Widerspruch und Kündigung ist aber ein Unterschied
Im Falle eines Widerspruchs gegen den geschlossenen "Vertrag" (was eine Kontoeröffnung ja ist), könnte ich mir vorstellen dass du auch die Leistung des Vertrags (PA-Punkte) zurückgeben musst.
Insofern ist das Unsinn den Vertrag zu wiederrufen.
Da es bei einem Giro-Konto keinen Kündigungsfrist gibt (allg., bzw. auch in AGB nichts gefunden), kannst du dir ein Konto erstellen, wartest du die Wiederrufsfrist ab (also länger als 2-4 Wochen warten), und gehst dann zur Bank, bzw füllst das Onlineformular aus, mit dem du dein Giro-Konto kündigst - das Geld was darauf ist, wird an ein anderes, von dir angegebenes Konto, überwiesen bzw. du bekommst es auf Wunsch am Bankschalter ausgezahlt. Zurückgeben musst du maestro/ec-Karte, die entwertet werden.
Somit hättest du dir günstig 50 PA Punkte erschli...erm verdient :mrgreen:
Worauf du evtl achten müsstest, ob eine Starteinlage erforderlich ist beim Girokonto, bzw da zur Gültigkeit mal ein kurzer zahlungsverkehr erfolgen muss. Wenn ja, kannst du ja mal 10 euro online überweisen auf dein Konto und dann wieder zurücküberweisen nach 1, 2 Wochen und gut ist ^^