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[Beantwortet] Acc verkaufen?

DeletedUser

Gast
ja gut die Bedeutung von "in Folge grober Fahrlässigkeit" hab ich irgendwie überlesen...mist aber auch :D
 

DeletedUser

Gast
Naja, ich denke mal das dem Verkäufer rein Rechtlich her nichts geschehen kann.

Er verkauft ja seine Zugangsdaten, diese Funktionieren auch, nur wird Inno den Acc sperren, was dem Verkäufer dennoch vom rein Rechtlichen her nicht zur Last gelegt werden kann.

Das wäre wie wenn ich dir den Schlüssel einer Kasse verkaufe, diese aber wiederum in einem abgesperrten Tresor liegt.
Kaufvertrag rechtlich Abgeschlossen. Nur kann der Käufer damit nichts anfangen... :rolleyes:
 

DeletedUser

Gast
Naja, ich denke mal das dem Verkäufer rein Rechtlich her nichts geschehen kann.

Er verkauft ja seine Zugangsdaten, diese Funktionieren auch, nur wird Inno den Acc sperren, was dem Verkäufer dennoch vom rein Rechtlichen her nicht zur Last gelegt werden kann.

Das wäre wie wenn ich dir den Schlüssel einer Kasse verkaufe, diese aber wiederum in einem abgesperrten Tresor liegt.
Kaufvertrag rechtlich Abgeschlossen. Nur kann der Käufer damit nichts anfangen... :rolleyes:

Falsch!
Wenn du ihn im Unwissen lässt, dass diese Kasse in einem Treosor liegt, dann ist es Betrug!
Du musst in der Beschreibung angeben, dass der Account Eigentum von Innogames GmbH ist und dass du ausschließlich nur die Daten verkaufst!
 

DeletedUser39123

Gast
Vermutung, 2. Teil:
Der Käufer kann den Verkäufer zivilrechtlich verklagen weil er das "Produkt" (=den Acc) nicht bekommen hat (und auch nie bekommen konnte, also ist schon der Verkaufsversuch ein "Betrug")

§433 BGB:
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

§435 BGB:
Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können. Einem Rechtsmangel steht es gleich, wenn im Grundbuch ein Recht eingetragen ist, das nicht besteht.



Folgerung:
Verkäufer hat AGB, welche er bei der Registrierung akzeptiert hatte, verletzt. -> REchtsmangel

Käufer hat das Recht auf:
1.) nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2.) nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3.) nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

denke, dass die Nacherfüllung bei einem Rechtsmangel und diesem Rechtsobjekt flach fallen wird. Ebenso die Kaufpreisminderung sowie der komplette punkt 3. Bleibt nur noch der Rücktritt des Kaufvertrages übrig!
Und ob Inno einen User wegen AGB-Verletzungen zivilrechtlich verfolgen wird/kann, halte ich für ein sehr böses Gerücht!


Stellt sich bloß die Frage, ob überhaupt ein rechtsgültiger Kaufvertrag zu Stande gekommen ist...Natürlich mit speziellen Klauseln zur Plattform Ebay und inwiefern der Kaufvertrag nichtig sein könnte :D



Ist hier n Jurist unter uns? gogo^^
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

DeletedUser

Gast
§433 BGB:
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

§435 BGB:
Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können. Einem Rechtsmangel steht es gleich, wenn im Grundbuch ein Recht eingetragen ist, das nicht besteht.



Folgerung:
Verkäufer hat AGB, welche er bei der Registrierung akzeptiert hatte, verletzt. -> REchtsmangel

Käufer hat das Recht auf:
1.) nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2.) nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3.) nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

denke, dass die Nacherfüllung bei einem Rechtsmangel und diesem Rechtsobjekt flach fallen wird. Ebenso die Kaufpreisminderung sowie der komplette punkt 3. Bleibt nur noch der Rücktritt des Kaufvertrages übrig!
Und ob Inno einen User wegen AGB-Verletzungen zivilrechtlich verfolgen wird/kann, halte ich für ein sehr böses Gerücht!


Stellt sich bloß die Frage, ob überhaupt ein rechtsgültiger Kaufvertrag zu Stande gekommen ist...Natürlich mit speziellen Klauseln zur Plattform Ebay und inwiefern der Kaufvertrag nichtig sein könnte :D



Ist hier n Jurist unter uns? gogo^^

Wenn du in der Beschreibung eindeutig angibst, dass du nur die Accountdaten verkaufst (musst du DIREKT! angeben!), dann bist du all deinen Verpflichtungen nachgegangen...
Du darfst aber halt nicht den Account, sondern nur die passenden Daten verkaufen!
 

DeletedUser39123

Gast
Wenn du in der Beschreibung eindeutig angibst, dass du nur die Accountdaten verkaufst (musst du DIREKT! angeben!), dann bist du all deinen Verpflichtungen nachgegangen...
Du darfst aber halt nicht den Account, sondern nur die passenden Daten verkaufen!

Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können.


Dann müsste der Verkäufer aber ebenso die AGB-Verletzung angeben...
 

DeletedUser

Gast
Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können.


Dann müsste der Verkäufer aber ebenso die AGB-Verletzung angeben...

Falsch...
Der Verkäufer muss angeben:
1. Dass er nur die Daten verkäuft
2. Dass er für den Sinn der Daten keine Garantie übernimmt, da Dritte die Rechte am Account von diesen Daten besitzen
3. Dass der Käufer bei eventuellen Problemen mit den bei 2. genannten dritten Leuten verhandeln muss und nicht mit dem Verkäufer.

In diesen Fällen wäre alles rechtlich gesehen vollkommen in Ordnung!
 

DeletedUser39123

Gast
Falsch...
Der Verkäufer muss angeben:
1. Dass er nur die Daten verkäuft
2. Dass er für den Sinn der Daten keine Garantie übernimmt, da Dritte die Rechte am Account von diesen Daten besitzen
3. Dass der Käufer bei eventuellen Problemen mit den bei 2. genannten dritten Leuten verhandeln muss und nicht mit dem Verkäufer.

In diesen Fällen wäre alles rechtlich gesehen vollkommen in Ordnung!

Aha, und das steht in den Ebay AGB oder im geltendem Recht? So sehe ich bloß 3 Punkte die Jedermann hier auflisten könnte ;)
 

DeletedUser

Gast
Aha, und das steht in den Ebay AGB oder im geltendem Recht? So sehe ich bloß 3 Punkte die Jedermann hier auflisten könnte ;)

Du hasts selbst zitiert:
Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können.

Ein Dritter (Inno) darf nur wie im Kaufvertrag festgelegten Rahmen die Rechte haben.. Wenn du also via Beschreibung die Rechte am Account Inno zuschreibst, ist es rein rechtlich gesehen erlaubt!
 

DeletedUser39123

Gast
Du hasts selbst zitiert:
Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können.

Ein Dritter (Inno) darf nur wie im Kaufvertrag festgelegten Rahmen die Rechte haben.. Wenn du also via Beschreibung die Rechte am Account Inno zuschreibst, ist es rein rechtlich gesehen erlaubt!

"Inno die Rechte am Acc. zuschreiben" ist wohl etwas unpräzise formuliert. Was meinst du damit genau?
Schreibt man jedoch die Rechte an dem Acc Inno zu, ist man lediglich Besitzer des Rechtsobjektes. Stell' ich mir die Frage ob der Kaufvertrag ( ist es dann überhaupt noch einer?) rechtsgültig ist. Denn Hauptbestandteil eines Kaufvertrages ist doch die Übereignung einer Sache! Sprich, Käufer wird Eigentümer. Dies ist dann doch nicht der Fall. Somit wäre der Kaufvertrag nichtig.

Besitzer kann kein Eigentum übereignen. Außer er agiert als Bote und hat somit die explizite Willenserklärung vom Eigentümer (Inno)....


Du wirst merken, dass ich mich mit Aktionsplattformen wie Ebay im Zusammenhang mit dem Recht äußerst wenig beschäftigt habe^^ Wills nur interessehalber etwas genauer wissen!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

DeletedUser

Gast
Ich weiß nicht, wie ichs genau ausdrücken soll...
Eben genau das geht ja auch nicht, da liegst du richtig!
Du darfst nicht den Account verkaufen und die Rechte am Account Innogames geben...
Du darfst rein rechtlich gesehen dein Passwort zum Account an den Käufer verkaufen... In diesem Falle kann man das Passwort und die E-Mail ändern und der Account - achtung jetzt kommt - der Account-NAME wird verkauft! Eben die Nutzung dieses Namens in diesem Spiel und die Arbeit wird verkauft!
Eine Zeit wird dabei nicht festgelegt!

Ich hoffe, dass ist nicht so schwer zu verstehen :D
 

DeletedUser39123

Gast
Ich weiß nicht, wie ichs genau ausdrücken soll...
Eben genau das geht ja auch nicht, da liegst du richtig!
Du darfst nicht den Account verkaufen und die Rechte am Account Innogames geben...
Du darfst rein rechtlich gesehen dein Passwort zum Account an den Käufer verkaufen... In diesem Falle kann man das Passwort und die E-Mail ändern und der Account - achtung jetzt kommt - der Account-NAME wird verkauft! Eben die Nutzung dieses Namens in diesem Spiel und die Arbeit wird verkauft!
Eine Zeit wird dabei nicht festgelegt!

Ich hoffe, dass ist nicht so schwer zu verstehen :D

Quasi verkauft man dann Spielrecht sowie Namenslizenz des Accounts. Höre ich aber zum ersten mal. Sowas müsste doch in speziellen Paragraphen/Klauseln festgehalten worden sein?

Btw., wie kommts, dass du in dem Maße juristisch Beschlagen bist?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

DeletedUser

Gast
Quasi verkauft man dann Spielrecht sowie Namenslizenz des Accounts. Höre ich aber zum ersten mal. Sowas müsste doch in speziellen Paragraphen/Klauseln festgehalten worden sein?

Btw., wie kommts, dass du in dem Maße juristisch Beschlagen bist?

Man KANN Spielrecht und Namenslizenz verkaufen...
Hörst du zum ersten Mal, da jeder den Account verkauft, was er eigentlich nicht darf...
Theoretisch kann Innogames jeden verklagen, der nicht das Spielrecht und die Namenslizenz verkauft, sondern den Account.. Und rechtlich hat Innogames da alles auf seiner Seite!

Ich bin nicht wirklich juritstisch Beschlagen... Ich interessiere mich hobbymäßig für Juristik und habe mich damit schon oft auseinander gesetzt...
Außerdem kann ich einfach gut kombinieren, was hier wirklich gefordert ist.. ;)
 

DeletedUser95060

Gast
Gähn, der Verkauf von Accounts ist nicht illegal, ansonsten bedürfte es nicht ausdrücklich der Verbote in allen einschlägigen AGB aller Spielhersteller ob nun BG oder "echten".
Damit Inno einen Verkäufer verklagen könnte, bedürfte es eines Schaden den Inno durch den Verkauf entstanden ist, welcher sollte das sein?
Vorsicht Falle, verschenken darf man die Accounts schließlich.:)
Auch das Urheberrecht hilft da nicht weiter, da keinerlei Schutzmassnahmen zur Weitergabe umgangen werden müssen.
Ob nun ein physischer Datenträger oder nur ein Account verkauft wird, in jedem Fall wird eh nur das Nutzungsrecht weitergegeben.
Ob dazu eine Seriennummer oder ein Accountname weitergegeben wird...
Nunja, selbst Inno spricht beim Verkauf von Accounts
§5) Accountverkauf
Es ist verboten, Accounts zu kommerziellen Zwecken zu führen.
Es ist verboten, Rohstoffe zu kaufen oder zu verkaufen.(z.B. bei Ebay)
Es ist auch verboten dort das Spielrecht oder eine Lizenz des eigenen Accounts zu verkaufen.
Lustig wird es wenn dort/hier lediglich PP-Pakete angeboten werden würden und Accounts "verschenkt" werden...:cool:
Falsch...
Der Verkäufer muss angeben:
1. Dass er nur die Daten verkäuft
2. Dass er für den Sinn der Daten keine Garantie übernimmt, da Dritte die Rechte am Account von diesen Daten besitzen
3. Dass der Käufer bei eventuellen Problemen mit den bei 2. genannten dritten Leuten verhandeln muss und nicht mit dem Verkäufer.

In diesen Fällen wäre alles rechtlich gesehen vollkommen in Ordnung!
Ziemlicher Nonsens
Der Verkäufer muss angeben das der Käufer überhaupt keine Rechte gegenüber Inno hat, da Inno den Verkauf grundsätzlich verbietet, kann ein Käufer auch in keine Rechtsbeziehung zu Inno treten.
Entsprechend kann ein Verkäufer überhaupt keinen Account aka Nutzungsrecht verkaufen, da ihm der Rechteinhaber aka Inno
überhaupt kein Recht dazu eingeräumt hat.
Ergo bleibt der Verkäufer dem Käufer gegenüber in der Pflicht zum ersetzen des Schaden *minmal Kaufpreis, wenn er das nicht ausdrücklich und explizit erwähnt und der Account wegen Verstoß gegen die AGB von Inno gesperrt wird.
*Passiert diese Sperrung erst nach einigen Monaten könnten weitere Kosten entstehen, PP, AM, kaufbare Spielvorteile etc.
 
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