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Gleichmäßigkeit der Supportentscheidung?

DeletedUser

Gast
Ich biete dir mal diesen Link an

http://dejure.org/gesetze/StGB/185.html



Dann registriere dich doch mal mit Adolf Hitler....oder ****** Polizist oder sonst was...... Wenn ein Polizist hier privat spielt, wird er sich angegriffen fühlen und somit ist dies eine Beleidigung und somit strafbar....also, sobald sich ein Mensch sich beleidigt und angegriffen fühlt, wäre es ein Fall fürs Gericht....sobald man z.B. einen angreift der "Arsch" heißen würde, wäre das der Fall.....

Außerdem um es mal kürzer zumachen, da ich keine Lust habe um das STGB zu sprechen:mrgreen: gebe ich dir jetzt einen Auszug aus den AGB von Innogames um Klarheit zu verschaffen:



Du kannst gerne vor Gericht ziehen und dich beschweren über diese AGB, wirst sicherlich einen tollen Erfolg erzielen:mrgreen:

Der Link von dir führt zum StGB, nicht wie Ritter geschrieben hattest zum SGB, aber gut, trotzdem zeigt der Link keineswegs die von dir zitierte Passage, auch wenn sie echt zu sein scheint.
Da ist dann wieder die Frage wie das Wort ausgelegt wird, da es ja eine nicht nut negative Bedeutung hat (Klick).
Bei deinem Zitat aus den AGB (da stand das also, hatte die AGB, öhm, unterschlagen o_O ) landen wir dann wieder bei der Frage ob der Acc gesperrt werden sollte oder nicht.
Ohne direkt auf deine extremst allumfassende Rechtskenntnis eingehen zu wollen, die Antwort auf deine Frage: http://www.die-staemme.de/rules.php, §5.

Und weiterhin:
Das war mir klar, nur ist hier halt die Frage ob es sich bei dem Namen um eine Straftat handelt.

Gruß
 
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