DeletedUser
Gast
ja gut die Bedeutung von "in Folge grober Fahrlässigkeit" hab ich irgendwie überlesen...mist aber auch
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Naja, ich denke mal das dem Verkäufer rein Rechtlich her nichts geschehen kann.
Er verkauft ja seine Zugangsdaten, diese Funktionieren auch, nur wird Inno den Acc sperren, was dem Verkäufer dennoch vom rein Rechtlichen her nicht zur Last gelegt werden kann.
Das wäre wie wenn ich dir den Schlüssel einer Kasse verkaufe, diese aber wiederum in einem abgesperrten Tresor liegt.
Kaufvertrag rechtlich Abgeschlossen. Nur kann der Käufer damit nichts anfangen...
Vermutung, 2. Teil:
Der Käufer kann den Verkäufer zivilrechtlich verklagen weil er das "Produkt" (=den Acc) nicht bekommen hat (und auch nie bekommen konnte, also ist schon der Verkaufsversuch ein "Betrug")
§433 BGB:
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
§435 BGB:
Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können. Einem Rechtsmangel steht es gleich, wenn im Grundbuch ein Recht eingetragen ist, das nicht besteht.
Folgerung:
Verkäufer hat AGB, welche er bei der Registrierung akzeptiert hatte, verletzt. -> REchtsmangel
Käufer hat das Recht auf:
1.) nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2.) nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3.) nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
denke, dass die Nacherfüllung bei einem Rechtsmangel und diesem Rechtsobjekt flach fallen wird. Ebenso die Kaufpreisminderung sowie der komplette punkt 3. Bleibt nur noch der Rücktritt des Kaufvertrages übrig!
Und ob Inno einen User wegen AGB-Verletzungen zivilrechtlich verfolgen wird/kann, halte ich für ein sehr böses Gerücht!
Stellt sich bloß die Frage, ob überhaupt ein rechtsgültiger Kaufvertrag zu Stande gekommen ist...Natürlich mit speziellen Klauseln zur Plattform Ebay und inwiefern der Kaufvertrag nichtig sein könnte
Ist hier n Jurist unter uns? gogo^^
Wenn du in der Beschreibung eindeutig angibst, dass du nur die Accountdaten verkaufst (musst du DIREKT! angeben!), dann bist du all deinen Verpflichtungen nachgegangen...
Du darfst aber halt nicht den Account, sondern nur die passenden Daten verkaufen!
Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können.
Dann müsste der Verkäufer aber ebenso die AGB-Verletzung angeben...
Falsch...
Der Verkäufer muss angeben:
1. Dass er nur die Daten verkäuft
2. Dass er für den Sinn der Daten keine Garantie übernimmt, da Dritte die Rechte am Account von diesen Daten besitzen
3. Dass der Käufer bei eventuellen Problemen mit den bei 2. genannten dritten Leuten verhandeln muss und nicht mit dem Verkäufer.
In diesen Fällen wäre alles rechtlich gesehen vollkommen in Ordnung!
Aha, und das steht in den Ebay AGB oder im geltendem Recht? So sehe ich bloß 3 Punkte die Jedermann hier auflisten könnte
Du hasts selbst zitiert:
Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können.
Ein Dritter (Inno) darf nur wie im Kaufvertrag festgelegten Rahmen die Rechte haben.. Wenn du also via Beschreibung die Rechte am Account Inno zuschreibst, ist es rein rechtlich gesehen erlaubt!
Ich weiß nicht, wie ichs genau ausdrücken soll...
Eben genau das geht ja auch nicht, da liegst du richtig!
Du darfst nicht den Account verkaufen und die Rechte am Account Innogames geben...
Du darfst rein rechtlich gesehen dein Passwort zum Account an den Käufer verkaufen... In diesem Falle kann man das Passwort und die E-Mail ändern und der Account - achtung jetzt kommt - der Account-NAME wird verkauft! Eben die Nutzung dieses Namens in diesem Spiel und die Arbeit wird verkauft!
Eine Zeit wird dabei nicht festgelegt!
Ich hoffe, dass ist nicht so schwer zu verstehen
Quasi verkauft man dann Spielrecht sowie Namenslizenz des Accounts. Höre ich aber zum ersten mal. Sowas müsste doch in speziellen Paragraphen/Klauseln festgehalten worden sein?
Btw., wie kommts, dass du in dem Maße juristisch Beschlagen bist?
§5) Accountverkauf
Es ist verboten, Accounts zu kommerziellen Zwecken zu führen.
Lustig wird es wenn dort/hier lediglich PP-Pakete angeboten werden würden und Accounts "verschenkt" werden...Es ist verboten, Rohstoffe zu kaufen oder zu verkaufen.(z.B. bei Ebay)
Es ist auch verboten dort das Spielrecht oder eine Lizenz des eigenen Accounts zu verkaufen.
Ziemlicher NonsensFalsch...
Der Verkäufer muss angeben:
1. Dass er nur die Daten verkäuft
2. Dass er für den Sinn der Daten keine Garantie übernimmt, da Dritte die Rechte am Account von diesen Daten besitzen
3. Dass der Käufer bei eventuellen Problemen mit den bei 2. genannten dritten Leuten verhandeln muss und nicht mit dem Verkäufer.
In diesen Fällen wäre alles rechtlich gesehen vollkommen in Ordnung!