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DeletedUser

Gast
"Es ist verboten einen Werbeblocker einzusetzen, wenn auf der Welt kein Premium-Account vorhanden ist."

Wie sieht es mit einem Greasemonkey Script aus, welches zwar das Laden der Banner zulässt aber via CSS ausblendet?
 

DeletedUser130662

Gast
Der Effekt ist der selbe, du siehst die Werbung nicht. Ergo verboten.
 

DeletedUser

Gast
"Es ist verboten einen Werbeblocker einzusetzen, wenn auf der Welt kein Premium-Account vorhanden ist."

Wie sieht es mit einem Greasemonkey Script aus, welches zwar das Laden der Banner zulässt aber via CSS ausblendet?

was einem Werbeblocker gleich kaeme....
aber interessant waere: Was ist, wenn man kein Flash installiert hat ?!?
 

DeletedUser130662

Gast
was einem Werbeblocker gleich kaeme....
aber interessant waere: Was ist, wenn man kein Flash installiert hat ?!?

Ich glaube dann kann man sich nicht mal bei DS einloggen ... hab da irgendwas im Hinterkopf, aber bin mir nicht sicher. Man landet dann immer wieder auf der DS-Startseite.
 

DeletedUser

Gast
was einem Werbeblocker gleich kaeme....
aber interessant waere: Was ist, wenn man kein Flash installiert hat ?!?

Nicht wirklich. Der Blocker blockt auch das laden, bedeutet die Werbung wird nicht geladen. Via CSS würde ich es laden aber nicht anzeigen.

Natürlich bewegt man sich damit ein einer Grauzone, aber so wie ich die Regel auslegen, dürfte das erlaubt sein. Die Werbung wird nicht geblockt und man benutzt keinen Werbeblocke. Werbung wird geladen blos nicht angezeigt....
 

DeletedUser

Gast
Ich glaube dann kann man sich nicht mal bei DS einloggen ... hab da irgendwas im Hinterkopf, aber bin mir nicht sicher. Man landet dann immer wieder auf der DS-Startseite.

noe, das halte ich fuer ausgeschlossen, eine Anmeldung und alle spielelevanten Dinge sollten funktionieren, aber die Flash Werbung eben nicht (ist ja nicht nur Flash Werbung, aber mWn auch)
 

DeletedUser130662

Gast
Nicht wirklich. Der Blocker blockt auch das laden, bedeutet die Werbung wird nicht geladen. Via CSS würde ich es laden aber nicht anzeigen.

Natürlich bewegt man sich damit ein einer Grauzone, aber so wie ich die Regel auslegen, dürfte das erlaubt sein. Die Werbung wird nicht geblockt und man benutzt keinen Werbeblocke. Werbung wird geladen blos nicht angezeigt....

Du siehst die Werbung nicht, und damit ist das Ding verboten, es simuliert so nämlich Premiumfunktionen. Wahrscheinlich wird die Regel gleich noch um die entsprechende Klausel ergänzt.^^

Aber wo is das Problem, kauf dir einfach nen PA, das sind 24 € im Jahr, das sollte jeder haben, für n Browsergame ist das schon fast untertrieben billig.

noe, das halte ich fuer ausgeschlossen, eine Anmeldung und alle spielelevanten Dinge sollten funktionieren, aber die Flash Werbung eben nicht (ist ja nicht nur Flash Werbung, aber mWn auch)

Wie gesagt, bin mir nicht sicher, aber ich hab da sowas im Hinterkopf.
 

DeletedUser

Gast
Jo, ich hab sowieso schon einen PA. Diese Sache ist mir nur eingefallen als ich 2 Minuten mal über diese Regeln nachgedacht hatte.

Von daher mehr aus Interesse als aus eigenem Nutzen. :)
 
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312
Mit nem Greasemonkey Script sieht es so aus dass ab 8.10.2011 nur noch Scripte aus der DS Scripte Datenbank erlaubt sind.

Ich glaub kaum, dass so ein Script Chancen hat erlaubt zu werden.

ERGO:

Verboten
 

DeletedUser

Gast
Mit nem Greasemonkey Script sieht es so aus dass ab 8.10.2011 nur noch Scripte aus der DS Scripte Datenbank erlaubt sind.

Ich glaub kaum, dass so ein Script Chancen hat erlaubt zu werden.

ERGO:

Verboten
Falsch, oder ist Inno nun der globale GM-Wächter:).
Ein solches Script interagiert schließlich nicht mit dem eigentlichen Spiel oder täusche ich mich da?
Es unterbindet die optische Anzeige der Werbung nicht das blocken.
 

DeletedUser

Gast
Falsch, oder ist Inno nun der globale GM-Wächter:).
Ein solches Script interagiert schließlich nicht mit dem eigentlichen Spiel oder täusche ich mich da?
Es unterbindet die optische Anzeige der Werbung nicht das blocken.

genau deshalb ist aber diese neue regelung vollkommener blödsinn.
diese kann relativ einfach umgangen werden und andere spieler werden event mit strafe belegt oder sogar gelöscht, weil sie noch einen alten laufzeitenrechner, welcher nicht aus der db ist, verwenden bestraft gelöscht.

wobei es sicherlich keine rolle bei einem lzr spielt, da sich niemand damit vorteile verschaffen kann. genau deshalb schießt man hier aber mit kanonen auf spatzen, sofern diese neuregelung so umgesetzt wird wie sie angekündigt wurde.
 

DeletedUser

Gast
Ein solches Script interagiert schließlich nicht mit dem eigentlichen Spiel oder täusche ich mich da?

Ja, da es das output des Spiels(hier:html, css, js) manipuliert.


Es unterbindet die optische Anzeige der Werbung nicht das blocken.

Unterbinden der opt. Anzeige = Blocken der Werbung (auf welche Art und weise auch immer; hier nicht technisch sondern optisch)

---
bleibt jedoch die Frage der Flash-Werbung... gilt es als Blocken, wenn kein Flash inst. ist ?
 
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312
Falsch, oder ist Inno nun der globale GM-Wächter:).
Ein solches Script interagiert schließlich nicht mit dem eigentlichen Spiel oder täusche ich mich da?
Es unterbindet die optische Anzeige der Werbung nicht das blocken.

Inno ist nicht globaler GM Wächter aber zumindets auf ihrer Seite können sie bestimmen welche Scripte erlaubt sind ( eben nur solche die in der DB sind ...)
 

DeletedUser

Gast
genau deshalb ist aber diese neue regelung vollkommener blödsinn.
diese kann relativ einfach umgangen werden und andere spieler werden event mit strafe belegt oder sogar gelöscht, weil sie noch einen alten laufzeitenrechner, welcher nicht aus der db ist, verwenden bestraft gelöscht.

wobei es sicherlich keine rolle bei einem lzr spielt, da sich niemand damit vorteile verschaffen kann. genau deshalb schießt man hier aber mit kanonen auf spatzen, sofern diese neuregelung so umgesetzt wird wie sie angekündigt wurde.
Musst Du mir nicht sagen, Inno sind halt "Macher" und keine "Denker":)
 

DeletedUser

Gast
Inno ist nicht globaler GM Wächter aber zumindets auf ihrer Seite können sie bestimmen welche Scripte erlaubt sind ( eben nur solche die in der DB sind ...)
Wenn es nach deiner Aussage ging, müsstest Du vor "betreten" von DS alles deaktivieren was nicht in der DB steht:mrgreen:
Netter Witz...
Fakt ist die Werbung wird geladen, genau das was ein Blocker imho unterbindet, der Rest geht Inno überhaupt nichts mehr an.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

DeletedUser

Gast
Wo kann man solche Scripte einreichen um sie erlauben zu lassen? Ich würde jetzt einfach mal aus Spaß an der Freude so ein Ding einreichen.

Der Arbeitsaufwand dieses Script zu erstellen beschränkt sich ja nur auf wenige Minuten ;).
 

DeletedUser

Gast
Wo kann man solche Scripte einreichen um sie erlauben zu lassen? Ich würde jetzt einfach mal aus Spaß an der Freude so ein Ding einreichen.

Der Arbeitsaufwand dieses Script zu erstellen beschränkt sich ja nur auf wenige Minuten ;).

Im Skriptbereich unter "Skripte/Tools - Vorstellung".

Schon alleine die Tatsache dass Du Dir nicht einmals die Mühe gemacht hast danach selbst zu schauen zeigt dass Du nur trollen willst und nicht ersthaft daran interessiert bist!
 
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Wenn es nach deiner Aussage ging, müsstest Du vor "betreten" von DS alles deaktivieren was nicht in der DB steht:mrgreen:
Netter Witz...
Fakt ist die Werbung wird geladen, genau das was ein Blocker imho unterbindet, der Rest geht Inno überhaupt nichts mehr an.

Wenn es die DS Seiten betrifft ist dies auch der Fall ...
 

DeletedUser

Gast
Wenn es die DS Seiten betrifft ist dies auch der Fall ...

Schwachsinn!!!
Das Spiel darf nur mit den üblichen Browsern aufgerufen werden.
Welche Addons mein üblicher Browser hat (ich im mom nutze) kann mir Inno wohl sagen?^^
Davon mal abgesehen, ist ein undefiniertes Verbot von "allem" nicht zulässig :p

Oder sagt mir Inno nun noch welche Addons, für den FF, ich auf ihren Seiten nutzen darf? (DB durchsuch)

Vllt interessiert es ja Inno:

Eine kürzlich veröffentlichte Entscheidung des Landgerichts Berlin von September 2010 (LG Berlin – Urteil vom 14.09.2010 – Az.: 103 O 43/10) sorgt derzeit bei Anbietern werbefinanzierter Internetinhalte für Unruhe. Auf entsprechende Klage des Dachverbandes der Verbraucherzentralen untersagte das Gericht einem niederländischen Anbieter kostenloser Browsergames verschiedene Formen von Werbeeinblendungen, mit denen der Anbieter nach Ansicht des Gerichts gegen das Wettbewerbsrecht verstieß.

Mit ihrem Klageantrag wandten sich die Verbraucherschützer unter anderem gegen die Gestaltung der Werbebanner auf der primär an Kinder adressierten Plattform. Die Banner wiesen eine einheitliche Größe auf und enthielten einen um 90° gedrehten Schriftzug „WERBUNG“. Die Klägerin sah diese Kennzeichnung nicht als ausreichend an und führte aus, dass die auffällig gestalteten und teilweise animierten Werbebanner sich von den angebotenen Spielen nicht hinreichend unterscheiden ließen. Hierin lag nach Ansicht der Verbraucherschützer ein Verstoß gegen das Verschleierungsverbot aus § 4 Nr. 3 UWG an, wonach redaktionelle Inhalte und Werbung auch im Internet grundsätzlich zu trennen sind. Der von der Beklagten aufgebrachte Schriftzug „WERBUNG“ könne an dieser Einschätzung nichts ändern, da Kindern das ausreichende Leseverständnis fehle. Das Gericht folgte dieser Argumentation und stellte in seiner Begründung insbesondere auf die Ziel- und Nutzergruppe der Plattform ab:


"Für Kinder sind […] Spiele und Werbung nicht klar zu unterscheiden. Der Werbebanner ist in die Seite geradezu eingebettet. Der Schriftzug “WERBUNG” verlangt vom Nutzer ein entsprechendes Leseverständnis. Kindern tendieren jedoch dazu, Dinge anzuklicken anstelle sie vollständig zu lesen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Kinder den Schriftzug nicht wahrnehmen, weil die auffällig gestalteten und animierten Werbebanner ihre gesamte Aufmerksamkeit auf sich ziehen und dabei den Eindruck erwecken, es handele sich um eine weitere interaktive Spielmöglichkeit."

--->

Zwar hat das Gericht die wirtschaftlichen Interessen des Anbieters an der Finanzierung der kostenlos bereitgestellten Inhalte grundsätzlich anerkannt, es maß diesen jedoch unter Hinweis auf andere Formen der Werbefinanzierung kein überwiegendes Gewicht bei:

"Das Angebot der Beklagten ist kostenlos. Zur Refinanzierung ist sie auf Werbeeinnahmen angewiesen. Ohne die Werbeeinnahmen wäre die Beklagte gezwungen, den Geschäftsbetrieb einzustellen. Die Beklagte hat daher ein erhebliches Interesse an effektiver Werbung. Dem Gericht sind jedoch Internetseiten bekannt, auf denen ebenfalls für Nutzer kostenlose Browserspiele angeboten werden, die erfolgreich auf andere Werbeformen zu ihrer Refinanzierung zurückgreifen. Darüber hinaus ist die Effektivität einer Werbeform durchaus fragwürdig, wenn sie vom Nutzer als ausgesprochen lästig empfunden wird."
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

DeletedUser130662

Gast
Schwachsinn!!!

Welche Addons mein üblicher Browser hat (ich im mom nutze) kann mir Inno wohl sagen?^^
Davon mal abgesehen, ist ein undefiniertes Verbot von "allem" nicht zulässig :p

Oder sagt mir Inno nun noch welche Addons, für den FF, ich auf ihren Seiten nutzen darf? (DB durchsuch)

Vllt interessiert es ja Inno:



--->

1. Wenn das GM-Skript speziell für DS entworfen wurde, können sie das auch ja.

2. Der Text hat null Bezug auf unser Thema ... les dir den mal selber durch damit du verstehst um was es da geht. ;-)
 

DeletedUser

Gast
1. Wenn das GM-Skript speziell für DS entworfen wurde, können sie das auch ja.
Mir geht es allerdings um einen Browserseitigen....(aber warum einfach wenns auch umständlich geht?)

2. Der Text hat null Bezug auf unser Thema ... les dir den mal selber durch damit du verstehst um was es da geht. ;-)
Welcher? o_O
Komplett?
Willst mir nun noch sagen das Thema hat einen tieferen Sinn?^^
Der Text (bzw ein Teil davon) hat sehr wohl Bezug, man muss nur den Ansatz finden.
Btw geht es mir eher um das Zitat des Regelwerks (TE), als einer sinnfreien GM-WB-Anfrage :eek:

Kleinere Frage: Kennst du die latente Evolution der "Themen"? :)
 
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