DeletedUser
Gast
Dein unterstrichener Satz als Unterschied zwischen Strafrecht und Spielregeln macht keinen Sinn. Was hier der Spielentwickler willkürlich festlegt legt im Strafrecht der Gesetzgeber fest. Beide stellen für sie unerwünschte Szenarien unter Strafe .
hast du nur das unterstrichene gelesen? im nicht unterstrichenen text steht drin, was wirklich der unterschied ist:
Elissafan schrieb:was ist da nun der unterschied zum strafrecht? ganz einfach: die strafe muss in keinem verhältnis zum vergehen stehen. sie sollte einem nachvollziehbaren schema folgen aber das kann auch "völlig losgelöst" vom vergehen sein.
DerBlaueKlabauter schrieb:Da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, weder bei DS noch im Recht sollten gerade solche Spieler, die diese Verstöße begehen vor solchen überzogenen Strafen geschützt werden.
wenn du meinen post aufmerksam gelesen hättest, hättest du bemerkt, dass ich nicht für überzogene strafen bin, sondern gegen jegliche festlegung der strafen.
und da kann ein versehen dann auch mal streffrei ausgehen, das ist so möglich. sollte zwar nicht aber kann. und zwei mal das gleiche vergehen kann auhc 2 mal unterschiedliche strafe bedeuten, die 1/3-dörfer-strafe auf münzwelten ist zum beispiel völlig fürn arsch, das macht rein gar nichts aus, das hat man bei Account heißt Er auf w100 mal wieder sehr gut gesehen. da kommen dann auch gerne trittbrettfahrer und die sollte man dann höher bestrafen als den ersten, weil ja die strafe offenbar nicht gereicht hat ;-)