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#easy vs LAB |Propa

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Irgendwie scheint das ein weit verbreitetes Phänomen zu sein, dass Top Accs rasend schnell besiegt werden ._.
 

DeletedUser131466

Gast
Weil ich technisch absolut unfähig bin, hab ich jetzt den Upload Link drinnen und die Imgur Datei als Anhang hochgeladen...hoffe jetzt kann man es gut genug lesen:eek:
versuche mich da weiterzubilden.
 

DeletedUser123719

Gast
liegt das an mir oder ist die Propa wirklich recht schlecht zu lesen ?^^
 

DeletedUser158241

Gast
bei mir ists jetzt besser, war vorher aber auch recht unscharf bei mir
 

DeletedUser123719

Gast
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der schmeckt haha
 
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warum eigentlich nicht? er kann sie ja inoffiziell mit nem 2. account auf ner nicht stämme zugehörigen homepage posten, solange er den acc auf nem proxy laufen lässt :p

Naja, die Regel ist schon sinnvoll. Stell dir vor Person A würde Ingame mit Person B über z.B. private Probleme schreiben und dann würde die andere Person das veröffentlichen bzw. eine UV und sich darüber lustig machen.

Hat man nicht ohnehin das Recht am geschrieben Wort in Deutschland? Sprich, Veröffentlichungen in jeglicher Form von privaten Unterhaltungen sind nicht erlaubt.
 
Zuletzt bearbeitet:

DeletedUser164540

Gast
Unabhängig vom Team ist das ne schöne Propa :)

Joar, Pabsti hat sich wirklich nicht mit Ruhm befleckt.^^
 
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1.042
snow, gerade von dir hätte ich mir mehr fantasie in der geschichte gewünscht, aber n roter faden ist da. o/
 
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142
Recht am geschriebenen Wort

Das Recht am geschriebenen Wort gewährleistet den Schutz persönlicher Aufzeichnung und fällt wie das Recht am eigenen Bild und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in den Bereich der allgemeinen Persönlichkeitsrechte. Es zählt zu den Fallgruppen des Verfügungsrechts über die Darstellung der eigenen Person und ermöglicht einer Person zusammen mit den anderen festgelegten Rechten selbst darüber zu entscheiden, wie sie sich in der Öffentlichkeit darstellen möchte. Tagebücher und sonstige persönliche Aufzeichnungen dürfen der Öffentlichkeit nicht ohne Einwilligung des Verfassers zugänglich gemacht werden. Bei Verstößen gegen dieses Recht kann der Betroffene nach § 823 BGB Anspruch auf Schadensersatz geltend machen


Geht hier nur im private Aufzeichnungen, nicht um ausgetauschte Nachrichten^^ vielleicht interpretier ich das aber falsch...

anyways wenn er das mit nem 3. account veröffentlicht, der per tor geloggt wird o.ä. wird nie irgendjmd rausfinden wer es veröffentlicht hat... ist aber auch egal, zumal doeneria eh schon der affe schlechthin ist nach alldem hier....
 

DeletedUser150629

Gast
Recht am geschriebenen Wort

Das Recht am geschriebenen Wort gewährleistet den Schutz persönlicher Aufzeichnung und fällt wie das Recht am eigenen Bild und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in den Bereich der allgemeinen Persönlichkeitsrechte. Es zählt zu den Fallgruppen des Verfügungsrechts über die Darstellung der eigenen Person und ermöglicht einer Person zusammen mit den anderen festgelegten Rechten selbst darüber zu entscheiden, wie sie sich in der Öffentlichkeit darstellen möchte. Tagebücher und sonstige persönliche Aufzeichnungen dürfen der Öffentlichkeit nicht ohne Einwilligung des Verfassers zugänglich gemacht werden. Bei Verstößen gegen dieses Recht kann der Betroffene nach § 823 BGB Anspruch auf Schadensersatz geltend machen


Geht hier nur im private Aufzeichnungen, nicht um ausgetauschte Nachrichten^^ vielleicht interpretier ich das aber falsch...

anyways wenn er das mit nem 3. account veröffentlicht, der per tor geloggt wird o.ä. wird nie irgendjmd rausfinden wer es veröffentlicht hat... ist aber auch egal, zumal doeneria eh schon der affe schlechthin ist nach alldem hier....

1.
Regeln §5 - Zusatz 10 schrieb:
  • Private Kommunikation mit anderen Spielern darf nur im Profil/Stammesprofil mit deren Einverständnis veröffentlicht werden. Ist dies nicht gegeben, können Sanktionen gegen den veröffentlichenden Account ausgesprochen werden.

2. Auf besagte Homepage zu verinken, wo PNs veröffentlicht sind -> 5 Punkte.

3. Bezüglich Multis: Haltet uns nicht für doof, es gibt hier einige Leute, die sich schon für schlauer gehalten haben und jetzt dauerhaft einen hübschen "Gesperrt-Schriftzug" haben.

4. OT/Regelkunde/Regelbrechertipps beenden wir hiermit wieder. Wer noch offene Fragen dazu hat, darf mir diese per PN stellen.
 
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Recht am geschriebenen Wort

Das Recht am geschriebenen Wort gewährleistet den Schutz persönlicher Aufzeichnung und fällt wie das Recht am eigenen Bild und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in den Bereich der allgemeinen Persönlichkeitsrechte. Es zählt zu den Fallgruppen des Verfügungsrechts über die Darstellung der eigenen Person und ermöglicht einer Person zusammen mit den anderen festgelegten Rechten selbst darüber zu entscheiden, wie sie sich in der Öffentlichkeit darstellen möchte. Tagebücher und sonstige persönliche Aufzeichnungen dürfen der Öffentlichkeit nicht ohne Einwilligung des Verfassers zugänglich gemacht werden. Bei Verstößen gegen dieses Recht kann der Betroffene nach § 823 BGB Anspruch auf Schadensersatz geltend machen


Geht hier nur im private Aufzeichnungen, nicht um ausgetauschte Nachrichten^^ vielleicht interpretier ich das aber falsch...

Also meines Wissens nach schließt dieses Gesetz sehr wohl jegliche privaten niedergeschrieben Worte einer Person ein. Also egal ob ein Brief, eine E-Mail, eine Chatnachricht, selbst wenn du zuhause in dein Tagebuch schreibst und es jemand findet und ließt dürfte er keine Inhalte daraus veröffentlichen ^^ Aber jut, ich bin auch kein Jurist, würde mich aber doch arg wundern, wenn dies nicht so wäre ^^

Damit der Post nicht als OT abgestempelt wird einmal: Berichte sind echt nice, finde auch gut, dass ihr es Zeitlich sortiert habt ^^ Gerne mehr davon! :D
 
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