So ganz nebenbei will ich doch mal als Jurist hier bemerken, dass eigentlich so gut wie kein Vertrag, der auf Dauerbeziehungen gerichtet ist, auf ewig geschlossen ist, weder ein Mietvertrag noch ein Arbeitsvertrag, selbst Eheverträge oder Verträge über Grabstätten in der Regel nicht. Alle diese Verträge sehen zumindest im deutschsprachigen Rechtsraum Beendigungsmöglichkeiten vor, die nichts mit Verschulden oder Vertragsbruch zu tun haben müssen, sondern einfach durch Zeitablauf, Kündigung oder Scheidungsverlangen (was man einer Kündigung gleichsetzen könnte ;-) ) in die Wege geleitet werden. Gerade im Eherecht war die Scheidung nach dem Zerrüttungsprinzip ein erheblicher Fortschritt gegenüber dem vorher (fast) nur geltenden Verschuldensprinzip, das oft zu entwürdigenden Situationen vor den Scheidungsrichtern führte.
Wenn hier also jemand völlig zerrüttet ist - was hier häufiger vorzukommen scheint ;-), sich aber dennoch auf die diplomatische Beziehung zu anderen Stämmen beziehen sollte -, dann kann er sich natürlich auch ohne Verschulden von irgendeiner Seite trennen und scheiden, wie man will. Näheres können Verträge bestimmen, die man hier geschlossen hat, die eine Kündigung und auch eine Kündigungsfrist vorsehen können, die aber allesamt wohl kaum justitiabel, also einklagbar sind.
Einzig und allein die eigenen Moralvorstellungen bzw. Tugenden und die Einsicht, dass Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit hier im Spiel nicht zu früh verloren gehen sollten, sind die Schranken in dieser schrankenlosen virtuellen Welt. Interessant, dass die alten Römer solche Tugenden als virtus bezeichneten...^^