• Hallo Besucher!

    Du bist neu im Forum? Dann registriere dich hier, um Diskussionen beizutreten oder eigene Themen zu erstellen. Für die Registrierung ist es erforderlich, dass du einen Spielaccount bei Die Stämme hast.

    Andernfalls kannst du dich hier direkt einloggen.

    Falls du dein Passwort vergessen hast, kannst du hier ein neues Passwort anfordern.

[Beantwortet] UV-Frage

DeletedUser

Gast
Dein unterstrichener Satz als Unterschied zwischen Strafrecht und Spielregeln macht keinen Sinn. Was hier der Spielentwickler willkürlich festlegt legt im Strafrecht der Gesetzgeber fest. Beide stellen für sie unerwünschte Szenarien unter Strafe .

hast du nur das unterstrichene gelesen? im nicht unterstrichenen text steht drin, was wirklich der unterschied ist:
Elissafan schrieb:
was ist da nun der unterschied zum strafrecht? ganz einfach: die strafe muss in keinem verhältnis zum vergehen stehen. sie sollte einem nachvollziehbaren schema folgen aber das kann auch "völlig losgelöst" vom vergehen sein.

DerBlaueKlabauter schrieb:
Da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, weder bei DS noch im Recht sollten gerade solche Spieler, die diese Verstöße begehen vor solchen überzogenen Strafen geschützt werden.

wenn du meinen post aufmerksam gelesen hättest, hättest du bemerkt, dass ich nicht für überzogene strafen bin, sondern gegen jegliche festlegung der strafen.
und da kann ein versehen dann auch mal streffrei ausgehen, das ist so möglich. sollte zwar nicht aber kann. und zwei mal das gleiche vergehen kann auhc 2 mal unterschiedliche strafe bedeuten, die 1/3-dörfer-strafe auf münzwelten ist zum beispiel völlig fürn arsch, das macht rein gar nichts aus, das hat man bei Account heißt Er auf w100 mal wieder sehr gut gesehen. da kommen dann auch gerne trittbrettfahrer und die sollte man dann höher bestrafen als den ersten, weil ja die strafe offenbar nicht gereicht hat ;-)
 
Reaktionspunktzahl
312
hast du nur das unterstrichene gelesen? im nicht unterstrichenen text steht drin, was wirklich der unterschied ist:

Auch da gibt es keinen Unterschied zum Strafrecht!


wenn du meinen post aufmerksam gelesen hättest, hättest du bemerkt, dass ich nicht für überzogene strafen bin, sondern gegen jegliche festlegung der strafen.
und da kann ein versehen dann auch mal streffrei ausgehen, das ist so möglich. sollte zwar nicht aber kann. und zwei mal das gleiche vergehen kann auhc 2 mal unterschiedliche strafe bedeuten, die 1/3-dörfer-strafe auf münzwelten ist zum beispiel völlig fürn arsch, das macht rein gar nichts aus, das hat man bei Account heißt Er auf w100 mal wieder sehr gut gesehen. da kommen dann auch gerne trittbrettfahrer und die sollte man dann höher bestrafen als den ersten, weil ja die strafe offenbar nicht gereicht hat ;-)

Achso ist das. Du willst also nicht nur unverhältnismäßig hohe Strafen, sondern auch noch für ein und den selben Verstoß unterschiedliche Strafen. Oder überspitzter du willst den kreativsten Betrüger privilegieren, weil er als erster auf eine Form der Übertretung gekommen ist?

Na dann...
 

DeletedUser131963

Gast
von einem spieler, der neu ist, kann man ja sicher so eine diskussion erwarten. aber klabauter und eroberer sollten lange genug spielen, um zu wissen das der support immer mit den gebotenen mitteln gegen verstöße vorgeht. auch unwissenheit oder schusseligkeit wird genauso bestraft wie vorsatz.

und selbst das strafgesetzbuch lässt dem richter handlungsspielraum.o_O
 
Reaktionspunktzahl
312
AW: UV-Frage

von einem spieler, der neu ist, kann man ja sicher so eine diskussion erwarten. aber klabauter und eroberer sollten lange genug spielen, um zu wissen das der support immer mit den gebotenen mitteln gegen verstöße vorgeht. auch unwissenheit oder schusseligkeit wird genauso bestraft wie vorsatz.

und selbst das strafgesetzbuch lässt dem richter handlungsspielraum.o_O

Wo liest du denn heraus, dass ich einen der von dir genannten Punkte bestreite?

Ich habe - etwas ausführlicher als du - dem Eroberer versucht klar zumachen dass seine Aussagen Blödsinn sind.
 
Oben