DeletedUser
Gast
§4) Urlaubsvertretung
Speziell blau hervorgehoben:
Nach Beendigung der Urlaubsvertretung sind gemeinsame Aktionen (untereinander oder gegen dritte Ziele) nach 48 Stunden erlaubt, dabei spielt es keine Rolle, ob zuvor schon einzelne Aktionen gestartet wurden.
Wenn bereits einzelne Aktionen gestartet wurden, bevor die Urlaubsvertretung angenommen wurde, muss 48 Stunden nach der letzten Ankunft gewartet werden, bevor eine weitere Aktion mit dem jeweils anderen Account gestartet wird.
Könntet ihr mir vielleicht mal erklären wie Punkt 1 zu Punkt 2 passt?
Das man 48 Stunden bei UVs nach der Beendigung warten muß ist ja soweit klar, aber die Aussage: dabei spielt es keine Rolle, ob zuvor schon einzelne Aktionen gestartet wurden. ....
hab ich auch eine Frage zu was ich nicht verstehe in der neuen UV Regel.
Zum Beispiel :
Stamm A gegen Stamm B. Der gesamte Stamm läuft auf die Front wo sich nur Spieler C von Stamm B befindet weil Front neu aufgestellt
So nun muss der Spieler xx von Stamm A der direkt an der Front liegt eine UV nehmen.
Spieler xx hat vor der UV vergabe aber ein Dorf von Spieler C geadelt aufgrund von Kurzen AGs schafft es Spieler C rezuadeln. Darf ich nun wieder Readeln oder kann er in Ruhe zustellen wegen den 48 std ?
Ich weiß doofe frage aber im Krieg sehr Wichtig, da es ja bei den alten Regeln hieß was vor der Uv war zählt nicht.
Wäre schön wenn es dazu eine Antwort vom Sup gibt, da ich dazu nix gefunden habe.
Gruß
Diddle