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§3) Urlaubsvertretung und Unterstützung

DeletedUser

Gast
Huhu

hierzu folgende Frage:

Ist es erlaubt, eine UV anzunehmen, wenn man Unterstützende Truppen im Dorf des Spielers stehen hat? Die Regel ist da nicht ganz eindeutig.

Darf keine Unterstützung vorhanden sein und/oder darf man keine schicken?

§3) Urlaubsvertretung

Wenn ein Accountbesitzer durch einen anderen Spieler mittels Urlaubsvertretung vertreten wird, so gelten zwischen allen Accounts, die über die Verbindung des Verwalters gespielt werden, die unter §2 genannten Einschränkungen, außerdem dürfen dritte Spieler nicht von beiden Accounts unterstützt werden. Erst 24 Stunden nach Ende der Urlaubsvertretung sind diese Interaktionen wieder erlaubt.
Beispiele:
Es ist erlaubt, mit der Urlaubsvertretung Dörfer zu erobern.
Es ist verboten, mit deiner Urlaubsvertretung einen Spieler an deiner Internetverbindung zu unterstützen oder mit Rohstoffen zu beliefern.
Es ist verboten, dass ein Spieler an deiner Internetverbindung den Account angreift, für den du UV machst.
Es ist verboten, dass du einen Spieler gleichzeitig von dir und mit deiner Urlaubsvertretung unterstützt.
Es ist erlaubt, zwei verschiedene Spieler aus dem gleichen Stamm, gleichzeitig von dir und mit der Urlaubsvertretung anzugreifen.
Es ist verboten, mit deiner Urlaubsvertretung einen anderen Spieler anzuschreiben, um zu schauen ob dieser gerade im Account ist.
 

DeletedUser30780

Gast
Vorhandensein: Ja!
Weitere schicken: Nein!
Zurückholen: Ja!
Zurückschicken: Nein!
 
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