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Kindergeld

DeletedUser

Gast
Hallo,
HABE ICH RECHT AUF TASCHENGELD ODER KINDERGELD ?

ich finde im Internet keine passende Antwort zu dem Thema, ich bin 21 Jahre alt und bin derzeit wieder Schüler(1 Jahr
+4Jahre danach studieren). (Einkommen 0 Euro). Um auf meine Schule zu gelangen bin ich auf ein Auto angewießen wo ich Sprit+Steuern+Versicherung selbst zahlen kann. Das sind im Monate ca. 200 Euro an kosten. Leben tu ich mit meinem Dad und Bruder unter dem Dach.
Gerade eine Starke Disskusion geführt ob ich Kindergeld von ihm bekomme oder wenigstens Taschengeld.

Kaufen muss ich mir zusätzlich noch:
-Kleider und Schuhe, da gerade ziehmlich viel aufgetragen ist und ich wirklich 0 Paar Schuhe habe sind das bald wieder größere Kosten
-Kino, Disco,...
-Auto (100% kosten)


Von ihm wird aber gestellt:
-95% des Essens
-wohne bei ihm unter dem Haus
-Schulmaterial




ABER ABER ABER, ich habe Geld, ich habe eine Ausbildung gemacht wo ich wirklich viel auf die Seite gemacht habe und danach noch 5 Monate Geselle.
 

DeletedUser

Gast
Bin mir eigentlich relativ sicher, dass dein Vater Kindergeld für dich beantragen kann. Des Weiteren würde ich dir vllt in deinem Fall Schüler-Bafög empfehlen. Keine Ahnung ob du Anspruch drauf haben kannst, aber nen Versuch wäre es wert ;)
 
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312
Wenn ich das richtig verstehe willst du Geld von deinem Vater ?

Dann ist es wie gesagt so, dass das Kindergeld für die Eltern gedacht ist.
Einen Anspruch auf Taschengeld wüsste ich nicht, das es gibt.

Allerdings kannst du von deinem Vater Unterhalt verlangen und ihn zur Not auch drauf verklagen.
Ob das allerdings so Ziel führend ist und ob der Unterhalt nicht evtl. eh schon durch die Verpflegung etc. was dein Vater dir gewährt abgedeckt ist weiß ich nicht.

Am besten wäre es wohl dir diese Informationen im Internet zusammen zu suchen und/oder dich an die entsprechenden Stellen zu wenden.
Denn ich bezweifle, dass hier im Forum ein Experte für Familienrecht rum läuft, der dir all deine Fragen entsprechend ausführlich und verbindlich beantworten kann.
 
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70
Allerdings kannst du von deinem Vater Unterhalt verlangen und ihn zur Not auch drauf verklagen.

da wäre ich mir nicht mal so sicher
zwar gibt es durchaus unter bestimmten bedingungen die unterhaltspflicht bis,glaube ich 27,aber ob sie in diesem fall greift,bezweifel ich,da der vater ja ihm miete und lebenshaltungskosten (essen,strom usw) erspart


Sowas gibts in der Tat. Aber genau weiß ich nicht in welchem Umfang etc. dies gewährt werden muss

ich weiß zwar,das es eine taschengeldempfehlung gestaffelt nach alter gibt,aber das es einen gesetzlichen anspruch auf taschengeld gibt,wäre mir neu-aber nun gut,ich hab mir mein geld lieber selbst verdient (z.b.mit 14 angefangen zeitungen auszutragen) als immer nur zu fordern^^
 

DeletedUser83251

Gast
Sowas gibts in der Tat. Aber genau weiß ich nicht in welchem Umfang etc. dies gewährt werden muss :p

Ja hab ich auch schon gehört. Wie viel das ist und ob es sinnvoll ist seine eigene Familie zu verklagen solltest du dir auf jeden Fall vorher gut überlegen.

Wenn dein Vater Alleinerzieher ist und nicht besonders viel verdient, hast du Anspruch auf etwaige Beihilfen vom Staat. Welche genau und wie du die beantragen kannst, kannst du dir sicher im Internet zusammensuchen.
 
Reaktionspunktzahl
312
da wäre ich mir nicht mal so sicher
zwar gibt es durchaus unter bestimmten bedingungen die unterhaltspflicht bis,glaube ich 27,aber ob sie in diesem fall greift,bezweifel ich,da der vater ja ihm miete und lebenshaltungskosten (essen,strom usw) erspart
Allerdings kannst du von deinem Vater Unterhalt verlangen und ihn zur Not auch drauf verklagen.
Ob das allerdings so Ziel führend ist und ob der Unterhalt nicht evtl. eh schon durch die Verpflegung etc. was dein Vater dir gewährt abgedeckt ist weiß ich nicht.

Wieso schreibst du nochmal das selbe was ich schon anmerkte :D

Zum Taschengeld noch 2 informative Links, die auch nochmal die Frage nach der Taschengeldpflicht klären sollten...

http://www.wdr2.de/service/quintessenz/taschengeld102.html
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=38294.html
 

DeletedUser72893

Gast
Bin mir eigentlich relativ sicher, dass dein Vater Kindergeld für dich beantragen kann. Des Weiteren würde ich dir vllt in deinem Fall Schüler-Bafög empfehlen. Keine Ahnung ob du Anspruch drauf haben kannst, aber nen Versuch wäre es wert ;)

Das Kindergeld kann er sich abhaken... das wird er nicht bekommen, da er eine abgeschlossene Berufsausbildung hat. Deshalb wird da kein Antrag durchgehen.

Das mit dem Schülerbafög ist eine ganz andere Geschichte. Das sollte er hinbekommen, obwohl ich mich zu erinnern glaube, dass das ebenfalls an die abgeschlossene Berufsausbildung gekoppelt ist...


@Urmel: Im Endeffekt bleibt dir nur nebenbei noch jobben zu gehen...
 

DeletedUser

Gast
Das Kindergeld kann er sich abhaken... das wird er nicht bekommen, da er eine abgeschlossene Berufsausbildung hat. Deshalb wird da kein Antrag durchgehen.

Das mit dem Schülerbafög ist eine ganz andere Geschichte. Das sollte er hinbekommen, obwohl ich mich zu erinnern glaube, dass das ebenfalls an die abgeschlossene Berufsausbildung gekoppelt ist...


@Urmel: Im Endeffekt bleibt dir nur nebenbei noch jobben zu gehen...

Stimmt nicht, er hat ein Anrecht, also der Vater, da er wieder Schüler ist, wenn er studieren will auch, bis 27 Lebensjahr, bei Bund oder Zivi verlängert es sich bis zum 28.
 
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54
Stimmt nicht, er hat ein Anrecht, also der Vater, da er wieder Schüler ist, wenn er studieren will auch, bis 27 Lebensjahr, bei Bund oder Zivi verlängert es sich bis zum 28.

1.: 25 + Dauer des Wehrdienstes/Wehrersatzdienstes.
2.: Bin ich mir nicht 100ig sicher,ob bei Zweitausbildung wieder ein Kindergeldanspruch besteht. Versuchs halt, mehr als schief gehen kanns nicht. Schüler-Bafög wird auch nichts sinnvolles, da du ja nach einem Jahr offiziell studierst. Aber wie gesagt, beantragen geht immer, schau halt, was davon durch geht.

Wenn alles nichts wird, wirst du halt, wie nahezu jeder andere Student ohne gönnerhafte Eltern, arbeiten gehen müssen, um dir deine Freizeit und deine Hobbies zu finanzieren :S
 

DeletedUser

Gast
Wieso schreibst du nochmal das selbe was ich schon anmerkte :D

Zum Taschengeld noch 2 informative Links, die auch nochmal die Frage nach der Taschengeldpflicht klären sollten...

http://www.wdr2.de/service/quintessenz/taschengeld102.html
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=38294.html

Um das noch zu ergänzen: Eltern sind grundsätzlich nur dazu verpflichtet, ihren Kindern eine ausreichende Grundversorgung zu stellen (denn dafür bekommen sie das Kindergeld). Dies tut dein Vater bereits größtenteils, indem er dich mietfrei wohnen lässt, dir Essen und Schulmaterial liefert. Allerdings zählt laut gesetzlicher Regelung auch Kleidung zur Grundversorgung, weswegen du ihm dieses entweder in Rechnung stellen kannst oder er gibt dir dafür ein ausreichendes Taschengeld (was als "ausreichend" definiert wird, kannst du beim zuständigen Jugendamt in Erfahrung bringen) für diese Leistung.
Klar sein sollte dir allerdings, dass du damit Dauerkunde bei Secondhand-Shops bist und höchstens einen Sprung bei H&M machen kannst.

edit: Außerdem bezweifel ich einfach mal pauschal, dass du wirklich ein Auto benötigst. Gerade Schulen haben zwangsweise eine sehr gute Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel und vergeben dafür auch meist ein Schülerticket, was dir 200€ im Monat ersparen würde.
Reine Faulheit würde ich hier überwinden wollen, da dir 200€ im Monat bei den anderen Posten gut tun würden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

DeletedUser

Gast
1.: 25 + Dauer des Wehrdienstes/Wehrersatzdienstes.
2.: Bin ich mir nicht 100ig sicher,ob bei Zweitausbildung wieder ein Kindergeldanspruch besteht. Versuchs halt, mehr als schief gehen kanns nicht. Schüler-Bafög wird auch nichts sinnvolles, da du ja nach einem Jahr offiziell studierst. Aber wie gesagt, beantragen geht immer, schau halt, was davon durch geht.

Wenn alles nichts wird, wirst du halt, wie nahezu jeder andere Student ohne gönnerhafte Eltern, arbeiten gehen müssen, um dir deine Freizeit und deine Hobbies zu finanzieren :S

Mag sein, dass es auf 25+1 herabgesetzt wurde. Zum Unterschied Ausbildung und Studium, beim einen verdienst du Geld, beim anderen nicht.
 

DeletedUser

Gast
Doch Kindergeld gibt es ohne Probleme. Bekommt mein Dad jetzt auch schon wieder ein paar Monate. Hatte gestern halt mit ihm einen kleineren Streit darüber und wollte halt mich ein bischen informieren.

Denke hat sich aber erledigt.

Gruß
 

DeletedUser

Gast
1.: 25 + Dauer des Wehrdienstes/Wehrersatzdienstes.
2.: Bin ich mir nicht 100ig sicher,ob bei Zweitausbildung wieder ein Kindergeldanspruch besteht. Versuchs halt, mehr als schief gehen kanns nicht. Schüler-Bafög wird auch nichts sinnvolles, da du ja nach einem Jahr offiziell studierst. Aber wie gesagt, beantragen geht immer, schau halt, was davon durch geht.

Wenn alles nichts wird, wirst du halt, wie nahezu jeder andere Student ohne gönnerhafte Eltern, arbeiten gehen müssen, um dir deine Freizeit und deine Hobbies zu finanzieren :S


Jahaha da kennt sich blacky Punk wieder gut aus.
Wie schmarotze ich am effektivsten? :|
 

DeletedUser

Gast
ein berechtigter anspruch ist schmarotzen? der "tipp" arbeiten zu gehen, ist schmarotzen?
üben!
 

DeletedUser130662

Gast
Das mit dem Schülerbafög ist eine ganz andere Geschichte. Das sollte er hinbekommen, obwohl ich mich zu erinnern glaube, dass das ebenfalls an die abgeschlossene Berufsausbildung gekoppelt ist.

Richtig, allerdings heist das Zauberwort in diesem Fall Berufsausbildungsbeihilfe.^^

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26036/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A072-berufliche-Qualifizierung/Allgemein/Berufsausbildungsbeihilfe-BAB.html

e/ grade erst gelesen, dass er bei seinem Vater wohnt, damit hat sich das wohl erledigt. :x
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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312

DeletedUser

Gast
Hallo,

ehrlich gesagt finde ich ein wenig dreist von deinem Vater der anscheinend alleinerziehend ist Geld zu verlangen.

Du bist 21 und hast eine Ausbildung hinter Dir ? Hat dein Vater in dieser Zeit einen Obulus verlangt zur Miete , Essen etc. ?

Du hast den Luxus daheim zu wohnen , nix abzudrücken und jetzt holst du Dir Tipps ein wie man deinen Vater zwingen könnte noch Geld rauszupressen.

Armes Deutschland


Mein Presönlicher Tipp: An deinen Vater " schmeiß ihn raus" ; an dich " wenn du Taschengeld haben willst, mach mal einen Nebenjob ?" Du bist schüler, da hat man nachmittags und am we viel Zeit.
 

Reisone

Inventar
Team
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68
Danke für diesen wirklich zielführenden und aufklärenden Kommentar...
 

DeletedUser76255

Gast
diese erwartungshaltung ist eine frechheit. ohne näheres von deinem verhältnis zu deinem vater und umgekehrt zu wissen, ließt sich deine frage unverschämt und dreist.
ich schreib auch meinen senf, damit der TE schnallt, dass seine einstellung zu dieser thematik leicht verschoben ist.

Kaufen muss ich mir zusätzlich noch:
-Kino, Disco,...
-Auto (100% kosten) (hallo?! das ist normal, dass du selbst dafür aufkommst)


Von ihm wird aber gestellt:
-95% des Essens (wohl eher 100%, weil die burger vom big M zwischendurch kaufst du nicht aus hunger, sondern eher aus lust und laune)
-wohne bei ihm unter dem Haus
-Schulmaterial

probiers mal mit arbeit an der tankstelle für 2-3 stunden am tag. dann hast einen recht gemütlichen job und sogar noch paar stunden freizeit am abend. aber das beste! du kannst dir mehr und mehr "luxus" und hobby wie auto, kino, disco etc leisten.

man ist geneigt, dir kinder zu wünschen, wie du es selbst bist.
 
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