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Pa bild

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G3N3RAT3D

Gast
Darf man im PA BIld jedes Bild verwenden oder kann man da auch Stress mit Urheberrechten bekommen ?
Oder wie ist das den geregelt ?
 

G3N3RAT3D

Gast
Das ist mir schon klar ^^
Ich meinte eher wenn ich jetzt ein Bild aus i.einem Forum oder von Nintendo nehme nicht das die dann stressen.
 

G3N3RAT3D

Gast
o_O
Soll ich mich jetzt an den Support von Nintendo wenden, wenn ich ein Bild von denen benuzten will.
 

Reisone

Inventar
Team
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Ja.


Wenn die Langeweile haben, dann können die dich sonst verklagen :)

Und das kann teuer werden.

Gilt übrigens nicht nur für das Profilbild...

eingetragene Markennamen, Profilbilder, Avatare, eigentlich müsstest du alles, was nicht von Dir selbst kommt, überprüfen (und auch dass, was von Dir kommt, es könnte ja schon existieren) und evtl. erst genehmingen lassen. Ansonsten kannst du, wie gesagt, KANNST, verklagt werden. Ob das dann jemand macht, ist eine andere Frage...
 
Zuletzt bearbeitet:

G3N3RAT3D

Gast
Wie ich dürfte mein Dorf nichtmal nach einem meiner Lieblingscharas nennen das kann doch nicht sein .....
 

Reisone

Inventar
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Wenn die Namen eingetragen und geschützt sind, nein...

Der Grund ist ganz einfach.

Solange der Name nur in einem Zusammenhang auftaucht, der im Sinne desjenigen ist, der ihn hat schützen lassen, wird er nichts dagegen haben, aber ab dem Moment, wo du ihn in einem Zusammenhang benutztent, der entgegen der Interessen des Urhebers steht, werde sie dich evtl. erst freundlich auffordern, den Namen zu entfernen oder aber sie kommen gleich mit einer Abmahnung/ Unterlassungsklage.

Das sind Dinge, die passieren können.

Und du soltest auch wissen, dummstellen, hilft nicht, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Daher geschieht dann alles auf eigene Gefahr.
 

G3N3RAT3D

Gast
Naja ich glaube kaum das Nintendo was dagegen hat wenn ich meinen Pala ~Samus~ nenne.
Oder wenn ein Dorf mal Pikachu heißt.
 

G3N3RAT3D

Gast
Das musste ja erst studieren bis man das richtig versteht :p:p
Wie siehts eigentlich aus, wenn ich ein Bild von denen nehme das dann mit GIMP bearbeite, ist es dann meins und zur Verwendung freigegeben ?
 

Reisone

Inventar
Team
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Ich kenne die richtlinien der Lizenzvereinbahrung mit Gimp nicht, aber solange du damit kein Geld verdienen willst, sollte das problemlos möglich sein.

Wenn du geschützte Bilder bearbeiten und gefahrlos verwenden willst, dann musst du sie so weit verändern, dass der Ursprung nicht mehr erkennbar ist. :D


Ja, das ist alles nicht so einfach...
 

G3N3RAT3D

Gast
Kopfbrummen ..... :S
Ich werd mich nochmals mit dem Support in Kontakt setzen.
Also in Foren war das damals nicht so kompli .
Aber danke dir ;-)
 

Reisone

Inventar
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Es ist überall so kompliziert, nur ignorieren es viele.

Wenn du hier etwas verwendest, was eigentlich geschützt ist, dann interessiert das hier niemanden, denn es ist dein Problem. Foren etc. sind meistens so abgesichert, dass sie nicht für dein Handeln verantwortlich sind. Steht glaube ich, in den AGB's...
 

G3N3RAT3D

Gast
Hab ja mal dem Support mein Anliegen vermittelt mal sehen was die dazu meinen.
Kanns mir kaum vorstellen das dich eine Firma dafür verklagt Fan zu sein von ihren Spielen, denn einen Nutzen ziehe ich aus den ganzen Sachen ja auch nicht, dachte nur bei Ebay wird doch auch viel gemckert wenn du da einfach mal ein BIld "Copy & Paste" machst, daher wollte ich hier nochmals nachfragen.
 

Reisone

Inventar
Team
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68
Viel Erfolg. :D

Und man glaubt nicht, wieviel täglich passiert, was man nicht glauben würde. Auch wenn es darum geht, warum wer verklagt wird...
 

DeletedUser

Gast
Deutsches Urheberrecht:
Strafrechtliche Folgen

Strafrechtlich sind die nachfolgenden Verhaltensweisen unter Strafe gestellt: Die unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken gem. § 106 UrhG (Geldstrafe – dreijährige Freiheitsstrafe), ein unzulässiges Anbringen einer Urheberbezeichnung gem. § 107 UrhG (Geldstrafe – dreijährige Freiheitsstrafe) und nach § 108b UrhG unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen (Geldstrafe – einjährige Freiheitsstrafe), wie beispielsweise das Entfernen eines Kopierschutzes. Dabei kann sich das Strafmaß bei gewerbsmäßiger Begehung („professioneller“ Begehung) auf drei Jahre (bei unerlaubten Eingriffen in technische Schutzmaßnahmen) bzw. fünf Jahre (bei gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung) erhöhen. Dabei wird bisweilen ein (ansonsten sehr seltener) schuldausschließender Verbotsirrtum anzunehmen sein, da sich ein potentieller Täter, der sich in einer rechtlichen Grauzone bewegt, eines Gesetzesverstoßes durchaus nicht bewusst sein kann. Dabei dürfen ihm jedoch nicht die leisesten Zweifel in den Sinn kommen, dass das, was er gerade tut, in vollkommenem Einklang mit der Rechtsordnung geschieht. Mit Ausnahme von im gewerblichen Umfang begangenen Taten (§ 108a) werden diese Straftaten nur auf Antrag verfolgt, sofern die Strafverfolgungsbehörde nicht ein Eingreifen aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses für geboten hält (§ 109).

Die Frist für den Antrag beträgt drei Monate ab Kenntnis des Berechtigten von Tat und Täter (§ 77b) StGB.
 

G3N3RAT3D

Gast
Huch was ein Klotz an Text.
Da steht ja viel über die Folgen.

Vorher :confused: --------> Nachher :confused:
 

Reisone

Inventar
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Kurzform:


Du verwendest etwas, was urherberrechtlich geschützt ist --> Strafe

Natürlich nur, wenn du auch verklagt wirst. Das war ja dein Ansinnen, dass Nintendo nichts dagegen hat.

Wenn du sichergehen möchtest, einfach ne freundliche Nachricht an deren Support schreiben undfragen. Mehr als nein können sie nicht sagen...
 

DeletedUser105688

Gast
Ist doch ganz einfach: Finger weg von nicht ausdrücklich als frei verwendbar deklarierten Bildern etc. oder Dingen, wo Du keine schriftliche Genehmigung vorliegen hast. :wink:
 

G3N3RAT3D

Gast
Ich kann aber nur schwer glauben das hier jeder Stamm nach seinen BIldern gefragt hat ^^
 

Reisone

Inventar
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Haben die meisten auch nicht, die dürfen sich dann auch nicht wundern, wenns schief geht...

Ich denke, die Frage ist beantwortet, thema kann geschlossen werden oder?
 

G3N3RAT3D

Gast
person1
"das heißt wenn ich die bilder etwas bearbeite dann isses nimmer copyright.
und ansonsten einfach das c im kreis hinmachen"
person 2
"ja"

Hat sich damit erledigt somit kanns closed werden.
 

Reisone

Inventar
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Wer auch immer dir das erzählt hat, hat die völligen Mumpits erzählt.

1. Solange der Ursprung erkennbar ist, gilt das Urheberrecht. Vielmehr droht eine zusätzliche Strafe, weil du nicht nur unerlaubt das Logo etc verwendest, sondern vielmehr auch noch ihre Kreation klaust und sie als deine eigene Erfindung ausgibst...

2. Wenn du einfach das Coppyright-Symbol verwendest, droht die nächste Strafe, du musst dafür zahlen, dass du das Symbol verwenden darfst...


Grüße an denjenigen, der Dir das erzählt hat...
 

G3N3RAT3D

Gast
was ein Schrott.
Kann ich den das Bild nicht wie einen Text zitieren.
 
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