Lord soul
Gast
Da es einigen passiert, dass sie auf Internetseiten waren und auf einmal eine Mahnung usw bekommen, hier eine FAQ, die helfen sollte:
Hier auch eine schöne Auflistung dieser Seiten http://www.antiabzocke.net/1td0a.php
0. Ich hab ‘ne Rechnung bekommen war aber nie auf der Seite bzw. habe mich überhaupt nicht angemeldet. Muss ich nun zahlen?
Nein, natürlich nicht. Wenn man sich nicht angemeldet hat, besteht auch kein Vertrag. Es genügt nicht, wenn die Betreiber der Seite behaupten, man habe sich angemeldet - dies müssten sie auch beweisen.
1. Ich hab mich angemeldet, aber der Preis stand in den AGB bzw. im Kleingedruckten unten am Seitenrand. Das hab ich dummerweise überlesen. Muss ich jetzt zahlen?
Man muss sich immer Folgendes vor Augen führen: der Preis ist einer der wesentlichsten Punkte eines Vertrages. Daher genügt es natürlich nicht, wenn der Preis irgendwo an unscheinbarer Stelle auftaucht und daher leicht übersehen werden kann. Über ihn muss beim Anmeldeprozess deutlich sichtbar informiert werden. Das ist nicht der Fall, wenn der Preis nur in den AGB steht oder weit unterhalb des Anmeldeformulares, so dass man ihn nur sieht, wenn man nach unten scrollt. In all diesen Fällen kann man die Zahlungsforderung ohne weiteres abwehren.
Man sollte den Betreibern mitteilen, dass man aufgrund der unzureichenden Preisinformation nicht von einem kostenpflichtigen Angebot ausgegangen ist und daher einen einen entsprechenden Vertrag auch nicht schließen wollte. Die Verbraucherzentrale Berlin bietet auf Ihrer Internetseite einen Musterbrief für die Betroffenen der Seiten lebenserwartung.de und lebensprognose.com an (vgl. hier).
Wenn man dies den Betreibern geschrieben hat, kann man die weiteren Schreiben von Inkassounternehmen und Anwaltskanzlei getrost ignorieren. Erst in dem unwahrscheinlichen Fall, dass Post vom Gericht kommt, besteht wieder Handlungsbedarf (siehe hierzu Frage 3).
2. Können die das Geld von mir fordern, obwohl ich minderjährig (d.h. jünger als 18 Jahre) bin?
In diesen Fällen ist die Sache sogar noch eindeutiger. Minderjährige können nur mit der Einwilligung der Eltern Verträge abschließen. Liegt diese nicht vor und gibt es auch keine nachträgliche Genehmigung, so sind von Minderjährigen geschlossene Verträge hinfällig. Das wissen auch die Betreiber der Seiten und versuchen daher die Betroffenen mit einem Hinweis auf den sog. Taschengeldparagraphen (§ 110 BG) zu verunsichern. Häufig funktioniert das auch – viele Leute glauben tatsächlich, dass § 110 BGB in solchen Fällen Anwendung findet. Dies ist aber schlicht Unfug (näheres hierzu siehe “Taschengeldparagraph bei Internet-Abo-Fallen irrelevant“).
3. Wenn ich der Forderung nun widerspreche und die Zahlung verweigere, geben die dann Ruhe?
Nein, man muss damit rechnen, dass die betreffenden Firmen trotz eines solchen Schreibens weiter an der geltend gemachten Forderung festhalten und weitere Mahnungen verschicken. Dies dient jedoch nur einem Zweck: man will Sie mürbe machen, einschüchtern und so zur Zahlung bewegen. Aber Mahnungen müssen einen wirklich nicht verunsichern. Papier ist geduldig. Dennoch geben viele Leute irgendwann entnervt auf und zahlen letztlich doch. Genau darauf bauen die Betreiber dieser Seiten. Am Besten also: weitere Mahnungen (auch von Inkassounternehmen oder Rechtsanwalt) abheften und nicht verunsichern lassen (siehe oben).
4. Haben die überhaupt schon mal geklagt?
Nein, bislang ist noch kein einziger Fall bekannt geworden, in dem einer der Betreiber der entsprechenden Seiten Drohungen wahr gemacht und gerichtliche Schritte eingeleitet hat. Es wurde bislang weder ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt, geschweige denn eine Klage erhoben. Offenbar weiß man sehr genau, dass man Schiffbruch erleiden würde. Daher ist die Sache bislang immer im Sande verlaufen, wenn die Betroffenen standhaft geblieben sind und die Zahlung verweigert haben.
Nachtrag: Inzwischen gibt es doch ein Urteil, allerdings ein positives. Die Seitenbetreiber haben also verloren. Näheres hier: http://www.verbraucherrechtliches.d...ges-urteil-in-sachen-internet-vertragsfallen/
5. Können die mich wegen Betruges drankriegen, wenn ich falsche Adress- oder Geburtsdaten angegeben habe?
Das kommt von vornherein nur dann in Betracht, wenn man sich auf der Seite mit falschen Daten angemeldet hat, um den Betreiber zu schädigen. Wenn man also wusste, dass das Angebot etwas kostet, man aber durch die Angabe der falschen Daten der Zahlungspflicht entgehen wollte. Die Betroffenen müssten also Betrugsvorsatz gehabt haben. Und diesen hat man eben nicht, wenn man die Kosten übersehen hat. Da können die Seitenbetreiber dann auch nicht sagen: “Wenn ihr richtig hingeguckt hättet, hättet ihr den Preis gesehen.” Das genügt nicht, denn einen fahrlässigen Betrug gibt es nicht.
Völlig außen vor sind übrigens Jugendliche unter 14 Jahren, denn diese sind nicht einmal strafmündig.
Aber auch bei älteren ist aus den oben genannten Gründen wohl nicht ernsthaft damit zu rechnen, dass ein Staatsanwalt einer Strafanzeige wirklich nachgehen und Anklage erheben würde.
6. Die sagen, dass die meine IP gespeichert haben. Bekommen die damit auch meine Adresse?
Viele Leute sind furchtbar verunsichert, wenn man ihnen in den Mahnschreiben erklärt, dass die IP-Adresse gespeichert wurde. Mit dieser IP können die Seitenbetreiber selbst überhaupt nichts anfangen. Eine Zuordnung des Anschlussinhabers zu einer bestimmten IP kann nur der jeweilige Provider vornehmen. Und dieser rückt die Daten nicht ohne weiteres heraus. Einzig die Staatsanwaltschaft könnte vom Provider Auskunft verlangen. Aber dafür müsste 1. Strafanzeige erstattet werden und 2. müsste die Staatsanwaltschaft auch tatsächlich von einer Straftat ausgehen. Insbesondere Punkt 2 ist bei der derzeitigen Sachlage äußerst unwahrscheinlich - und soweit bekannt - auch noch nicht vorgekommen.
7. Können die mir auch den Gerichtsvollzieher nach Hause schicken?
Nein, ein Gerichtsvollzieher kommt nicht einfach, weil jemand behauptet er habe eine Forderung gegen einen anderen. Ein Gerichtsvollzieher kommt nur dann, wenn ein vollstreckbarer Titel in der Welt ist – das wäre entweder ein gerichtlicher Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid oder aber ein rechtskräftiges Urteil. Wie gesagt wurden bislang aber noch nie gerichtliche Schritte eingeleitet.
Hier auch eine schöne Auflistung dieser Seiten http://www.antiabzocke.net/1td0a.php
0. Ich hab ‘ne Rechnung bekommen war aber nie auf der Seite bzw. habe mich überhaupt nicht angemeldet. Muss ich nun zahlen?
Nein, natürlich nicht. Wenn man sich nicht angemeldet hat, besteht auch kein Vertrag. Es genügt nicht, wenn die Betreiber der Seite behaupten, man habe sich angemeldet - dies müssten sie auch beweisen.
1. Ich hab mich angemeldet, aber der Preis stand in den AGB bzw. im Kleingedruckten unten am Seitenrand. Das hab ich dummerweise überlesen. Muss ich jetzt zahlen?
Man muss sich immer Folgendes vor Augen führen: der Preis ist einer der wesentlichsten Punkte eines Vertrages. Daher genügt es natürlich nicht, wenn der Preis irgendwo an unscheinbarer Stelle auftaucht und daher leicht übersehen werden kann. Über ihn muss beim Anmeldeprozess deutlich sichtbar informiert werden. Das ist nicht der Fall, wenn der Preis nur in den AGB steht oder weit unterhalb des Anmeldeformulares, so dass man ihn nur sieht, wenn man nach unten scrollt. In all diesen Fällen kann man die Zahlungsforderung ohne weiteres abwehren.
Man sollte den Betreibern mitteilen, dass man aufgrund der unzureichenden Preisinformation nicht von einem kostenpflichtigen Angebot ausgegangen ist und daher einen einen entsprechenden Vertrag auch nicht schließen wollte. Die Verbraucherzentrale Berlin bietet auf Ihrer Internetseite einen Musterbrief für die Betroffenen der Seiten lebenserwartung.de und lebensprognose.com an (vgl. hier).
Wenn man dies den Betreibern geschrieben hat, kann man die weiteren Schreiben von Inkassounternehmen und Anwaltskanzlei getrost ignorieren. Erst in dem unwahrscheinlichen Fall, dass Post vom Gericht kommt, besteht wieder Handlungsbedarf (siehe hierzu Frage 3).
2. Können die das Geld von mir fordern, obwohl ich minderjährig (d.h. jünger als 18 Jahre) bin?
In diesen Fällen ist die Sache sogar noch eindeutiger. Minderjährige können nur mit der Einwilligung der Eltern Verträge abschließen. Liegt diese nicht vor und gibt es auch keine nachträgliche Genehmigung, so sind von Minderjährigen geschlossene Verträge hinfällig. Das wissen auch die Betreiber der Seiten und versuchen daher die Betroffenen mit einem Hinweis auf den sog. Taschengeldparagraphen (§ 110 BG) zu verunsichern. Häufig funktioniert das auch – viele Leute glauben tatsächlich, dass § 110 BGB in solchen Fällen Anwendung findet. Dies ist aber schlicht Unfug (näheres hierzu siehe “Taschengeldparagraph bei Internet-Abo-Fallen irrelevant“).
3. Wenn ich der Forderung nun widerspreche und die Zahlung verweigere, geben die dann Ruhe?
Nein, man muss damit rechnen, dass die betreffenden Firmen trotz eines solchen Schreibens weiter an der geltend gemachten Forderung festhalten und weitere Mahnungen verschicken. Dies dient jedoch nur einem Zweck: man will Sie mürbe machen, einschüchtern und so zur Zahlung bewegen. Aber Mahnungen müssen einen wirklich nicht verunsichern. Papier ist geduldig. Dennoch geben viele Leute irgendwann entnervt auf und zahlen letztlich doch. Genau darauf bauen die Betreiber dieser Seiten. Am Besten also: weitere Mahnungen (auch von Inkassounternehmen oder Rechtsanwalt) abheften und nicht verunsichern lassen (siehe oben).
4. Haben die überhaupt schon mal geklagt?
Nein, bislang ist noch kein einziger Fall bekannt geworden, in dem einer der Betreiber der entsprechenden Seiten Drohungen wahr gemacht und gerichtliche Schritte eingeleitet hat. Es wurde bislang weder ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt, geschweige denn eine Klage erhoben. Offenbar weiß man sehr genau, dass man Schiffbruch erleiden würde. Daher ist die Sache bislang immer im Sande verlaufen, wenn die Betroffenen standhaft geblieben sind und die Zahlung verweigert haben.
Nachtrag: Inzwischen gibt es doch ein Urteil, allerdings ein positives. Die Seitenbetreiber haben also verloren. Näheres hier: http://www.verbraucherrechtliches.d...ges-urteil-in-sachen-internet-vertragsfallen/
5. Können die mich wegen Betruges drankriegen, wenn ich falsche Adress- oder Geburtsdaten angegeben habe?
Das kommt von vornherein nur dann in Betracht, wenn man sich auf der Seite mit falschen Daten angemeldet hat, um den Betreiber zu schädigen. Wenn man also wusste, dass das Angebot etwas kostet, man aber durch die Angabe der falschen Daten der Zahlungspflicht entgehen wollte. Die Betroffenen müssten also Betrugsvorsatz gehabt haben. Und diesen hat man eben nicht, wenn man die Kosten übersehen hat. Da können die Seitenbetreiber dann auch nicht sagen: “Wenn ihr richtig hingeguckt hättet, hättet ihr den Preis gesehen.” Das genügt nicht, denn einen fahrlässigen Betrug gibt es nicht.
Völlig außen vor sind übrigens Jugendliche unter 14 Jahren, denn diese sind nicht einmal strafmündig.
Aber auch bei älteren ist aus den oben genannten Gründen wohl nicht ernsthaft damit zu rechnen, dass ein Staatsanwalt einer Strafanzeige wirklich nachgehen und Anklage erheben würde.
6. Die sagen, dass die meine IP gespeichert haben. Bekommen die damit auch meine Adresse?
Viele Leute sind furchtbar verunsichert, wenn man ihnen in den Mahnschreiben erklärt, dass die IP-Adresse gespeichert wurde. Mit dieser IP können die Seitenbetreiber selbst überhaupt nichts anfangen. Eine Zuordnung des Anschlussinhabers zu einer bestimmten IP kann nur der jeweilige Provider vornehmen. Und dieser rückt die Daten nicht ohne weiteres heraus. Einzig die Staatsanwaltschaft könnte vom Provider Auskunft verlangen. Aber dafür müsste 1. Strafanzeige erstattet werden und 2. müsste die Staatsanwaltschaft auch tatsächlich von einer Straftat ausgehen. Insbesondere Punkt 2 ist bei der derzeitigen Sachlage äußerst unwahrscheinlich - und soweit bekannt - auch noch nicht vorgekommen.
7. Können die mir auch den Gerichtsvollzieher nach Hause schicken?
Nein, ein Gerichtsvollzieher kommt nicht einfach, weil jemand behauptet er habe eine Forderung gegen einen anderen. Ein Gerichtsvollzieher kommt nur dann, wenn ein vollstreckbarer Titel in der Welt ist – das wäre entweder ein gerichtlicher Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid oder aber ein rechtskräftiges Urteil. Wie gesagt wurden bislang aber noch nie gerichtliche Schritte eingeleitet.