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Fussball-Bilder Thread!

dj ötzi

Mr. DS 2013
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1
Oh mein Gott, willst du es einfach nicht verstehen? :eek:
Die Gesetzeslage ist klar definiert und Bengalos sind in Deutschen Stadien verboten, also auch die veröffentlichung der Fotos, egal aus welchem Land sie stammen.

Und zu meinem Kommentar, mir sind die Sicherungen druchgebrannt, denn wie "uneinsichtig" muss man denn sein, um es nicht wahrhaben zu wollen?

Sorry, aber ich finde die Gesetzlage nicht klar definiert. Mir soll bitte einer mal zeigen, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie T1 nicht ausserhalb von Bühnen und Theatern abgebrannt werden darf und man dafür einen Befähigungsschein vorweisen muss. Ausserdem ist das abbrennen pyrotechnischer Erzeugnisse der Kategorie T1 ganzjährig erlaubt.
Selbst eine Ordnungswidrigkeit ist es nicht, wenn man eine Bengalfackel der Klasse T1 ordnungsgemäß abbrennt.
 

DeletedUser

Gast
Sorry, aber ich finde die Gesetzlage nicht klar definiert. Mir soll bitte einer mal zeigen, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie T1 nicht ausserhalb von Bühnen und Theatern abgebrannt werden darf und man dafür einen Befähigungsschein vorweisen muss. Ausserdem ist das abbrennen pyrotechnischer Erzeugnisse der Kategorie T1 ganzjährig erlaubt.
Selbst eine Ordnungswidrigkeit ist es nicht, wenn man eine Bengalfackel der Klasse T1 ordnungsgemäß abbrennt.

Theoretisch ist das Abbrennen von bengalischen Feuern in Deutschland nach dem Sprengstoffrecht erlaubt, allerdings nur, wenn es sich dabei um einen zugelassenen Feuerwerkskörper mit BAM-Nummer handelt und der Anzündende über die vorgeschriebene Berechtigung verfügt.
 

dj ötzi

Mr. DS 2013
Reaktionspunktzahl
1
Ich will nicht, dass du aus Wiki zitierst sondern das du mir die entsprechende Stelle im Sprengstoffgesetz zeigst in der steht, dass man Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie T1 (Bengalfackeln mit BAM-Nummer) nur mit Erlaubnis oder Befähigungsschein abbrennen und kaufen darf.

Aber wenn du schon bei Wiki bist:

Deutschland [Bearbeiten]

In Deutschland werden gemäß dem Sprengstoffrecht (Sprengstoffgesetz, SprengG) pyrotechnische Gegenstände zunächst nach dem Verwendungszweck eingeteilt [2].

Und erst dann geht es los, wie man wo und wann und mit welchen Erlaubnissen und Scheinen entsprechende Gegenstände nutzen, besitzen, vertreiben darf.

Edit: In Stadien ist sowas natürlich generell verboten anhand der Richtlinien von DFB/DFL und den daraus resultierenden Haus-/Stadionverornungen der Vereine. Aber Ausnahmeregelungen sind da (Beispiel Chemnitz's kontrollierte und angemeldete Pyroaktion letztes Jahr).
 
Zuletzt bearbeitet:

deadhole

Gast
Leute, es geht um die Bilder... Und die sind nicht verboten, oder kann mir jemand mal sagen, wo es steht dass es verboten ist?(Die rede ist hier vom Bundesgesetz oder ähnliches...)
 

DeletedUser129290

Gast
Ist doch Banane was dieses ganze Moderatorenpack labert, alles Palaver.
Irgendwelche Pyrobilder, die in jeder Fußballsendung für jedermann sichtbar sind, werden hier verboten, aber einen illegalen Streamthread lässt man auf.
 

DeletedUser

Gast
Ist doch Banane was dieses ganze Moderatorenpack labert, alles Palaver.
Irgendwelche Pyrobilder, die in jeder Fußballsendung für jedermann sichtbar sind, werden hier verboten, aber einen illegalen Streamthread lässt man auf.



wuhu :)

endlich einer mit verstand :D

genau die meinung wird vermutlich von jedem vertreten. ausser von den mods :D
 

DeletedUser

Gast
Ist doch Banane was dieses ganze Moderatorenpack labert, alles Palaver.
Irgendwelche Pyrobilder, die in jeder Fußballsendung für jedermann sichtbar sind, werden hier verboten, aber einen illegalen Streamthread lässt man auf.

Der Streamthread ist noch immer nicht illegal. Das ausstrahlen von Streams ist erlaubt/ bzw. nicht verboten, weil es noch immer eine Gesetzeslücke ist...
 

DeletedUser129290

Gast
Nein du lapjeck, bei einigen Streams werden die Videomaterialien gespeichert, dies stellt eine illegale Handlung dar. Erkundige dich mal vorher
 

DeletedUser

Gast
ich hab schonmal so nen stream an den rücken bekommen,der hat weh getan wie sau
 

DeletedUser

Gast
Nein du lapjeck, bei einigen Streams werden die Videomaterialien gespeichert, dies stellt eine illegale Handlung dar. Erkundige dich mal vorher

Ja toll, nur wenn sie gespeichert werden, aber wenn nicht, dann nicht!
Außerdem ist das ANGUCKEN "legal-illegal" weil es halt eine Gesetzeslücke ist! :mad:
 

DeletedUser129290

Gast
Ja toll, nur wenn sie gespeichert werden, aber wenn nicht, dann nicht!
Außerdem ist das ANGUCKEN "legal-illegal" weil es halt eine Gesetzeslücke ist! :mad:

Merkst du eigentlich nicht wie dumm du argumentierst? Aber hey, ich erkenn da gewisse Ähnlichkeiten zum Support. Da wird, wenn man nicht genau weiß, ob etwas legal/illegal ist immer auf illegal tendiert. Warum nicht auch im Streamthread?
 

DeletedUser

Gast
Merkst du eigentlich nicht wie dumm du argumentierst? Aber hey, ich erkenn da gewisse Ähnlichkeiten zum Support. Da wird, wenn man nicht genau weiß, ob etwas legal/illegal ist immer auf illegal tendiert. Warum nicht auch im Streamthread?

Weil es nicht illegal ist, wie oft denn noch?!
Es ist genau so eine Gesetzeslücke, wie iload.to oder ähnlich seiten.
 

DeletedUser117177

Gast
pyrotechnik bilder zu zeigen ist auch nicht verboten, geschweige denn pyro in der öffentlichkeit zu verbrennen (außer hausordnung von stadien)
hier guck, kannst ganz legal kaufen mit .de adresse "Link entfernt"

und kino.to wurde ja auch gesperrt...

außerdem ist es mehr als lächerlich wenn man bilder von pyro nicht zeigen darf und in nem andern thread über klappmesser diskutiert wird... :/
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

deadhole

Gast
tapi, du solltest dann aber den link kino.to auch entfernen? Denn soweit ich weiss, wurde kino.to gesperrt, weil es illegal ist?

btw, ein Bild das alle Chemnitzer Fans vlt. freut:

27.jpg
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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