dj ötzi
Mr. DS 2013
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Oh mein Gott, willst du es einfach nicht verstehen?
Die Gesetzeslage ist klar definiert und Bengalos sind in Deutschen Stadien verboten, also auch die veröffentlichung der Fotos, egal aus welchem Land sie stammen.
Und zu meinem Kommentar, mir sind die Sicherungen druchgebrannt, denn wie "uneinsichtig" muss man denn sein, um es nicht wahrhaben zu wollen?
Sorry, aber ich finde die Gesetzlage nicht klar definiert. Mir soll bitte einer mal zeigen, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie T1 nicht ausserhalb von Bühnen und Theatern abgebrannt werden darf und man dafür einen Befähigungsschein vorweisen muss. Ausserdem ist das abbrennen pyrotechnischer Erzeugnisse der Kategorie T1 ganzjährig erlaubt.
Selbst eine Ordnungswidrigkeit ist es nicht, wenn man eine Bengalfackel der Klasse T1 ordnungsgemäß abbrennt.