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Vermummen in der Öffentlichkeit

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DeletedUser

Gast
Hallo.

Wäre es, natüüürlich rein hypothetisch gesehen, erlaubt sich vermummt in der Öffentlichkeit zeigt (Ski/Sturmhaube..)

Google sagt mir nur, dass es verboten ist sich während Demos zu vermummen, nichts aber über die Öffentlichkeit.

Danke.
 

DeletedUser

Gast
gestern is n' opa mit ner sturmhaube in bus eingestiegen aber außer dass ne frau gekreischt hat und n' typ aufgesprungen ist , is dem alten nicht recht viel passiert o_O

it's a 100% *freezer* true story
 

DeletedUser

Gast
Hallo.

Wäre es, natüüürlich rein hypothetisch gesehen, erlaubt sich vermummt in der Öffentlichkeit zeigt (Ski/Sturmhaube..)

Google sagt mir nur, dass es verboten ist sich während Demos zu vermummen, nichts aber über die Öffentlichkeit.

Danke.

Das letzte Mal als ich vermummt irgendwo herumgegangen bin, wurde ich von 3 Neonazis angepöbelt.
War ganz lustig, der lauteste von denen war 2 Köpfe kleiner als ich. :'D
 

DeletedUser

Gast
§ 17a

(1) Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen.

(2) Es ist auch verboten, 1. an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen

Wobei ich bezweifel, dass dir viel passieren kann wenn du dich trotzdem "vermummst"...
 
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§ 17a

(1) Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen.

(2) Es ist auch verboten, 1. an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen
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