit der rosa gummipeitsche! :-*
 

DeletedUser

Gast
Ein öffentliches Unternehmen (z.b. Wassergesellschaften im Kommunalenbereich oder kulturelle Angebote wie die Semperoper,...) hat die Aufgabe kulturelle Bedürfnisse zu decken!
Deutsche Bahn ;)

Damit hat sich deine Theorie schon pulverisiert.


Öffentliche Unternehmen können (und sollen) auch Gewinnorientiert arbeiten.
Die Frage ist eine der gewählten Rechtsform. Bei sog. "Eigenbetrieben" legt die Kommune selbst fest per Satzung, wie und in welchen Rahmen dort gearbeitet wird. Und wenn defizitär gearbeitet wird, dann hat das die Kommune zu tragen, was auch oft bei gemeinwohlbezogenen Tätigkeiten derFall ist (z.b. Kindestagesstätte). Allerdings können Kommunen auch Rechtsformen des Gesellschaftsrecht wählen. Dann unterwerfen sie sich aber den Regelungen des HGB und sonstigem Recht und dort kann es Spezialregelungen geben für Gesellschafter (in dem Fall die Kommune), kaufmännische Entscheidungen zu treffen, die möglicherweise wenig Gemeinwohlbezug haben. Wichtig sind Unterscheidungen für Haftungsfragen, wie Entscheidungen getroffen werden und ob und wie nach außen aufgetreten wird.

Die Frage ist bei sowas, wie sehr man ins Detail gehen muss. Es ist nämlich nicht damit getan, mal nen Blick ins BGB §§705 ff. BGB / HGB / GmbHG / AktG zu werfen. Sondern wichtig ist auch, das jeweilige Landesrecht im Auge zu behalten, insbesondere die Gemeindeordnungen des Bundeslandes. Dort kann es verbindliche Regelungen geben, ob und wie eine Kommune wirtschaftlich tätig werden kann. Das ist der Regelfall ! Desweiterens können auch Bundesländer selbst Betriebe unterhalten, oder auch die BRD an sich (da sind wir wieder bei der Deutschen Bahn :) Dort spielt aber wieder die Frage vom Verfassungsrecht eine ROlle, dass öffentliche Betriebe keine Marktverdrängende Wirkung haben dürfen.

Du hast dir nen komplexes Thema gewählt. Sowas arbeitet man nicht an einem Wochenende aus.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

DeletedUser

Gast
Deutsche Bahn ;)

Damit hat sich deine Theorie schon pulverisiert.

huhu,

man sollte vorher mal nachdenken, bevor man derartige Behauptungen in den Raum wirft!

Das Grundkapital des Unternehmens beträgt 2,15 Milliarden Euro und ist in 430 Millionen auf Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Die Bundesrepublik Deutschland ist Inhaber aller Anteile.[6]

--> DB liegt nicht 100%ig in staatlicher Hand!

Wenn dann sollte man seinen Augenschein auf 100%ig staatliche Unternehmen werfen, denn diese werden staatlich Subventioniert!

BSP Semperoper oder nehmen wie die Schwimmbäder die sich in öffentlicher Hand befinden, ....

Sie sind nicht in erster Linie dafür gedacht, dass man damit GEWINN erzielt, sondern um den Haushalt um +/- 0 zu halten!

Meistens sind derartige kulturelle Einrichtungen für eine Kommune oder für das Land/Bund eh nicht profitabel!

Ich denke man sollte sich mit diesem Thema erst befassen und dann wilde Spekulationen bzw. Gespinste in die Öffentlichkeit tragen ;)
 

DeletedUser

Gast
huhu,

man sollte vorher mal nachdenken, bevor man derartige Behauptungen in den Raum wirft!

Das Grundkapital des Unternehmens beträgt 2,15 Milliarden Euro und ist in 430 Millionen auf Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Die Bundesrepublik Deutschland ist Inhaber aller Anteile.[6]

--> DB liegt nicht 100%ig in staatlicher Hand!

Wenn dann sollte man seinen Augenschein auf 100%ig staatliche Unternehmen werfen, denn diese werden staatlich Subventioniert!

BSP Semperoper oder nehmen wie die Schwimmbäder die sich in öffentlicher Hand befinden, ....

Sie sind nicht in erster Linie dafür gedacht, dass man damit GEWINN erzielt, sondern um den Haushalt um +/- 0 zu halten!

Meistens sind derartige kulturelle Einrichtungen für eine Kommune oder für das Land/Bund eh nicht profitabel!

Ich denke man sollte sich mit diesem Thema erst befassen und dann wilde Spekulationen bzw. Gespinste in die Öffentlichkeit tragen ;)

Man sollte nicht nur "nachdenken" sondern vor allem einmal darauf kommen dass festgelegt sein könnte was ein öffentliches Unternehmen ist. Die 100%-Beteiligung ist Unsinn..es kann sogar ohne finanzielle Beteiligung ein öffentliches Unternehmen sein.
Trag nicht deine wilden Spekulationen und Gespinste in die Öffentlichkeit.
Das ist kein Bereich den man sich einfach so selbst frei definieren kann wies einem passt

Edit: Hast dir deinen Wikilink überhaupt durchgelesen? Oder nur überflogen und Unsinn darüber verzapft? Was denkst du eigentlich was ein "privatrchtlich organisiertes Staatsunternehmen" ist? Tip: Klick mal auf Staatsunternehmen, wohin Wiki dich da leitet..
Soulblight hat in dem Fall Recht

b) ‚öffentliches Unternehmen‘: jedes Unternehmen, auf das
die öffentliche Hand aufgrund Eigentums, finanzieller
Beteiligung
, Satzung oder sonstiger Bestimmungen, die
die Tätigkeit des Unternehmens regeln, unmittelbar oder
mittelbar einen beherrschenden Einfluß ausüben kann
;

nachzulesen auf
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2000:193:0075:0078:DE:PDF
Artikel 2 Absatz b)

Da es hier um Gesellschaftsfragen geht und dies in dem Bereich vom Europarecht festgelegt wird ist das die hier richtige Definition
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

DeletedUser

Gast
Och Schade jetzt hast du ihn korrigiert. Wäre doch lustig, wenn er sich mit seinen lebensfremden Theorien mal bis auf den Grund blamiert hätte.
Da es hier um Gesellschaftsfragen geht und dies in dem Bereich vom Europarecht festgelegt

Den europäischen Bezug bei der Wahl der Rechtsformen bezweifel ich mal (sofern wir nicht von den speziellen europäischen Rechtsformen sprechen, die seit 200 (?) möglich sind), entscheidend nach immer noch herrschender Definition ist die Einflussmöglichkeit auf die Willensbildung.
 

DeletedUser

Gast
Der Unterschied lässt sich auch an dem Verhalten der im Unternehmen tätigen Menschen verdeutlichen. Wenn die Angestellten miteinander quasseln und Kaffee trinken ist es ein öffentliches Unternehmen, wenn sie arbeiten ein privates.
 

DeletedUser

Gast
Och Schade jetzt hast du ihn korrigiert. Wäre doch lustig, wenn er sich mit seinen lebensfremden Theorien mal bis auf den Grund blamiert hätte.

Den europäischen Bezug bei der Wahl der Rechtsformen bezweifel ich mal (sofern wir nicht von den speziellen europäischen Rechtsformen sprechen, die seit 200 (?) möglich sind), entscheidend nach immer noch herrschender Definition ist die Einflussmöglichkeit auf die Willensbildung.

Blamiert hat er sich auch so schon..

Der europäische Bezug war weniger auf die Rechtsformen selbst sondern auf die Festlegung was ein "öffentliches Unternehmen" ist bezogen.
War undeutlich ausgedrückt, das Thema der Hausarbeit geht wohl um Gesellschaftsfragen, deshalb gelten hier die Regelungen des Gesetzgebers-eben "auch" des Europarechts.
Dort ist eben genau der Begriff des öffentlichen Unternehmens definiert..

Ansonsten wird irgendjemand gleich wieder mit inoffiziellen Definitionen kommen die die Frage eher philosophisch betrachten..und sagen "für mich ist ... kein öffentliches Unternehmen, weil.."

Sicher stehen die Rechtsformen selbst im BGB/HGB/usw.
 
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