DeletedUser
Gast
Hallo ich habe eine 3GB mdf Datei und kann diese mit Nero nicht brennen. Kann mir jemand da weiterhelfen oder ein anderen Programm nennen, damit es funktioniert? Die Datei ist nicht beschädigt, weil ja Daemon es lesen kann
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ili87 schrieb:ps: ich geh davon aus, dass du hier von legalen videos sprichst
KingPin schrieb:seit wann ist es denn verboten cd/dvds zu rippen/brennen oder runterzuladen?
KingPin schrieb:seit wann ist es denn verboten cd/dvds zu rippen/brennen oder runterzuladen?
Derek schrieb:es ist kein film ^^
Vernichter schrieb:Warum hast du das nicht schon beim Startpost geschrieben? :|
dann ist es also legal, wenn ich jetzt bei einer beliebigen tauschbörse mir einen film runterlade, der noch nichtmals in den kinos ist um ihn zu gucken?Vernichter schrieb:Du hast vergessen "für den Eigenbedarf/-gebrauch" dazu zu schreiben. ;-)
Denn Verkauf,verleih,verschenken und Kopierschutz umgehen, ist sehr wohl eine Straftat.
@ili
für den Eigengebrauch darf man runterladen,rippen,brennen und kopieren soviel man will.Dafür kann man nicht belangt werden.Erst bei den von mir hier im Post angeführten Dingen ist es eine Straftat.
ili87 schrieb:dann ist es also legal, wenn ich jetzt bei einer beliebigen tauschbörse mir einen film runterlade, der noch nichtmals in den kinos ist um ihn zu gucken?
sorry, aber das halte ich für ein gerücht^^
man darf runterladen / rippen / brennen soviel man will, wenn man das original dazu hat (und auch da bin ich mir beim runterladen nicht sicher, da man ja (bei vielen tauschbörsen) auch upload mit freigibt)
*edit* http://www.e-recht24.de/artikel/urheberrecht/71.html
KingPin schrieb:jein, aber sofern der film schon offiziell (in egal welcher sprache) darfste dich da auch mit 'ner kamera hinsetzen und mitfilmen, du darfst dann höchstens ausm kino geschmissen werden. aber belangen darf dich deswegen keiner.
einen kopierschutz darf man natürlich nicht umgehen aber wie ich bisher mitbekommen habe, sind die wenigsten dvds kopiergeschützt. musik mittlerweile immer öfters.
und das urheberrecht gilt bei eigenbedarf nicht.
glaub mir ich muss es wissen
Snake789 schrieb:Nee du, ich glaub so ganz kann das auch nicht stimmen. Also hier im Kino hängt ein Schild das das mitschneiden von Bild und Ton eine Verletzung gegen das Urheberrecht ist und man dafür angezeigt werden kann. :S
Snake789 schrieb:Nee du, ich glaub so ganz kann das auch nicht stimmen. Also hier im Kino hängt ein Schild das das mitschneiden von Bild und Ton eine Verletzung gegen das Urheberrecht ist und man dafür angezeigt werden kann. :S
Kopie
Nach der Neufassung des Urhebeberrechtsgesetzes bleibt eine Kopie für den Privatgebrauch weiterhin erlaubt. Voraussetzung: ein bestehender Kopierschutz darf nicht umgangen oder unter Zuhilfenahme diverser Soft- und/oder Hardware „geknackt“ werden! Wird dies gemacht, ist die angefertigte Kopie (auch wenn nur für den Hausgebrauch) illegal.
Fallbeispiele:
1. Wenn ich eine CD oder DVD im Original weiterverkaufe, und mir vorher eine Kopie mache, ist das ok?
Nein. Du kannst von dir gekaufte CDs und DVDs verändern, kopieren (sofern nicht geschützt) zusammenpappen und weiß der Geier was noch, SOLANGE du ein rechtmäßig erworbenes Original dieser Datenträger dein Eigen nennst. Wenn du eine von dir gekaufte CD oder DVD allerdings weiter veräußerst, verkaufst du damit das Recht, den Inhalt des Datenträgers zu besitzen. Fertigst du dir vor dem Weiterverkauf eine Privat/Sicherheitskopie, so ist diese nicht mehr legal, wenn du die originale CD oder DVD nicht mehr dein eigen nennst.
2. Ich bau mir meine eigene DVD aus einer englischen Scheibe und mach eine deutsche Tonspur drauf. Bin ich jetzt ein Bootlegger?
Zunächst mal nicht. Dieser „Eigenbau“ ist dann ok, wenn die Bezugsquellen die dazu verwendet werden aus lizensierten Datenträgern stammen und für die Herstellung dieser DVD kein Kopierschnutz geknackt wurde. Das heisst also, die verwendeten Originale müssen auch solche sein. Ist eine der Bezugsquellen der „Eigenbau“-DVD ein Boot, wird die gesamte Scheibe wieder illegal. Sind aber alle Quellen legal gibt es nichts, was der DVD Marke Eigenbau im Weg steht. Man kann sie sich dann mit selbstgebauter Tin ins Regal stellen und sich daran erfreuen.
Kopiert man diese DVD allerdings und veräußert sie weiter, ist dies wiederum ein Verstoß gegen das Urhebergesetz, da man keine Lizenzen gem. §§16 und 17 UrhG erworben hat. In dem Fall macht man sich klar des bootlegging schuldig.
Bootleg
Ein Bootleg ist ein Vervielfältigungsstück eines urheberrechtlich geschützten Werkes, welches ohne diesbezügliche Rechte zu besitzen, von einem dazu nicht Befugten hergestellt wird. Es handelt sich hierbei nicht um ein (Einzel-)stück zum Privatgebrauch, sondern um eine Vielzahl von Stücken die zur (gewerblichen) Verbreitung bestimmt sind.
Bereits die Erstellung ist ein Verstoß gegen das Urhebergesetz. Gemäß § 15 UrhG hat der Urheber das alleinige Vervielfältgungsrecht (§ 16 UrhG) und auch das alleinige Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG). Diese Rechte tritt der Urheber regelmäßig an Dritte (z.B. Musikverlage, Filmunternehmen) ab, da diese besser geeignet sind, eine Massenverbreitung und -vervielfältigung zu bewerkstelligen. Dafür bekommt der Urheber dann Geld.
Wenn nun jemand ein Vervielfältigungsstück erstellt, ohne zuvor diese Rechte erworben zu haben, stellt dies einen Verstoß gegen die vorgenannten §§ dar.
Verkauf:
Dieser ist untersagt, da es sich um illegal hergestellte Vervielfältigungsstücke handelt. Bezüglich dieser hat der Rechteinhaber gemäß § 94 UrHG (=Urheber bzw. Verwerter) einen Anspruch auf Unterlassung der Herstellung und Verbreitung (§97 UrhG) und Vernichtung der hergestellten Stücke (§98 UrhG). Gemäß § 96 UrhG ist die Verbreitung rechtswidrig hergestellter Vervielfältigungsstücke untersagt. Der Verkauf ist strafbar. Die Strafpalette reicht dabei von Geldbußen bis zu Gefängnis. Nach deutschem Recht ist der Nachweis über die Unkenntnis, ob es sich bei der verkauften Ware um Bootlegs handelt, durch den Verkäufer zu erbringen.
Kauf:
Der Kauf ist im Allgemeinen nicht illegal, da bei gut gemachten Bootlegs dem Käufer oft nicht bewußt ist, daß es sich um eine illegal erstellte Kopie handelt. Anknüpfungspunkt für zivil- bzw. strafrechtliche Folgen in diesen Fällen ist die Widerrechtlichkeit der Verletzung des Urheberrechts. Wer aber als Verbraucher davon ausgeht, für echtes Geld auch eine echte DVD zu erhalten, begeht weder vorsätzlich noch fahrlässig einen vorwerfbaren Verstoß gegen das Urheberrecht, wenn er ein solches Bootleg kauft. Wenn die DVD natürlich beim vertrauensvollen "Händler" an der Straßenecke erworben wird, am besten noch mit selbstgebasteltem Cover, dürfte der Nachweis der Unwissenheit schwer fallen....
Besitz:
Anknüpfungspunkt für die Ahndung irgendwelchen Verhaltens in diesem Zusammenhang ist immer die Vorwerfbarkeit des gezeigten Verhaltens. Beim normalen Käufer eines Bootlegs hat dieser gerade nicht vor, den Rechteinhaber zu schädigen, sondern geht vielmehr davon aus, ein lizensiertes Produkt zu erhalten. D.h. er ist eigentlich ebenso betrogen worden, wie der Urheber selbst.
Es gibt es keine Vorschrift, die den Besitz von Bootlegs zum Privatgebrauch unter Strafe stellt. Allerdings hat der Urheber bzw. Rechteinhaber, wenn er Kenntnis vom Besitz erlangt, einen Anspruch auf Herausgabe und Vernichtung des Bootlegs, da es zu keiner Zeit möglich ist, an einem Bootleg Besitz zu erlangen.
Öhm das is kein Quatsch.XStorm schrieb:Alles quatsch.
Beliebige Programme / Filme / Spiele unterliegen in den meisten Fällen dem Urheberrecht des jeweiligen Herstellers/Programmierers. Indem man diese irgendwo herunterlädt, verletzt man dieses Recht, da diese Programme oder was auch immer im Regelfall nur per Händler für bare Münze erworben werden müssen.
Es ist schlicht Diebstahl, sofern man das Original nicht besitzt.
Genau so ist es, wenn man sich eine Kopie erstellt und das Original dann weggibt/verliert. Die Eigenbedarfs- oder halt Sicherheitskopie wird dann zu einer Illegalen Kopie.
Ich nehme an, es gibt keine 3 GigaByte große Freeware, welche einem in die Hände springt und sich als Alcohol Image entpuppt und jetzt spontan gebrannt werden soll.
Da Derek nicht weiss wie er diese Kopie brennen kann, hat er sie folglich auch nicht selbst (von einem eigenen Originaldatenträger) erstellt. Denn das selbe Programm (in diesem Fall Alcohol) hat auch Optionen zum direkten 1:1 Kopieren, ohne umständliches Image anlegen und nachher nicht wissen was damit zu tun ist *hust*
Illegal *schrei*
(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere
1. das Vervielfältigungsrecht (§ 16),
2. das Verbreitungsrecht (§ 17),
3. das Ausstellungsrecht (§ 18).
Moped1990 schrieb:Strafbar sind diese Downloads nicht, das ist korrekt, folglich ist es legal.
Was aber gilt, ist hier das UrhG und dessen §15 und §16 ;-)
Zivilrechtlich kann man also ohne weiteres belangt werden ;-)
Das ist richtig aber wenn diese 5 personen, diese Datei für weitere Personen zugänglich machen(egal auf welchem Wege),können nur diese 5 besagten Personen belangt werden und nicht diejenigen die sich diese Datei runterladen.Moped1990 schrieb:Wenn der Urheber sagt, nur fünf Personen dürfen Zugriff darauf bekommen, dürfen diese noch lange nichts weitergeben ;-)