• Hallo Besucher!

    Du bist neu im Forum? Dann registriere dich hier, um Diskussionen beizutreten oder eigene Themen zu erstellen. Für die Registrierung ist es erforderlich, dass du einen Spielaccount bei Die Stämme hast.

    Andernfalls kannst du dich hier direkt einloggen.

    Falls du dein Passwort vergessen hast, kannst du hier ein neues Passwort anfordern.

Pa bild

Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.

Reisone

Inventar
Team
Reaktionspunktzahl
68
Weis nicht, in wie weit ne Quellenangabe Dir weiterhilft, ist aber auf jeden Fall schonmal besser als nicht :p
 

DeletedUser

Gast
Darf man im PA BIld jedes Bild verwenden oder kann man da auch Stress mit Urheberrechten bekommen ?
Oder wie ist das den geregelt ?

Im Prinzip kannst du alles bis auf Privatbilder anderer benutzen, auch Bilder die nicht von dir sind! (solang nicht als deine ausgibst )
Btw. wer Urheberrecht zitiert sollte auch den kompl. Inhalt verstehen :S

Urheberpersönlichkeitsrecht

Das Urheberpersönlichkeitsrecht ist besonders in den §§ 12 bis 14 UrhG geregelt, strahlt jedoch darüber hinaus auch auf weitere Normen des Urheberrechts (so z. B. auf die Schadensersatzansprüche der §§ 97 ff.) aus. Aus dem Veröffentlichungsrecht des § 11 UrhG ergibt sich, dass dem Urheber die alleinige Bestimmung obliegt, ob, wann und wie sein Werk veröffentlicht wird. Dies umfasst nur die erstmalige Veröffentlichung, von der dann gesprochen werden kann, wenn das Werk der Allgemeinheit der angesprochenen und interessierten Kreise zugänglich gemacht worden ist, § 6 Abs. 1 UrhG.

Durch das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG) ergibt sich, dass der Urheber bestimmen kann wie, wann und ob sein Werk mit einer Urheberbezeichnung versehen werden soll.

Zum Bsp. Nintendo: Selbst wenn sich das Unternehmen genötigt fühlen würde zu klagen, würde sie scheitern ;-)
Da Nintendo eher aber dem gewerbl. Rechtsschutz (sowie Namens-|Markenrecht unterliegt:

400px-Geistiges_Eigentum_und_Wettbewerbsrecht.png
Während durch das Recht des gewerblichen Rechtsschutzes Ergebnisse geistigen Schaffens (sog. Immaterialgüter) auf gewerblichem Gebiet geschützt sind, schützt das deutsche Urheberrecht solche auf kulturellem Gebiet. (wie alle den Unterschied kennen -.-)

Hier noch zwei feine Stichpunkte:

*Immaterialgüter sind ubiquitär (allgegenwärtig). Dadurch kann ein Immaterialgut verschiedenen Rechtsordnungen gleichzeitig unterliegen. Daher müssen geistige Eigentumsrechte gegebenenfalls in mehreren Ländern angemeldet werden (soweit Anmeldung erforderlich). Das Sacheigentum unterliegt dagegen nur dem Recht des Ortes, an dem sich die Sache belegen ist.

*Es gibt einen großen Anteil Immaterialgüter, denen die Rechtsordnung kein Immaterialgüterrecht zuweist. Dies sind z. B. im Urheberrecht gemeinfreie Werke, zum Beispiel einzelne Worte oder Akkorde (geringe Schöpfungshöhe), oder Werke, deren Schutzdauer abgelaufen ist (Aufhebung der Schutzrechte, Freigabe). Dagegen sind herrenlose Sachen die Ausnahme.

Zwecks Copyright: Das Copyright des anglo-amerikanischen Rechts ist dagegen, wie der Name schon sagt, eher eine Art Verlagsrecht/Reproduktionsrecht, wird jedoch häufig damit verwechselt. Der Hauptunterschied besteht darin, dass das Copyright nur die Reproduktionsrechte des Reproduzenten regelt – im Gegensatz des Urheberrechts.

Hoffe nun bringen nichtmehr alle alles durcheinander :p


2. Wenn du einfach das Coppyright-Symbol verwendest, droht die nächste Strafe, du musst dafür zahlen, dass du das Symbol verwenden darfst...

Jupp könnten 3-5 Jährchen werden, bzw. Geldstrafe :)


person1
"das heißt wenn ich die bilder etwas bearbeite dann isses nimmer copyright.
und ansonsten einfach das c im kreis hinmachen"
person 2
"ja"

Hat sich damit erledigt somit kanns closed werden.

Erledigt? o_O
das heißt wenn ich die bilder etwas bearbeite dann isses nimmer copyright.

Ohne Zustimmung (da Werk) würde das als erstes 3 Jahre bringen (Urlaub versteht sich).
Was das eigene Anbringen des Symbols mit sich bringt, steht weiter oben.

Also Nintendo darfst verwenden ---> besteht keinerlei Verwechslungsgefahr!!!!! (Urteil müsste ich suchen -.-) Ebenfalls keinerlei "Rufausbeutung"!
Kulturelle Werke dagegen ---> Wenn Urheberrecht verfallen (ja gibts auch, gilt nie unbegrenzt!).
Zwecks Namen (solange nicht Realitätsbezogen) ---> fällt unter "geringe Schöpfungshöhe"

Wenn nur alles so einfach wäre wie hier im Vorfeld geschrieben :mrgreen:

PS: Dem Urheberrecht (als solches) unterliegen nur KULTURELLE WERKE, dabei ist nicht jedes Bild als solches anzusehen!
Für den Rest bitte andere Rechte zitieren, wirds auch kein fail -.-
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

DeletedUser120779

Gast
Jetzt hab ich auch ne Frage. Darf ich meine Dörfer nach Städten benennen?
 

DeletedUser

Gast
im Prinzip kannst du alles bis auf privatbilder anderer benutzen, auch Bilder die nicht von dir sind! (solang nicht als deine ausgibst )
falsch falscher geht es nicht, ohne Nutzungsrecht ist es wurscht ob man es als "seines" ausgibt oder nicht.

Btw. wer Urheberrecht zitiert sollte auch den kompl. Inhalt verstehen :S
Zum Bsp. Nintendo: Selbst wenn sich das Unternehmen genötigt fühlen würde zu klagen, würde sie scheitern ;-)
Da Nintendo eher aber dem gewerbl. Rechtsschutz (sowie Namens-|Markenrecht unterliegt:
No, Nintendo schützt lediglich Klassen. Eine Verwechslungsgefahr mit dem Markennamen besteht allerdings bei einem Forennick nicht.
Mars, Saturn alles geschützte Namen in bestimmten Klassen...
Urheberrecht vollkommen außen vor.
Das UrhG selbst nie gelesen, nehme ich an...
§ 2 Geschützte Werke
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1.Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2.Werke der Musik;
3.pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4.Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
5.Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
6.Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
7.Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
An Jedem Foto das ein Fotograf macht, hat dieser das ausschließliche Urheberrecht. Der Auftraggeber, je nach Vertrag, hat ein mehr oder weniger weit gefasstes, möglicherweise aber nicht zwingend sogar alleiniges, Nutzungsrecht. Auf deutsch, theoretisch kann der Fotograf denjenigen der Bewerbungsfotos für andere Zwecke als Bewerbungen nutzt bspw. im Internet in Foren stellt abmahnen.
PS: Dem Urheberrecht (als solches) unterliegen nur KULTURELLE WERKE, dabei ist nicht jedes Bild als solches anzusehen!
Aha
§ 4 Sammelwerke und Datenbankwerke
(1) Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung sind (Sammelwerke), werden, unbeschadet eines an den einzelnen Elementen gegebenenfalls bestehenden Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts, wie selbständige Werke geschützt.
(2) Datenbankwerk im Sinne dieses Gesetzes ist ein Sammelwerk, dessen Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind. Ein zur Schaffung des Datenbankwerkes oder zur Ermöglichung des Zugangs zu dessen Elementen verwendetes Computerprogramm (§ 69a) ist nicht Bestandteil des Datenbankwerkes.
Datenbanken sind gewiss keine "Kulturellen Werke"
Urheberpersönlichkeitsrecht
Das Urheberpersönlichkeitsrecht ist besonders in den §§ 12 bis 14 UrhG geregelt, strahlt jedoch darüber hinaus auch auf weitere Normen des Urheberrechts (so z. B. auf die Schadensersatzansprüche der §§ 97 ff.) aus. Aus dem Veröffentlichungsrecht des § 11 UrhG ergibt sich, dass dem Urheber die alleinige Bestimmung obliegt, ob, wann und wie sein Werk veröffentlicht wird. Dies umfasst nur die erstmalige Veröffentlichung, von der dann gesprochen werden kann, wenn das Werk der Allgemeinheit der angesprochenen und interessierten Kreise zugänglich gemacht worden ist, § 6 Abs. 1 UrhG.
Vollkommen am Sachverhalt vorbei, es geht um das Nutzungsrecht nicht um das Recht der ersten Veröffentlichung!
Sonst stelle ich den aktuellen Harry Potter ins Netz...:cool:


§ 31 Einräumung von Nutzungsrechten
(1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.
(2) Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist.
(3) Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt. § 35 bleibt unberührt.
(4) (weggefallen)
(5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.
So welcher Nutzer hat hier, sofern er nicht ein Avatar nutzt, bei dem die eingeräumten Nutzungsrechte als ein Avatar oder vergleichbares eingeräumt wurden, den Rechteinhaber oder den jeweiligen Urheber um Erlaubnis gebeten?

Nenne mal deine Quellen, ich vermute ja wiki...

Btw. wer Urheberrecht zitiert sollte auch den kompl. Inhalt verstehen
ja und vielleicht auch überhaupt mal lesen:)

2. Wenn du einfach das Coppyright-Symbol verwendest, droht die nächste Strafe, du musst dafür zahlen, dass du das Symbol verwenden darfst...

Jupp könnten 3-5 Jährchen werden, bzw. Geldstrafe
hm, ©©©©©©©©©©©©©©©©©©©©© reicht das für 5 Jahre?
Könntest mal eine Quelle nennen, so ab einem deutschen Amtsgericht würde schon genügen...
Achja meinem Beitrag fehlt die nötige Schöpfungshöhe und daher
:mrgreen:
 

DeletedUser

Gast
Hast den Spoiler mal geöffnet? Nur so^^
Musst nebenbei auch an die Frage denken, von Datenbanken usw. quatscht keine Sau ;-)
Nebenbei mit Nutzungsrecht bist der erste der mal nicht über Urheberrecht labert....gw^^
Empfehl dir aber auch dich zu belesen, dabei mal aus dem Urheberrecht raus zu gehen, soll echt mehr geben :)

Deine Quellen sind sicherlich...öhm warte ---> bist Anwalt^^
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

DeletedUser

Gast
:)
1. Quelle, warte mal das UrhG selbst, überraschung
2. probier mal das lesen von Urteilen, es gibt jede Menge Datenbanken...
3. Das © gibt es lediglich, da anders als in unserem Rechtsraum, dort nicht grundsätzlich das Urheberrecht beim Schöpfer des Werk liegt. Daher gibt es bei uns auch kein "Copyright"...
Musst nebenbei auch an die Frage denken, von Datenbanken usw. quatscht keine Sau
Doch Du, quatscht davon:
PS: Dem Urheberrecht (als solches) unterliegen nur KULTURELLE WERKE, dabei ist nicht jedes Bild als solches anzusehen!
In der Umkehrung sind Datenbanken und weitere in § 2 genannte Werke, nach deiner Aussage nicht geschützt.
Nebenbei mit Nutzungsrecht bist der erste der mal nicht über Urheberrecht labert
Hö?
Nur der Urheber kann über die Nutzungsrechte bestimmen...
Deine Quellen sind sicherlich...öhm warte
Du redest von Urteilen also bitte die Quellen, achja die deine These stützen im Bezug auf das UrhG nicht Markenrecht.
GW-Sekretäre sind selten Anwälte und doch möglicherweise öfter an Gerichten:mrgreen:, möglicherweise aber auch nur für barrrierefreies Design zuständig oder Fotograf oder...
wer ernsthafte Rechtsfragen hat, kann solche natürlich sinnvoller Weise in einem Rechtsforum stellen, bspw. recht.de oder einem anderen
seriösem, anstelle einem BG-Forum.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

DeletedUser

Gast
:)
1. Quelle, warte mal das UrhG selbst, überraschung

Solltest doch, mal mehr als nur das eine beachten, gerade wenn Fragen aufkommen die das Urheberrecht selbst nur anschneiden.
Btw. nach deiner Ausführung verstößt selber gegen dieses, aber egal. Stichwort kopieren einfügen usw. (wie gesagt nach deinen Ausführungen)

2. probier mal das lesen von Urteilen, es gibt jede Menge Datenbanken...

Solang dies keine Präzedenzfälle sind, sind die Urteile was? Nebensächlich! (meines war eines...nur finds erstmal wieder -.-)
Oder schließt immer von einem Urteil zum anderen bzw. ist ein Strafbestand immer mit anderen Gleichzusetzen? Erklärt erstmal warum Sekre. :p

3. Das © gibt es lediglich, da anders als in unserem Rechtsraum, dort nicht grundsätzlich das Urheberrecht beim Schöpfer des Werk liegt. Daher gibt es bei uns auch kein "Copyright"...

Hab ich ja zum Glück nie gesagt -.-
Nur trifft ihr Copyright, ebenfalls bei uns zu!

Doch Du, quatscht davon:

In der Umkehrung sind Datenbanken und weitere in § 2 genannte Werke, nach deiner Aussage nicht geschützt.

Hö?
Nur der Urheber kann über die Nutzungsrechte bestimmen...

In Anbetracht das keiner eine Datenbank als Ava|Wappen (was auch immer) nutzen wird, sah ich nunmal keinerlei Beweggründe einen Unterstichpunkt zu eröffnen und darauf nochmals genauer einzugehen. Man kann auch dümmlich Zeug quatschen was nie einer fragte ;-) Das die Gesetzestexte selbst älter als Datenbanken (in heutiger Form) sind, dürfte dir ja geläufig sein, das diese dann nur ergänzt werden ebenfalls, kann aber auch gern den ganze Buch kopieren -.-

Du redest von Urteilen also bitte die Quellen, achja die deine These stützen im Bezug auf das UrhG nicht Markenrecht.

Da die Frage Nintendo aufkam, ich mich dabei darauf Bezog, nun die Frage unter was fiel Nintendo gleich?
Ich kann auch von Äpfeln quatschen, wenns um Birnen geht -.-
Erlaube mir aber die Urteile (amerk. sowie EU) nach zu reichen, ist Sonntag, würde ich sie aus dem Stehgreif, Wort für Wort kennen, hättest sie schon gelesen :)

GW-Sekretäre sind selten Anwälte und doch möglicherweise öfter an Gerichten:mrgreen:
Hätte gern einen Kaffee :p
Nur solltest du als Sekre. die nötigen Einblicke in die Fälle haben, wirft das andere Fragen auf ;-)

wer ernsthafte Rechtsfragen hat, kann solche natürlich sinnvoller Weise in einem Rechtsforum stellen, bspw. recht.de oder einem anderen
seriösem, anstelle einem BG-Forum.
In jedem Falle dafür, die schieben Nintendo dann auch nicht ins Urhebererrecht^^

Zu Datenbanken: Fallen ebenfalls darunter, hebt nur keinen wenns nicht darum geht ;-)
Zu den Quellen: Wenn das Zeichen vorfindest ---> § ... wat könnte das wohl für eine Quelle sein?


Aber um mal zum Bild zurück zu kommen (der Fragende fragt sich sicherl. auch langsam^^):

Nenne mir mind. 5 Bsp. bei denen für einen FORENAVA (!) zur Rechenschafft gezogen wirst. (um nix anderes gehts :) )
Bekomm ich noch einen Kaffee? :p

Zum Abschluss: Großteil (Betonung GROßTEIL^^)der Bilder unterliegen Heutzutage im Grunde rein dem Medieninteresse (Veröffentl.). Was du im Nachgang mit den Bildern anstellst, würde im Grunde zur Rechenschafft gezogen, hebt aber kaum noch wen. Bsp.: Heidi Klum ---> Hätte man ihr Gesicht, nicht für Werbezwecke (im Nachgang) genutzt, sondern sich alleinig auf eine Tasse gebracht(reines Bsp.), hätte keiner geklagt! Hätte man diese dann wiederum vertrieben...andere Geschichte.

Wie war das aber gleich mal mit Windoof? Bzw. weiteren Prog´s. da durfte man sich ZUM PRIVATGEBRAUCH ebenfalls Sicherheitskopien anlegen! Also wegen einem Forenava wird dich keiner einen Kopf kürzen!!!
Bsp. Deviantart: Bild ist nicht zum Download freigegeben, ich kopiere es mir dennoch, bitte wer kann nachvollziehen woher ich das Bild habe, wenn es im Netz publik ist? Genau so gut kann es wer kopiert haben und nun bei sich frei zum Download anbieten. Die Frage die sich nun stellt, bei wem greift das Urheberrecht? ;-)
Man sollte gewisse Eingeständnisse machen, Ava´s und Sig´s fallen darunter.
Es gibt sie ja keiner für seine Werke aus, bzw. richtet einen Showroom ein...da meine -.-
Auch ganz witzig: Ich suche Bilder via Google (Altavista soll auch fein sein^^), das lustige das ich sie bei google schon ziehen kann ohne Hinweis^^

Wäre dies der Fall (gerade im Hinblick auf deviantart) hätten gute 30% bei DS keinen Ava mehr ;-)
Nun zeig den Präzedenzfall in deiner Datenbank der hier zutrifft^^ (Forenava´s)
Hatte ich btw. schon nach Kaffee gefragt? :p
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

DeletedUser

Gast
Eigentlich war das Thema durch für mich mit dem Hinweis auf entsprechende Foren...
Nun denn, was das Ava. oder sonstiges betrifft. Das i.d.R. solches nicht verfolgt wird, trotz unerlaubter Nutzung von geschüztzen Werken, macht es nicht weniger ungesetzlich.
Es nutzt dem abgemahnten auch wenig, das 100.000 andere nicht abgemahnt wurden, es gibt kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht.
Ist es verboten bei rot die Straße zu überqueren?
Wieviele Urteile findest Du dazu?
Liegt die Anzahl nahe bis 0 daran, das niemand ein Owi bekommt oder weil es nicht verfolgt wird oder die Strafe akzeptiert wird?
Ändert das irgendwas an der Gesetzeslage?

Nehme mal diverse Grafiken, bspw. hier von DS bastel eine Fanseite, alles roger. IG hat sicherlich nicht dagegen.
Stelle diese Fanseite um, auf unerlaubte verbotene Scripte, Tools etc.
Dann wirst Du sehen wie schnell IG die Nutzung geschützter Grafiken untersagt.
In der Abmahnhölle ebay dachten auch viele 08/15 Bilder per c&p nutzen, wen stört es?

Du wechselst ständig die Schauplätze, was willst Du mit privatkopien
Wie war das aber gleich mal mit Windoof? Bzw. weiteren Prog´s. da durfte man sich ZUM privatGEBRAUCH ebenfalls Sicherheitskopien anlegen! Also wegen
sagen?
Das war nicht so, das ist immer noch so, wenn du keinen Kopierschutz umgehst...
Tipp, wiederhole: lese Gesetze und nicht wiki...

3. Das © gibt es lediglich, da anders als in unserem Rechtsraum, dort nicht grundsätzlich das Urheberrecht beim Schöpfer des Werk liegt. Daher gibt es bei uns auch kein "Copyright"...

Hab ich ja zum Glück nie gesagt -.-
Nur trifft ihr Copyright, ebenfalls bei uns zu!

Nein? und was ist
2. Wenn du einfach das Coppyright-Symbol verwendest, droht die nächste Strafe, du musst dafür zahlen, dass du das Symbol verwenden darfst...

Jupp könnten 3-5 Jährchen werden, bzw. Geldstrafe
das?
Im übrigen gilt das Copyright hier nicht, sondern das Urheberrecht. Du kannst in Deutschland was nicht?
Richtig keine Strafe ohne Gesetz:
§ 1
Keine Strafe ohne Gesetz.Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
Wäre kurios, wenn man als deutscher für Handlungen in Deutschland bestraft würde, die nach deutschen Recht nicht strafbar sind aber in den USA oder sonst wo auf der Welt:cool:
Extra langsam das:
©©©©©©©©©©©©©©©©©©©©©
kann jedermann frei verwenden, ob ein Werk die notwendige schöpferische Höhe hat oder nicht, ist nicht davon abhängig ob da irgendein Hinweis vorhanden ist oder nicht.
In Anbetracht das keiner eine Datenbank als Ava|Wappen (was auch immer) nutzen wird, sah ich nunmal keinerlei Beweggründe einen Unterstichpunkt zu eröffnen und darauf nochmals genauer einzugehen.
Das ist lächerlich, Du hast damit
Dem Urheberrecht (als solches) unterliegen nur KULTURELLE WERKE, dabei ist nicht jedes Bild als solches anzusehen!
definiert, welche Werke,KULTURELLE, deiner Meinung nach unter das UrhG fallen. Das ist nunmal nonens.
Bild ist nicht zum Download freigegeben, ich kopiere es mir dennoch, bitte wer kann nachvollziehen woher ich das Bild habe, wenn es im Netz publik ist? Genau so gut kann es wer kopiert haben und nun bei sich frei zum Download anbieten. Die Frage die sich nun stellt, bei wem greift das Urheberrecht?
Bei allen, was die strafbarkeit betrifft wird es eine Sache des Einzelfalls sein...
Nun zeig den Präzedenzfall in deiner Datenbank der hier zutrifft
Es gibt im deutschen Recht keine Präzedenzfälle, die Richterschaft ist ungebunden.
Im übrigen, wenn der Unterschied zwischen "privat" und "öffentlich" nicht klar ist:S
E.o.D.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Reisone

Inventar
Team
Reaktionspunktzahl
68
So amüsant ich eurer kleines Scharmützel hier auch finde, es artet aus...


Ich denke dem Fragensteller ist geholfen, wenn wir ihm sagen können, dass das Verwenden von Bildern anderer Personen, leicht verändert oder nicht, ohne Nutzungsrechte grundsätzlich untersagt und unter Strafe gestellt ist.

Ob der Schöpfer des Bildes das Nutzungsrecht abgetreten hat oder nicht, müsste er selbst unter Umständen vorher prüfen.

Alles andere ist vollkommen nebensächlich und die Frage nach der Wahrscheinlichkeit, dass er verklagt werden könnte, ist absolut lächerlich.


In diesem Sinne.

Reisone

P.S.

So schön, wie es ist, dass ihr Euch gegenseitig die Gesetzestexte um die Ohren hauen könnt, ihr sollte auf den Fragesteller achten, er sollte es auch verstehen können...
 

DeletedUser

Gast
Eigentlich war das Thema durch für mich mit dem Hinweis auf entsprechende Foren...
Nun denn, was das Ava. oder sonstiges betrifft. Das i.d.R. solches nicht verfolgt wird, trotz unerlaubter Nutzung von geschüztzen Werken, macht es nicht weniger ungesetzlich.
Nehme mal diverse Grafiken, bspw. hier von DS bastel eine Fanseite, alles roger. IG hat sicherlich nicht dagegen.
Stelle diese Fanseite um, auf unerlaubte verbotene Scripte, Tools etc.
Dann wirst Du sehen wie schnell IG die Nutzung geschützter Grafiken untersagt.

Nur frage ich mich wie man mal wieder von einem Ava zu einer Page kommt o_O
Da es hier zum wiederholten male, rein um einen Ava geht....deinen Text selbst nochmal lesen und bemerken^^

Im übrigen gilt das Copyright hier nicht, sondern das Urheberrecht. Du kannst in Deutschland was nicht?
Richtig keine Strafe ohne Gesetz:

Wäre kurios, wenn man als deutscher für Handlungen in Deutschland bestraft würde, die nach deutschen Recht nicht strafbar sind aber in den USA oder sonst wo auf der Welt:cool:

Demnach (reines Beispiel weil nicht auf Ava bezogen), könnte ich mir von BMG sämtliche Titel besorgen (die sie jemals vermarktet haben) und reproduzieren o_O
Was in der Vergangenheit im Netz (Stichwort Musik) los war, stand zum Glück zu keinerlei Bezug zu einem kleinen c?
(weitere Ausführungen siehe weiter unten)

Bei allen, was die strafbarkeit betrifft wird es eine Sache des Einzelfalls sein...
Deine Datenbanken helfen dir aber ja scheinbar dabei, von einem zum anderen zu kommen ;-)

Es gibt im deutschen Recht keine Präzedenzfall, die Richterschaft ist ungebunden.
Im übrigen, wenn der Unterschied zwischen "privat" und "öffentlich" nicht klar ist:S
E.o.D.

*hust* Straf.- bzw. Zivilrechtlich bitte :S
Wenn ich nun für das Wort Präzedenzfall ein anderes nutzen würde....zB.: Grundsatzentscheidung...was nun? o_O
Bieten bei uns lediglich Auslegungshilfen, aber um nix anderes ging es^^

Zum Copyright: So gilt in Deutschland seit dem 13. September 2003 das neue Urheberrecht. Guten Morgen -.-
Da alle Gesetze kennst sicherlich auch die Neuerungen?^^
Gerade: " Es wird das Urheberrecht des "Tatortes" angewandt. Es kann also rechtliche Unterschiede geben, ob eine Internetseite in Deutschland (es gilt das UrhG) oder die selbe Seite in Timbuktu kopiert wird." Also ja du kannst zwecks Copyright zur Rechenschafft gezogen werden ;-)
Zum Abschluss:

Ein Werk ist urheberrechtlich schutzfähig wenn
* es sich durch individuelle Merkmale von anderen unterscheidet,
* es nicht von trivialer Natur ist,
* es sich um ein Original handelt,
* es von einer Person geschaffen wurde,
* es einen gewissen Umfang aufweist. Ein simple einseitige Homepage dürfte diese Bedingungen nicht erfüllen.

Folglich:

Firmenmarken, Geschäftsbezeichnungen und Logos
* dürfen auf den eigenen Web-Seiten verwendet werden, (!!!!!!)
* dürfen aber nicht für eigene Zwecke missbraucht werden. (Ava kein Missbrauch!)
* Bei der Wiedergabe von Firmenmarken kann deren Inhaber auf ein zusätzliches Registrierungszeichen wie ™, ® oder © bestehen.


Ich lehn mich nun mal aus dem Fenster, was wird in der Hinsicht eigentl. rein zur Rechenschaft gezogen? Missbrauch!
Nun zeig mir mal den Missbrauch in Sachen Forenava^^
Würde er sich illegal ein Pic von deviantart ziehen, via PS einen Vermerkt mit © "Angabe Quelle, bzw. Erschaffer" einfügen. Gibts keinerlei Probs., egal wie er an das Pic kam.
Nüchtern betrachtet: Das Pic ist im Netz veröffentlicht, einen Missbrauch (rein als Ava) ist in absolut keinem Falle möglich!
Nun bezieh weiter Urteile auf das hier angesprochene, obwohl dies zu keinerlei Bezug steht. (hast ja selber ausgesprochen, ob nun in den Mund gelegt oder nicht^^)

I love it :mrgreen:

PS: Resi -.-
Ich denke dem Fragensteller ist geholfen, wenn wir ihm sagen können, dass das Verwenden von Bildern anderer Personen, leicht verändert oder nicht, ohne Nutzungsrechte grundsätzlich untersagt und unter Strafe gestellt ist.

Der Missbrauch, nicht die Verwendung!!!! (hatte mein Vorredner am bsp. Inno perfekt erläutert ohne es zu merken^^)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

G3N3RAT3D

Gast
Ehm ja wie schon oben von einem Member gennant,
finds ja schön wie eifrig ihr diskutiert, aber Diskussion kommen in das passende Forum.

Hier mal die Lage ich habe Nintendo angeschrieben, was ich hätte gleich tun sollen.
Hier die Antwort:

Nintendo of Europe lehnt grundsätzlich Anfragen bezüglich einer Verwendung von urheberrechtlich oder markenrechtlich geschütztem Material durch Dritte ab. Eine Unterstützung von privaten Projekten, Homepages usw. durch Nintendo of Europe ist dementsprechend nicht möglich.

Artworks sowie Wörter wie zum Beispiel "Nintendo", "Game Boy" oder die Namen unserer Videospielhelden sind rechtlich geschützt.

Generell behält sich Nintendo vor, gegen die Verwendungen von o. g. Materialien vorzugehen, sollte dadurch der Eindruck entstehen, dass ein Sponsoring, eine Billigung durch Nintendo oder eine Verbindung mit den Dienstleistungen von Nintendo besteht oder in anderer Art und Weise die gewerblichen Schutzrechte von Nintendo verletzt werden.

So wie ich das verstanden habe ist die Nutzung möglich, sofern kein Missbrauch dadurch entsteht.
 

DeletedUser

Gast
Etwas genauer:

Wenn sich Nintendo durch die Verwendung von Namen oder Bildern geärgert oder geschädigt fühlt, hast Du ein Problem.
Sie müssen nicht nachweisen oder erklären warum sie sich geärgert/geschädigt fühlen, es reicht wenn sie Dich anschreiben dann musst Du ggf zahlen.
 

G3N3RAT3D

Gast
Ich glaube kaum das sie sich geärgert fühlen/werden.
Habe Ihnen aber vorhin nochmals geantwortet um sicher zu gehen.
 

DeletedUser

Gast
Ich glaube kaum das sie sich geärgert fühlen/werden.
Habe Ihnen aber vorhin nochmals geantwortet um sicher zu gehen.

Dein Glaube gegen ihre Meinung...

Ich glaube auch nicht dass sie sich geärgert fühlen, aber es ist und bleibt deren Entscheidung und sie können/dürfen jederzeit ihre Meinung ohne vorherige Ankündigung ändern... :mrgreen:

Es hängt ganz alleine von deren fortgesetzten Wohlwollen ab dass Du nichts zahlen musst... :mrgreen:
 

DeletedUser

Gast
So wie ich das verstanden habe ist die Nutzung möglich, sofern kein Missbrauch dadurch entsteht.

Sag ich doch :mrgreen:
Davon mal ab war die Diskus. in deinem Interesse aber egal -.-
Was an der Stelle aber noch interessiert, deine Fragestellung dazu^^
In der Hoffnung das "Kaffeeträger" nicht gleich wieder darauf anspringen:

Generell behält sich Nintendo vor, gegen die Verwendungen von o. g. Materialien vorzugehen, sollte dadurch der Eindruck entstehen, dass ein Sponsoring, eine Billigung durch Nintendo oder eine Verbindung mit den Dienstleistungen von Nintendo besteht oder in anderer Art und Weise die gewerblichen Schutzrechte von Nintendo verletzt werden.


Steht auch hier im Thread, aber genervt ließt man halt nich alles, auch wenn man fragte^^
Gegen nen Ava spricht aber nunmal nix, kann aber gern auch singen^^
 

G3N3RAT3D

Gast
ja war schon einiges an Text was ihr da hatte : )
so 100ig sicher bin ich mir noch nicht mal abwarten was Ninentdo morgen schreibt.
 

DeletedUser

Gast
Musst deine Fragestellung ein wenig präzisieren.
Gerade erstmal, an welcher Stelle du etwas verwenden möchtest (simpler Avatar), bzw. welches ihrer "Werke".
Ich hoffe du fragst aber nicht wegen nem Screen?^^

Leg ihnen dar, das Anhand eines Avatars, weder ein Missbrauch noch ein augenscheinl. Sponsoring vorliegt.
Da sich aber nunmal durch einen Avatar absolut keinerlei Bezug zum Unternehmen herstellen lässt, mal schauen.

Deswegen fragte ich nach der Fragestellung^^
Klingt irwie als würden sie von einer HP ausgehen ;-)

Es hängt ganz alleine von deren fortgesetzten Wohlwollen ab dass Du nichts zahlen musst... :mrgreen:

Sorry aber Schwachsinn :p
Ruf ich Mörder, wird der mir gegenüber auch gleich verhaftet ;-)
Ob er im Falle eines Falles zahlen müsste, bestimmt sicherlich nicht das Unternehmen, wäre ja noch schöner^^
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

DeletedUser

Gast
Ehm ja wie schon oben von einem Member gennant,
finds ja schön wie eifrig ihr diskutiert, aber Diskussion kommen in das passende Forum.

Hier mal die Lage ich habe Nintendo angeschrieben, was ich hätte gleich tun sollen.
Hier die Antwort:



So wie ich das verstanden habe ist die Nutzung möglich, sofern kein Missbrauch dadurch entsteht.
Ganz simpel das Wort "Nintendo" kannst verwenden wie Du lustig bist, wenn Du nicht in durch Nintendo geschützte Bereiche einbrichst. D.h. bringst eine Fanseite, Magazin was auch immer raus, die den anschein erweckt offiziell zu Nintendo zu gehören oder durch Nintendo lizensiert zu sein, wirst Du schnell Post bekommen. Dagegen ist ein Forennick mit Name Nintendo ungefährlich.
Willst Du geschützte Grafiken (auch ein Logo oder eine Zeichnung von Mario ist letzendlich eine Grafik) verwenden, bist Du auf den "guten Willen" von Nintendo angewiesen, sofern diese nicht grundsätzlich irgendwo von Nintendo zur freien Verwendung eingestellt wurden. D.h. auch wenn Nintendo in offiziellen Foren oder Fanforen von Mario&Co. Avatare oder andere Grafiken/Bilder/Zeichnungen/was auch immer zur Verfügung stellt, müssen sie die Nutzung nicht überall dulden.
Und sie können eine solche gedultete Nutzung jederzeit widerrufen, daher wird
dir niemand zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte einräumen.


Nur frage ich mich wie man mal wieder von einem Ava zu einer Page kommt
Ein Avatar ist nur der Begriff für was eine Grafik/Bild... verwendet wird...

Was in der Vergangenheit im Netz (Stichwort Musik) los war, stand zum Glück zu keinerlei Bezug zu einem kleinen c?
(weitere Ausführungen siehe weiter unten)
In Deutschland, nein dafür ist das Urheberrecht da und selbstverständlich genießt ein Musikstück aus den USA auch hier den Urheberschutz nach dem UrhG. Wenn ein Musikstück nicht die Schöpfungshöhe nach den Kriterien erreicht, dann kann da ein © drunter hängen wie es will, das mag in den USA
Bedeutung haben aber hier eben nicht.

Zum Copyright: So gilt in Deutschland seit dem 13. September 2003 das neue Urheberrecht. Guten Morgen -.-
Da alle Gesetze kennst sicherlich auch die Neuerungen?^^
Gerade: " Es wird das Urheberrecht des "Tatortes" angewandt. Es kann also rechtliche Unterschiede geben, ob eine Internetseite in Deutschland (es gilt das UrhG) oder die selbe Seite in Timbuktu kopiert wird." Also ja du kannst zwecks Copyright zur Rechenschafft gezogen werden
Zum Abschluss:
Es gibt in Deutschland kein Copyright, der Rest ist nur noch langweilig, da ich diese erneute Verlagerung kommen sah:
Wäre kurios, wenn man als deutscher für Handlungen in Deutschland bestraft würde, die nach deutschen Recht nicht strafbar sind aber in den USA oder sonst wo auf der Welt
Bitte Du kapierst schon deutschen Recht nur schwer...
Für dich wenn ein Werk nach deutschen Recht Urheberschutz genießt, dann kann dich der Urheber/Rechteinhaber selbstverständlich in Deutschland verklagen unabhängig vom Herkunftsland. Weil das UrhG nicht auf deutsche Werke beschränkt ist. Etwas was nach deutschen Recht erlaubt ist, sollte dann in Deutschland nach welchen Gesetzen vor deutschen Gerichten verhandelt werden?
Werfe mal einen Blick ins GG.
Für gerichtliche Ansprüche also Zivilrecht oder eben strafrechtliche Sanktionen braucht es eine Grundlage im deutschen Recht und nicht
im Recht irgendeiner Bananenrepublik.
Schon mal gehört das Chinesen in Deutschland wegen freier Meinungsäußerung in Deutschland von einem deutschen Gericht nach chinesischen Gesetzen verurteilt wurden?
Warum nicht?
Firmenmarken, Geschäftsbezeichnungen und Logos
* dürfen auf den eigenen Web-Seiten verwendet werden, (!!!!!!)
* dürfen aber nicht für eigene Zwecke missbraucht werden. (Ava kein Missbrauch!)
* Bei der Wiedergabe von Firmenmarken kann deren Inhaber auf ein zusätzliches Registrierungszeichen wie ™, ® oder © bestehen.
Man Du bist... Namen und Logo´s unterliegen dem Markenrecht! Markenrecht|=Urheberrecht!
Das Logo´s gleichzeitig Urheberschutz genießen können, nicht müssen, wegen ihrer Schöpfungshöhe ist was anderes.
Und dann wieder nichts kapiert, der Urheber kann bei Vergabe von Rechten auf alles bestehen was und wie er es will. Wenn ich auf ein Hängmännchen bestehe bei Nutzung meiner Grrafiken, dann ist das schlicht eine Bedingung.
Wenn ich auf das verlinken zu meiner HP bestehe ist das eine Bedingung.
Wenn im Quellcode der Programmierer erwähnt werden muss, ist das eine Bedingung.
Nicht mehr und nicht weniger...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

DeletedUser

Gast
Lass Nintendo antworten, wie du hier sicherl. vornommen hats sind unsere DIskus. unerwünscht.
Ich würde dir aber vorallem ans Herz legen vorher zu lesen was man kommentiert, ist ja inzw. unwitzig -.-
 

DeletedUser

Gast
na alles was die sich haben schützen lassen ist geschützt...

Nintendo erteilt einzelnen Personen nicht die Erlaubnis, Inhalte von dieser Website zu verwenden. Da wir Tausende solcher Anfragen erhalten, ist es unsere Vorgehensweise, die Verwendung unserer Marken und Urheberrechte in anderer als der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestatteten Weise abzulehnen.

sprich wenn du im avatar ein nintendo controller abbildest bist du eigentlich schon gearscht, wenn sich erkennen lässt das es ein Nintendo Controller ist^
 

DeletedUser

Gast
Lese den Absatz richtig und nimm ein Pic von woanders :mrgreen:
Ich verstoße bekanntl. auch dagegen wenn ich bei Ebay etwas versteiger und das jeweilige Pic nutze^^
Nintendo kann nicht allen einzeln eine Erlaubnis erteilen aber 10.000 verklagen? Is klar^^
 

DeletedUser

Gast
deswegen ist doch das Design vom Controller trotzdem patentrechtlich eingetragen...

auch wenn du den nach malen würdest wäre es Ideenklau^^
 

DeletedUser

Gast
na nichts nun, wenn da jemand drauf aufmerksam wird der von Nintendo bezahlt wird, wird er dich schon abmahnen und das mit Recht!

nur weil da jemand slips mit controller design vermarktet heisst das noch lange nicht das er das Recht dazu hat... das geht 5 jahre gut und irgendwann fällt mal der Hammer!
 
Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
Oben