- Reaktionspunktzahl
- 65
Da ja nun auch ausdrücklich in den Regeln erwähnt wurde, dass das gleichzeitige Angreifen von selben Barbarendörfern während und nach der UV einen Regelverstoß darstellt, frage ich mich inwiefern man noch gefahrlos und unbedenklich eine UV übernehmen kann.
Sicher, oft kennt man die Spieler über Monate hinweg und legt seine Hand für sie ins Feuer, oft genug startet man ja sogar mit den Spielern auf einer Welt. Aber stoßen ja doch immer neue Spieler hinzu, die man nicht zwingend einschätzen kann.
Nun ist es ja gang und gäbe UV von Spielern zu übernehmen, da einem ja früher keine Konsequenzen drohten, selbst wenn der vertretende Spieler einen nicht wirklich mochte. Doch durch das Verbot, welches zwar scheinbar immer schon bestand, aber schlußendlich nicht wirklich bestraft wurde, ergibt sich ja für den allgemein bekannten *** bei DS die Möglichkeit nahezu jeden in ne Strafe zu treiben, da diese verbotenen Aktionen, im Gegensatz zu den anderen, ja nicht geblockt werden.
Auch kann man ja zu keiner Zeit ausschließen, das der Vertretende nach Beendigung der UV aus plumper Dummheit einen Fehler begeht. Wobei ich selbst eigentlich das Bestmögliche getan habe, um eben jene Dummheit zu verhindern.
Nun stellt sich mir einfach die Frage wie man sich verhalten soll...
Soll man nur noch eine UV nehmen wenn man sich sicher ist, dass der Vertretende zu 100% nichts im Schilde führt?
Wenn ja, kann das wirklich der Weisheit letzter Schluß sein?
Gibt es eine Möglichkeit sich gegen diese mutwillig herbeigeführten Strafen abzusichern?
Wenn ja, inwiefern besteht dann nicht diese Möglichkeit des "Freifahrtscheins" für wirkliche "Täter"?
Sicher, oft kennt man die Spieler über Monate hinweg und legt seine Hand für sie ins Feuer, oft genug startet man ja sogar mit den Spielern auf einer Welt. Aber stoßen ja doch immer neue Spieler hinzu, die man nicht zwingend einschätzen kann.
Nun ist es ja gang und gäbe UV von Spielern zu übernehmen, da einem ja früher keine Konsequenzen drohten, selbst wenn der vertretende Spieler einen nicht wirklich mochte. Doch durch das Verbot, welches zwar scheinbar immer schon bestand, aber schlußendlich nicht wirklich bestraft wurde, ergibt sich ja für den allgemein bekannten *** bei DS die Möglichkeit nahezu jeden in ne Strafe zu treiben, da diese verbotenen Aktionen, im Gegensatz zu den anderen, ja nicht geblockt werden.
Auch kann man ja zu keiner Zeit ausschließen, das der Vertretende nach Beendigung der UV aus plumper Dummheit einen Fehler begeht. Wobei ich selbst eigentlich das Bestmögliche getan habe, um eben jene Dummheit zu verhindern.
Nun stellt sich mir einfach die Frage wie man sich verhalten soll...
Soll man nur noch eine UV nehmen wenn man sich sicher ist, dass der Vertretende zu 100% nichts im Schilde führt?
Wenn ja, kann das wirklich der Weisheit letzter Schluß sein?
Gibt es eine Möglichkeit sich gegen diese mutwillig herbeigeführten Strafen abzusichern?
Wenn ja, inwiefern besteht dann nicht diese Möglichkeit des "Freifahrtscheins" für wirkliche "Täter"?
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