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Internetabzocke (win-loads usw)

Lord soul

Gast
Da es einigen passiert, dass sie auf Internetseiten waren und auf einmal eine Mahnung usw bekommen, hier eine FAQ, die helfen sollte:

Hier auch eine schöne Auflistung dieser Seiten http://www.antiabzocke.net/1td0a.php

0. Ich hab ‘ne Rechnung bekommen war aber nie auf der Seite bzw. habe mich überhaupt nicht angemeldet. Muss ich nun zahlen?

Nein, natürlich nicht. Wenn man sich nicht angemeldet hat, besteht auch kein Vertrag. Es genügt nicht, wenn die Betreiber der Seite behaupten, man habe sich angemeldet - dies müssten sie auch beweisen.

1. Ich hab mich angemeldet, aber der Preis stand in den AGB bzw. im Kleingedruckten unten am Seitenrand. Das hab ich dummerweise überlesen. Muss ich jetzt zahlen?

Man muss sich immer Folgendes vor Augen führen: der Preis ist einer der wesentlichsten Punkte eines Vertrages. Daher genügt es natürlich nicht, wenn der Preis irgendwo an unscheinbarer Stelle auftaucht und daher leicht übersehen werden kann. Über ihn muss beim Anmeldeprozess deutlich sichtbar informiert werden. Das ist nicht der Fall, wenn der Preis nur in den AGB steht oder weit unterhalb des Anmeldeformulares, so dass man ihn nur sieht, wenn man nach unten scrollt. In all diesen Fällen kann man die Zahlungsforderung ohne weiteres abwehren.

Man sollte den Betreibern mitteilen, dass man aufgrund der unzureichenden Preisinformation nicht von einem kostenpflichtigen Angebot ausgegangen ist und daher einen einen entsprechenden Vertrag auch nicht schließen wollte. Die Verbraucherzentrale Berlin bietet auf Ihrer Internetseite einen Musterbrief für die Betroffenen der Seiten lebenserwartung.de und lebensprognose.com an (vgl. hier).

Wenn man dies den Betreibern geschrieben hat, kann man die weiteren Schreiben von Inkassounternehmen und Anwaltskanzlei getrost ignorieren. Erst in dem unwahrscheinlichen Fall, dass Post vom Gericht kommt, besteht wieder Handlungsbedarf (siehe hierzu Frage 3).

2. Können die das Geld von mir fordern, obwohl ich minderjährig (d.h. jünger als 18 Jahre) bin?

In diesen Fällen ist die Sache sogar noch eindeutiger. Minderjährige können nur mit der Einwilligung der Eltern Verträge abschließen. Liegt diese nicht vor und gibt es auch keine nachträgliche Genehmigung, so sind von Minderjährigen geschlossene Verträge hinfällig. Das wissen auch die Betreiber der Seiten und versuchen daher die Betroffenen mit einem Hinweis auf den sog. Taschengeldparagraphen (§ 110 BG) zu verunsichern. Häufig funktioniert das auch – viele Leute glauben tatsächlich, dass § 110 BGB in solchen Fällen Anwendung findet. Dies ist aber schlicht Unfug (näheres hierzu siehe “Taschengeldparagraph bei Internet-Abo-Fallen irrelevant“).

3. Wenn ich der Forderung nun widerspreche und die Zahlung verweigere, geben die dann Ruhe?

Nein, man muss damit rechnen, dass die betreffenden Firmen trotz eines solchen Schreibens weiter an der geltend gemachten Forderung festhalten und weitere Mahnungen verschicken. Dies dient jedoch nur einem Zweck: man will Sie mürbe machen, einschüchtern und so zur Zahlung bewegen. Aber Mahnungen müssen einen wirklich nicht verunsichern. Papier ist geduldig. Dennoch geben viele Leute irgendwann entnervt auf und zahlen letztlich doch. Genau darauf bauen die Betreiber dieser Seiten. Am Besten also: weitere Mahnungen (auch von Inkassounternehmen oder Rechtsanwalt) abheften und nicht verunsichern lassen (siehe oben).

4. Haben die überhaupt schon mal geklagt?

Nein, bislang ist noch kein einziger Fall bekannt geworden, in dem einer der Betreiber der entsprechenden Seiten Drohungen wahr gemacht und gerichtliche Schritte eingeleitet hat. Es wurde bislang weder ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt, geschweige denn eine Klage erhoben. Offenbar weiß man sehr genau, dass man Schiffbruch erleiden würde. Daher ist die Sache bislang immer im Sande verlaufen, wenn die Betroffenen standhaft geblieben sind und die Zahlung verweigert haben.

Nachtrag: Inzwischen gibt es doch ein Urteil, allerdings ein positives. Die Seitenbetreiber haben also verloren. Näheres hier: http://www.verbraucherrechtliches.d...ges-urteil-in-sachen-internet-vertragsfallen/

5. Können die mich wegen Betruges drankriegen, wenn ich falsche Adress- oder Geburtsdaten angegeben habe?

Das kommt von vornherein nur dann in Betracht, wenn man sich auf der Seite mit falschen Daten angemeldet hat, um den Betreiber zu schädigen. Wenn man also wusste, dass das Angebot etwas kostet, man aber durch die Angabe der falschen Daten der Zahlungspflicht entgehen wollte. Die Betroffenen müssten also Betrugsvorsatz gehabt haben. Und diesen hat man eben nicht, wenn man die Kosten übersehen hat. Da können die Seitenbetreiber dann auch nicht sagen: “Wenn ihr richtig hingeguckt hättet, hättet ihr den Preis gesehen.” Das genügt nicht, denn einen fahrlässigen Betrug gibt es nicht.

Völlig außen vor sind übrigens Jugendliche unter 14 Jahren, denn diese sind nicht einmal strafmündig.

Aber auch bei älteren ist aus den oben genannten Gründen wohl nicht ernsthaft damit zu rechnen, dass ein Staatsanwalt einer Strafanzeige wirklich nachgehen und Anklage erheben würde.

6. Die sagen, dass die meine IP gespeichert haben. Bekommen die damit auch meine Adresse?

Viele Leute sind furchtbar verunsichert, wenn man ihnen in den Mahnschreiben erklärt, dass die IP-Adresse gespeichert wurde. Mit dieser IP können die Seitenbetreiber selbst überhaupt nichts anfangen. Eine Zuordnung des Anschlussinhabers zu einer bestimmten IP kann nur der jeweilige Provider vornehmen. Und dieser rückt die Daten nicht ohne weiteres heraus. Einzig die Staatsanwaltschaft könnte vom Provider Auskunft verlangen. Aber dafür müsste 1. Strafanzeige erstattet werden und 2. müsste die Staatsanwaltschaft auch tatsächlich von einer Straftat ausgehen. Insbesondere Punkt 2 ist bei der derzeitigen Sachlage äußerst unwahrscheinlich - und soweit bekannt - auch noch nicht vorgekommen.

7. Können die mir auch den Gerichtsvollzieher nach Hause schicken?

Nein, ein Gerichtsvollzieher kommt nicht einfach, weil jemand behauptet er habe eine Forderung gegen einen anderen. Ein Gerichtsvollzieher kommt nur dann, wenn ein vollstreckbarer Titel in der Welt ist – das wäre entweder ein gerichtlicher Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid oder aber ein rechtskräftiges Urteil. Wie gesagt wurden bislang aber noch nie gerichtliche Schritte eingeleitet.
 

Lord soul

Gast
8. Und muss ich damit rechnen, dass die vom Inkasso-Büro zu mir nach hause kommen?

Nein. Es sind offenbar ziemliche Horrorvorstellung über die Tätigkeit von Inkassounternehmen im Umlauf. 99,9 % aller Inkassounternehmen schreiben lediglich Briefe oder rufen (aber auch nur das ganz selten) mal an. Alles andere wäre auch viel zu teuer und würde sich nicht lohnen, schon gar nicht für knapp 100 Euro. Die Kostet hierfür könnten nämlich nicht erstattet verlangt werden, so dass der Gläubiger in jedem Fall darauf sitzen bliebe.

9. Bekomme ich einen Schufa-Eintrag, wenn ich die Zahlung verweigere?

Das ist nicht zu erwarten. Zunächst kann ein Schufa-Eintrag nur von Vertragspartnern der Schufa Holding AG veranlasst werden.

Und das auch dann nur, wenn der Verbraucher beim Vertragsschluss ein wirksames Einverständnis zur Weitergabe der Daten erklärt hat. Dieses Einverständnis muss den strengen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes genügen. Schon an diesen beiden Punkten wird eine Schufa-Eintragung in aller Regel scheitern.

Schließlich dürfen nach den Grundsätzen der Schufa nur unbestrittene Forderungen eingetragen werden. Wenn man also der Forderung widerspricht und die Zahlung verweigert, erfolgt nach den Schufa-Regeln kein negativer Schufa-Eintrag.

10. Die schicken mir ständig Mahnungen. Kann ich die deswegen verklagen?

Grundsätzlich besteht zwar tatsächlich die Möglichkeit einer negativen Feststellungsklage, bei der vom Gericht geprüft würde, ob die Forderung besteht oder nicht. Bei positivem Ausgang hätte man am Ende ein Urteil mit dem Inhalt, dass die Firma xy den geltend gemachten Anspruch nicht hat.

Aber warum will man sich diese Mühe machen und die damit verbundenen Kosten aufhalsen? Wenn man gewinnt, müsste zwar die Gegenseite die gesamten Kosten tragen – aber erstmal müsste man zumindest die Gerichtskosten vorstrecken. Und auf diesen Kosten bleibt man sitzen, wenn am Ende des Prozesses das Unternehmen insolvent ist und für die Vollstreckung nichts übrig bleibt.

Der einfachere Weg ist es da wirklich, die ganzen Mahnungen zu ignorieren und sich nicht verunsichern zu lassen.

11. Kann ich mich an einer Sammelklage beteiligen?

Auch hier stellt sich wieder die Frage, warum man überhaupt klagen will. Wenn man noch nichts gezahlt hat, dann besteht eigentlich keine Notwendigkeit einer Klage (siehe vorherige Frage) - man kann die Sache auch gut aussitzen. Hat man allerdings bereits gezahlt und möchte das Geld zurückbekommen, dann bestünde natürlich die Möglichkeit einer Zahlungsklage. Eine solche Klage ist allerdings recht risikobehaftet. Vor allem deswegen weil man damit rechnen muss, dass man zwar den Prozess gewinnt, am Ende aber auf den Kosten sitzen bleibt, weil das betreffende Unternehmen (häufig eine Limited) insolvenz ist und man nicht vollstrecken kann.

12. Ich habe bezahlt und trotzdem mahnen die mich weiter und drohen mit gerichtlichem Mahnbescheid. Was nun?

Es scheint wirklich häufig vorzukommen, dass selbst die Leute noch massiv gemahnt werden, die schon bezahlt haben. Das zeigt doch nur wie unseriös diese Unternehmen arbeiten. Offenbar meiden sie den Aufwand wenigstens die Personen aus der Mahn-Datenbank herauszunehmen, die schon gezahlt haben. Statt dessen schicken sie ihre Mahn-Serienbriefe an alle Leute, die sie gespeichert haben. Für den einzelnen bedeutet dies auch in diesem Fall: Ignorieren und sich nicht kirre machen lassen.

13. Und was soll ich nun machen?

Das Wichtigste aber ist: Nicht einschüchtern lassen! Es klingt banal. Aber offenbar muss man vielen Betroffenen doch einhämmern: Man zahlt doch keine Forderung bloß weil die Gegenseite einem massiv auf die Nerven geht und nicht locker zu lassen scheint - man zahlt nur, wenn man dazu rechtlich verpflichtet (!) ist.


Als Vorlage kann diese hier verwendet werden:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf Ihre Zahlungsaufforderung vom … … … … . und teile mit, dass ich den
geforderten Betrag nicht begleichen werde.
Der von Ihnen geforderte Betrag wird von mir schon deswegen nicht bezahlt, weil es insoweit an
einem wirksamen Vertragsschluss fehlt. Die Gegenleistung, nämlich das zu zahlende Entgelt taucht
nur im Kleingedruckten auf, so dass ich, wie wohl jeder durchschnittliche User davon ausgehen
musste, dass es sich nicht um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Eine entsprechende Klausel ist
nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 16.01.2007 (Az: 161 C 23695/06) als
überraschend anzusehen. Es fehlt somit bereits an zwei übereinstimmenden Willenserklärungen und
damit an einem wirksamen Vertrag.
Darüber hinaus wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil die von Ihnen angebotene
Leistung offensichtlich in einem krassen Missverhältnis zu dem verlangten Entgelt steht.
Hilfsweise und rein vorsorglich erkläre ich hiermit auch eine Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger
Täuschung. Ihr Angebot ist von vornherein darauf ausgelegt, den User über die Kostenpflichtigkeit zu
täuschen.
Letztlich mache ich hiermit hilfsweise von meinem Widerrufsrecht als Verbraucher Gebrauch. Ihre
Widerrufsbelehrung genügt meines Erachtens nicht den gesetzlichen Anforderungen, weswegen ein
Widerruf auch nach Ablauf von zwei Wochen noch möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass ich auf weitere Schreiben nicht mehr reagieren werde. Ich bitte um kurze
Bestätigung, dass Sie dieses Schreiben erhalten haben.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
 
Zuletzt bearbeitet:

DeletedUser

Gast
ich hab mal ne e-mail bekommen darin stand meine anschrift und das ich mir angeblich kostenpflichtige programme runtergeladen hätte, dann hab ich zurück geschrieben ich fi** deine Mutter du Hu*******... dann kam nie wieder was zurück ich denk mal einfach beleidigen tuts auch war jedenfalls bei mir so :D
 

DeletedUser

Gast
das ist aber ein sehr unreifes Verhalten.

ich antworte auf sowas garnicht.
Wenn ich dann doch Post bekomme dann ignoriere ich sie.
Irgendwann hören sie sowieso auf.
 

DeletedUser61508

Gast
Guter und vor allem wichtiger Beitrag. Solange sich Leute noch einschüchtern lassen und zahlen wird es immer jemanden geben der auf die Art und Weise versucht an Geld zu kommen.

Was mir zu dem Beitrag aber noch einfällt:
Woher ist der Musterbrief am Ende? Vor gar nicht so langer Zeit hatte ich mich in der Richtung auch mal schlau gemacht und bin auf einen (wesentlich kürzeren) Musterbrief gestoßen, allerdings mit dem Hinweis, ausschließlich solch einen rechtlich "abgesegneten" Brief zu verwenden und dass man es ansonsten möglichst vermeiden sollte, sich auf Schriftverkehr einzulassen.
Warum? Einfach aus dem Grund, weil nur ein falsches Wort in so einem Schreiben im Falle eines Prozesses einem "Schuldeingeständnis" gleichkommen könnte. Ich kenn mich mit dem Anwaltsdeutsch nicht sonderlich gut aus, daher kann ich nicht sagen, ob bei dem gezeigten Musterbrief alles lupenrein ist.

Ach ja, damals hieß es übrigens auch, dass man lediglich reagieren muss sobald Post von einem Gericht kommt, falls das überhaupt passiert. Dort sollte man dann innerhalb der gegebenen Frist (14 Tage waren es wohl) Einspruch einlegen.
 

DeletedUser96135

Gast
naja wenn man beleidigt sehen die wenigstens das man sich nicht einschüchtern lässt. deswegen würde ich sagen immer rauf da^^
 

Lord soul

Gast
naja wenn man beleidigt sehen die wenigstens das man sich nicht einschüchtern lässt. deswegen würde ich sagen immer rauf da^^

Wenn man beleidigt, so wie der Kollege oben, dann sehen die eig. das es nochn Kind ist und wenn man so schlau war, seine richtige Adresse anzugeben, hat man schnell noch ne Anzeigen wegen Beleidigung.
 

DeletedUser

Gast
ich hab mal was bei opendownload gedownloaded. Die haben mir dann 2 mahnschreiben geschickt. Beim ersten wurde ich hysterisch und hab gleich mal gegoogelt, ob ich da zahlen muss. Jedoch reicht es schon, wenn du "opendownload" in google eingibst, denn dann kommen millionen threads von leuten, denen das selbe passiert ist.
Ich hab den tipp von vielen befolgt, die einfach zu ignorieren. seit der 2. verwarnung hab ich i-wie nix mehr von denen gehoert :)
btw. ich wusste garnicht, dass im ds forum solch ein thread gibt, du hast ja alles erklaert, was es zu klaeren gibt. haett ichs frueher gewusst, haett ich mir die ganzen recherschen sparen koennen.
5 sterne fuer dich :)
ich wusste garnicht, dass akte 09 extra einen beitrag ueber meine lieben openownloadkollegen gemacht haben.

edit:
Wenn man beleidigt, so wie der Kollege oben, dann sehen die eig. das es nochn Kind ist und wenn man so schlau war, seine richtige Adresse anzugeben, hat man schnell noch ne Anzeigen wegen Beleidigung.
ich habe gehoert, dass wenn man denen antwortet, die wissen, dass du wirklich "existiert", und man bei dir etwas "holen" kann. Also die wissen, dass du dir sorgen machst, und wollen dich dann weiter einschuechtern.
Dieser nette herr hat mir sehr geholfen katzenjens
lord soul, biste mit dem verwandt?
 
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DeletedUser

Gast
ich hab mal ne e-mail bekommen darin stand meine anschrift und das ich mir angeblich kostenpflichtige programme runtergeladen hätte, dann hab ich zurück geschrieben ich fi** deine Mutter du Hu*******... dann kam nie wieder was zurück ich denk mal einfach beleidigen tuts auch war jedenfalls bei mir so :D

Am End haben die doch noch was in der Hand, um Dich wegen Beleidigung zu verknacken?!?

Da auch diverse Juristen, die fachlich sonst nichts auf der Reihe haben, als Parasiten die Hinterbacken auf dem Abmahnstrich breitmachen, würde ich da sehr vorsichtig sein:

Kucksu hier:
Frankfurter Kreisel (81.200 hits)

Katja Günther (23.500 hits)

Gebrüder Schmidtlein (4.230 hits)

Um die letzteren ist es wohl recht schnell sehr still geworden, wie man an den hits sieht. Und wie man sieht, wenn man sich die ersten paar Links da durchliest, kann man sich durchaus erfolgreich wehren.

NIE, NIE reale Namen und Adressen angeben. Und immer schön eine Flotte von Spammailadressen pflegen :) Die gute Günther hatte wohl ein ziemliches Problem mit ihrem Abmahnfall Frau Abzocker-Ääätsch. Das bin nämlich ich :) Immerhin habe ichs geschaft, dass ich statt vom Abmahnbot von ihr persönlich angefurzt wurde, nachdem nach einem halben Jahr endlich mal jemandem in der Abteilung tut und taugt nix der Frau Günther der offensichtlich gefakete Name aufgefallen war. Ne reife Leistung, das schafft nicht jeder :mrgreen:
 
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DeletedUser

Gast
nehmt dafür einfach ne trashmail adresse, macht euch ma bei google schlau...

funktioniert nicht immer, aber wenn dann is der spam nicht bei dir sondern dort^^
 

DeletedUser

Gast
1. Schön geschrieben.
Hab mic hauch schon des öfteren mit dem Thema beschäftigt und du hast auch schön alles aufgelistet.

Mikeinator schrieb:
ich antworte auf sowas garnicht.
Wenn ich dann doch Post bekomme dann ignoriere ich sie.
Irgendwann hören sie sowieso auf.
Das kann in die Hose gehen.
Früher war das mal der Rat aber mittlerweile ist es sinnvoller denen einfach einen netten brief zu schreiben, in dem alles nötige drinsteht.

Zu dem Musterbrief wollte ich noch sagen, dass man sich gar nicht die Mühe machen und denen groß erklären muss, weshalb sie keine Ansprüche haben. Das wissen sie ganz genau, bleiben nur penetrant auf ihrem Standpunkt.
Lupenrein ist der Musterbrief natürlich, so genau ausführen muss man es aber nicht.
Das tolle am deutschen Recht ist ja, dass man weder erklären muss wie die rechtliche Lage ist, noch bestimmte Wörter wie, Widerruf oder Anfechtung verwenden.
Ne kurze E-Mail reicht, dass die Kosten nicht zu sehen waren, dass man keine kostenpflichtigen Angebote annehmen wollte und auch keinen Gebrauch davon machen möchte.

Damit ist das eindeutig erklärt.
Kein Vertrag zustande gekommen durch fehlende Willenserklärung.


Als Tipp gilt natürlich auch zur Verbraucherschutzzentrale zu gehen. Da bekommt man eine Beratung für 10€, das kann man gut bezahlen.
 

DeletedUser69532

Gast
Hatte auch schon oft genug Erfahrung damit.
Einfach anrufen.
Wenn sie dir drohen das Gericht einzuschalten, gut, diese Firmen kommen vor Gericht sowieso nicht durch.
 

deadhole

Gast
Wirklich ein sehr wichtiger und guter Post, der vor allem an die Jugendlich und an die jüngeren gerichtet werden muss!!!(Ich gehör ebenfalls dazu:p)

wirklich ein grosses Lob an dich Lord Soul!!!!
 

DeletedUser

Gast
Hatte auch schon oft genug Erfahrung damit.
Einfach anrufen.
Wenn sie dir drohen das Gericht einzuschalten, gut, diese Firmen kommen vor Gericht sowieso nicht durch.

Solche Abzockfirmeninhaber sind zwar schon in der Nähe von Gerichten gesehen worden, jedoch nicht von zuverlässigen Augenzeugen. Bis auf einen Fall neulich in Frankfurt am Main (wo der Richter unüblicherweise auf der Seite des Abzockers war, aber naja, der Staatsanwalt bleibt dran, das letzte Wort denke ich wird anders ausfallen), trauen die sich da gar nicht erst hin. Alles nur leere Drohungen.

@Svenni2: so sehr ich den Verbraucherzentralen die Beratungsgebühr gönne, halte ich die 10 € für 10 € zuviel.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

DeletedUser

Gast
Kennt jemand Mega-Downloads.net???

Die zocke schön ab, haufenweise Mahnungen, drohen mit Gericht und so. Hab ich schon hinter mir.
Und warum das ganze? Ich habe mir ICQ runtergeladen. Dafür sollte ich 100 Euro zahlen.
 

DeletedUser

Gast
Kennt jemand Mega-Downloads.net???

Die zocke schön ab, haufenweise Mahnungen, drohen mit Gericht und so. Hab ich schon hinter mir.
Und warum das ganze? Ich habe mir ICQ runtergeladen. Dafür sollte ich 100 Euro zahlen.

auf der sartseite steht fett und dick 96€ im jahr.

und warum lädst du dir nicht icq auf icq.com runter?
 

DeletedUser

Gast
Die Seite ist schon wieder down... eine der üblichen Betrugsfirmen...
 

DeletedUser

Gast
auf der sartseite steht fett und dick 96€ im jahr.

und warum lädst du dir nicht icq auf icq.com runter?

Weil die genau wissen, wie man sich in den Suchmaschinen platziert, wenn man nach so etwas unverfänglichen wie ICQ googlet.

Ich habe auch schon genug Freeware zum kostenpflichtigen download auf solchen Abzockseiten gesehen. Wobei ich mich frage, wie da die rechtliche Lage ist? Ein z.B. unter GPL lizensiertes Programm müsste denen doch eigentlich das Genick brechen?
 

DeletedUser61508

Gast
Weil die genau wissen, wie man sich in den Suchmaschinen platziert, wenn man nach so etwas unverfänglichen wie ICQ googlet.

Ich habe auch schon genug Freeware zum kostenpflichtigen download auf solchen Abzockseiten gesehen. Wobei ich mich frage, wie da die rechtliche Lage ist? Ein z.B. unter GPL lizensiertes Programm müsste denen doch eigentlich das Genick brechen?

Rechtlich gesehen ist keins von den hier genannten Angeboten einwandfrei. Daher wohl auch die extreme Kurzlebigkeit solcher Seiten. Es geht dabei lediglich um das "Spiel" mit der Angst unerfahrener Internetnutzer, die aus eben dieser Angst heraus so schnell wie möglich Zahlungsaufforderungen nachkommen. Das Geld verschwindet, die Seite ebenso, der Anbieter taucht woanders wieder auf und das Spiel geht weiter.
 

DeletedUser

Gast
Inkasso

Hi,

ich hab jetzt auch ein problem!
seit langem benutz ich meine e-mail adresse nicht mehr und gib sie einfach an als sozusagen Fake benutze sie aber auch für paar Spiele.Ich habe nie meine echten Daten angegeben!
Das Problem inkasso droht mir ich soll 171 euro bezahlen usw
ich bin erst 13 hab die AGB nicht gelesen.
Was soll ich machen?!
Dort steht etwas vom Anwalt usw ich schreibs mal unten Moment ich bitte um Rat dringend!
die 2 nachrichten kamen 1 tag später

Sehr geehrte/r Herr Asdas Nasn,

sind Sie sich über die Konsequenzen Ihres Zahlungsverzuges im klaren?

Wie wir Ihnen bereits per E-Mail mitgeteilt haben, wurden wir mit dem Einzug der offenen Forderung (Forderung der IM Internet Media Ltd. Anmeldung beim Online-Dienst www.Deinschicksal.cc)beauftragt.

Folgende Daten sind über Sie gespeichert:
IP Nummer 77.187.88.187

Anmelde Timestamp 4.12.2008 um 22:01:08 Uhr

Sollten wir in den nächsten Tagen weder eine Zahlung verbuchen können noch eine sonstige Rückmeldung auf diese Email erhalten, werden wir technisch überprüfen lassen, ob die uns vorliegenden Personendaten zu der hier verwendeten Email-Adresse passen. Wir werden damit ermitteln, ob unter Umständen betrügerisch im falschen Namen bestellt wurde.

Wir fordern Sie daher auf die Schuldsumme, sowie die bisher aufgelaufenen Kosten, die Sie infolge Ihres Zahlungsverzuges (BGB §284, 286) zu tragen haben, an uns auf folgendes Konto innerhalb der nächsten 4 Tage zu überweisen.

Rechtsanwaltskanzlei K. Strassburg, Postbank, Konto-Nr.: 10463604, BLZ 50010060

Die Gesamtforderung beträgt 170,21 Euro.

Bitte geben Sie folgendes Aktenzeichen auf dem Überweisungsträger an: 525617148

Sollten Sie aus dem Ausland (Österreich, Schweiz überweisen benötigt Ihre Bank noch die folgenden Angaben: IBAN: DE79500100600010463604, Swift (BIC) PBNKDEFF

Ihre Forderung setzt sich wie folgt zusammen:

Hauptforderung RG8316 Anmeldung beim Online-Dienst www.Deinschicksal.cc: 92 Euro + Mahnkosten: 9,50 Euro + Lastschriftkosten: 0,00 Euro + Inkassokosten: 68,71 Euro = Gesamtforderung: 170,21 Euro.

----Zahlungen sind nur an die Proinkasso GmbH möglich----

Bei Zahlungsschwierigkeiten senden Sie uns bitte das nachfolgende Formular per Brief an die Proinkasso GmbH, Rodenbacher Chaussee 6, 63457 Hanau oder per Fax 06181-90601028 zu.

---------------------------------------------------------------------------

- Bitte schicken Sie diese Vereinbarung per Brief oder Telefax an 06181-90601028 -

Postanschrift:

Proinkasso GmbH
Rodenbacher Chaussee 6

D- 63457 Hanau


Ratenzahlungsvereinbarung (ohne Mehrkosten)

Hiermit erkenne ich die oben genannte Forderung in vollem Umfang an. Da ich den Betrag nicht einer Summe ausgleichen kann, möchte ich in monatlichen Raten zahlen:

Aktenzeichen: 525617148

Anzahl der Raten (max 6 Raten):

1. Rate am (zum 1. oder 15. eines Monats):

Ihre Telefonnummer (bei Rückfragen):
...................................................................


............ ...................
Datum Ihre Unterschrift

Hiermit informieren wir Sie gem. § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz, dass wir die zu Ihrer Person vorliegenden Daten gespeichert haben.

Bei Fragen können Sie uns werktags zwischen 09:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr unter 0180-5090516 (0,14 Euro/min) telefonisch erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Proinkasso Team

Proinkasso GmbH
Rodenbacher Chaussee 6
D-63457 Hanau

Bekannt durch Rundfunk und TV
Zugelassenes Inkasso-Unternehmen nach Art.1 § 1 Abs. 2 des RBerG
Proinkasso GmbH/Rodenbacher Chaussee 6/D-63457 Hanau/HR Hanau HRB 7142 /Geschäftsführer: Stefan Straßburg/Amtsgericht Hanau HRB 7142, Steuernr.: 44 241 40101

Haftungsausschluss
Diese Nachricht enthält vertrauliche Informationen und ist ausschließlich für den Adressaten bestimmt. Der Gebrauch durch Dritte ist verboten. Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für die ordnungsgemäße, vollständige oder verzögerungsfreie Übertragung dieser Nachricht. Herkömmliche E-Mails sind nicht gegen den Zugriff von Dritten geschützt. Wir haften deshalb nicht für die Unversehrtheit von E-Mails. Diese Hinweise gelten auch für zukünftige Nachrichten.

und danach das:

Proinkasso ® GmbH

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben Sie mehrmals angemahnt u.a. per Post. Haben Sie das zur Kenntnis genommen? Es betrifft die offene Forderung unseres Auftraggebers IM Internet Media Ltd. Anmeldung beim Online-Dienst www.Deinschicksal.cc über EUR 170,21.


Um die Angelegenheit nicht unnötig zu verteuern, zahlen Sie die Gesamtforderung ein! Sie können auch eine Ratenvereinbarung abschließen. Möchten Sie eine Ratenzahlung, so tätigen Sie sofort eine Zahlung in Höhe von mindestens EUR 10,00.
In jedem Fall: Bezahlen Sie die Forderung und ersparen Sie sich weitere Unannehmlichkeiten.


Ihre Mandat - Nr.: 525617148
Ihre Anschrift: Dasdasdas 32345, 2532 Rahash

Sollten sich Ihre Adressdaten geändert haben, teilen Sie uns dies bitte mit. Anderenfalls müssten wir eine kostenpflichtige Adressrecherche in die Wege leiten.


Mit freundlichen Grüßen
Proinkasso GmbH

PS: Bitte antworten Sie einfach auf diese E-Mail. Wir werden uns danach so schnell als möglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Eine weitere Kontaktaufnahme (per Brief, Fax oder Anruf) ist nicht mehr notwendig.

Zahlungen erfolgen bitte immer unter Angabe Ihrer Mandat - Nr. 525617148 auf das folgende Konto: Rechtsanwaltskanzlei K. Strassburg, Postbank, Konto-Nr.: 10463604, BLZ 50010060 (Bei Auslandsüberweisungen: IBAN: DE79500100600010463604, Swift (BIC) PBNKDEFF).

_________________________________________________________________________

Proinkasso ® GmbH
Rodenbacher Chaussee 6
63457 Hanau
Tel.: 0180-50 90 516*
Fax 06181-90 60 10 28
Mo-Fr: 09:00??"12:00 und 14:00??"17:00 Uhr
(*14cent/min abweichende Preise für den Mobilfunk möglich)
Handelsregister Hanau HRB 7142
Ust-IdNr. DE217 317 845
Geschäftsführer: Stefan Straßburg
Zum Inkasso zugelassen:
Zulassungs-/Aufsichtsbehörde i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG ist der Präsident des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main, Zeil 42, 60313 Frankfurt am Main (zugleich Registrierungsbehörde gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz).
Eingetragen im Rechtsdienstleistungsregister, Registernummer/ Aktenzeichen: OLG Frankfurt 3712/1 -I/3- 1995/08

Das steht ganz unten!


Um Missbrauch und wissentliche Falscheingaben zu vermeiden, wird Ihre IP-Adresse (77.187.244.33) bei der Teilnahme gespeichert. Anhand dieser Adresse sind Sie über Ihren Provider (hnvr-4dbbf421.pool.einsundeins.de) zweifelsfrei und gerichtsfest identifizierbar. Durch einen Klick auf den den Button "Test starten" beauftragen Sie Dein-Schicksal.cc, einen Online-Schicksalstest durchzuführen. Dafür werden einmalig 92 Euro berechnet. Die Kundeninformationen finden Sie hier.



Komisch 92 euro ich muss jetzt 171 euro bezahlen Oo?!
 
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