lord jäqermeister
Gast
Die Polizei darf nur handeln, wenn eine Ermächtigungsgrundlage aus dem Gesetz ihr die Befugnis erteilt - was anderes verbietet das Rechtsstaatlichkeitsprinzip unserer BRD. Jedes Handeln der Verwaltung und der Polizei ist irgendwie auf ein Gesetz zu stützen (ob das dann auch wirklich so war und ob die Ausführung des Handelns rechtmäßig war, das wird von den Verwaltungsgerichten bei Bedarf überprüft; die Betroffenen haben die Möglichkeit zu klagen).
So wirst du in jedem Bundesland ein Gesetz über / für / zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung o. ä. finden (heißt in jedem Bundesland anders, die Länder haben ja die Gesetzgebungskompetenzen dafür), die im Großen und Ganzen umgangssprachlich das Polizeirecht stellen, aus dem sich diese Grundlagen entnehmen lassen.
So wirst du in jedem Bundesland ein Gesetz über / für / zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung o. ä. finden (heißt in jedem Bundesland anders, die Länder haben ja die Gesetzgebungskompetenzen dafür), die im Großen und Ganzen umgangssprachlich das Polizeirecht stellen, aus dem sich diese Grundlagen entnehmen lassen.