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Feedback: Regeländerungen

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Jegliche Kommunikation sei es über Foren PN, Skype, ICQ, Jabber, MSN, IGM und sonstige Medien dürfen nur mit Erlaubnis in Profilen/Stammesbeschreibungen vorhanden sein. Wir werden nun natürlich nicht jeden einzelnen Spieler anschreiben und nach der Erlaubnis fragen, wenn sich allerdings ein Spieler meldet, dass er nicht damit einverstanden ist, dass dies so in dem Profil des anderen steht, dann muss dies natürlich entfernt werden. Solange sich nicht einer der betroffenen Personen darüber beschwert, kann es weiterhin stehen bleiben.

Und was ist mit dem Facebookchat?!? :mrgreen:

So schwer wars doch gar nicht.... Bleibt nur noch die Frage wie man so etwas nachweisen will/kann/soll.
Aber gut, das weiß wahrscheinlich niemand.
 

DeletedUser

Gast
So schwer wars doch gar nicht.... Bleibt nur noch die Frage wie man so etwas nachweisen will/kann/soll.
Aber gut, das weiß wahrscheinlich niemand.

Kurze Zwischenfrage: Wie weist ein Mensch seine schöpferische Höhe an einem bestehenden Werk nach? (selbe Sparte)
Was willst du auch nachweisen? Es ist komplett egal ob ich etwas im Chat zur Sprache brachte, was dann unerlaubter Weise veröffentlicht wurde. Oder ob ich irwo lediglich meinen Name in einem bestimmten Zusammenhang stehen sehe, was dann aber nicht der Realität entspricht. Ich kann erstmal gegen alles vorgehen.

Was war gleich "privat"? "das Eigene"!

E: Wir fangen lieber nochmal beim 1x1 an......
Du stehst, wenn du auf Dinge von anderen zurückgreifst, im Vorfeld in der Pflicht, dich ausreichend abzusichern! Daher ist, wie Anchesa schon meinte, eine Erlaubnis einzuholen. Wer den Gesprächsverlauf von diversen Chats kopieren kann, wird keine Probleme beim kopieren der Erlaubnis haben. (was man wie alles fälschen kann ist irrelevant)
Man kann die Regel aber auch recht kleinkarriert auslegen:
Das komplette DS-Forum ist eine für die Öffentlichkeit einsichtliche Plattform. Das ganze DS-Forum? Nein! Ein kleines, beschauliches Dörfchen...Names "Vorstellungsbereich der Teamer" trotzt der Öffentlichkeit und verlangt nach einer Registrierung bevor man Einsicht bekommt. Da ich den Ort, Zeitpunkt & Umfang einer Veröffentlichung selbst bestimme, könnte man auch dagegen vorgehen, wenn aus dem angesprochenen Bereich Dinge an die Öffentlichkeit gelangen. Ja kleinkarriert, fällt allerdings ebenfalls darunter.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

rümidümi

Gast
Der Support erfolgt ausschließlich auf Deutsch, während die Kommunikation zwischen Spielern auf Deutsch und Englisch erlaubt ist.

Sagen wir Spieler A, schreibt Spieler B: "Ça va?" und Spieler B meldet das beim Support, wird dann Spieler A gesperrt?
 

DeletedUser

Gast
„Spielbezogen war immer so gemeint: schick mir Rohstoffe, sonst adel ich dich.

Genauso wenig spielbezogen war ja schon immer: schick mir Premium Punkte, sonst adel ich dich.

Beim einen geht es um rein virtuelle Güter, beim anderen, so auch bei der UV, spielt das reale zumindest mit rein, auch wenn es ein virtueller Account ist. „

aber bitte erläutert den unterschied doch einmal für dumme wie mich

- ich erpresse jemanden um rohstoffe, die er sich nunmehr durch den einsetzen von PA-punkten (erworben mit realem geld) erst verschafft - betrifft natürlich die neuen welten mit dem system. darf aber keine PP-punkte erpressen. ... hm, den einsatz von PP-punkten darf man erpressen, das übertragen nicht. klingt logisch.

- die UV-erpressregelung ist auch sensationell - nicht dass es um einen rein virtuellen acc geht ... als SF darf man stammesmitglieder nicht darauf hinweisen, dass sie durch nichteinrichten der not-UV ihre stammesmitgliedschaft riskieren ... man muss die member immer erst rausschmeissen und nach erfolgter vergabe wieder in den stamm einladen (eigentlich alles nur spielinterne angelegenheiten). das schafft ungemein viel vertrauen und bringt wenigstens leben in die stammesakten hinsichtlich der spielerwechsel
 

DeletedUser121720

Gast
Um sicherzugehen, dass ich keinen Regelverstoß begehe, wollte ich mir vom Supp eine eindeutiges ja oder nein zu einem konkreten Sachverhalt holen, aber dieser wollte mir leider nicht konkret antworten, sondern verweist mich wieder auf das Forum hier, wodurch mir nicht wirklich geholfen ist.

Jetzt versuche ich es hier mal, vielleicht kann jemand vom Team meine Frage mit einem einfachen Ja oder Nein beantworten ohne viel um den heißen Brei herumzureden.

oberon76
2012-02-12 22:34:58
Hallo,

ich bin Sg meines Stammes und möchte das Not-UV-System einführen, was euch sicherlich bekannt ist. Jeder Spieler hat eine UV-Anfrage an eine Sf zu vergeben. Wer sich weigert, ist nicht förderlich für den Stamm und denjenigen will ich nicht bei uns haben.

Nun gibt es aber die Regel, man darf keine UVs erpressen. Ich habe im Forum irgendwo gelesen, dass es jedoch in Ordnung ist, wenn man auf Stammesregeln verweist, die besagen, dass man gekickt wird, wenn man sich nicht an diese hält. Und in diesen Regeln kann dann stehen, dass eine Not-UV vergeben werden muss.
Stimmt das?

Liebe Grüße


Ich kenne den Beitrag von Lady Tory, der folgendes besagt:

Du darfst ihn nicht erpressen in dem du eine Kontroll-UV verlangst mit der Aussage: sonst entlassen wir dich, adeln dich etc. pp.


Selbstverständlich kannst Du allerdings auf die Stammesregeln verweisen in denen ihr definiert habt, dass vor einer Aufnahme eine Accountkontrolle via UV Voraussetzung ist für den Stammesbeitritt.

Es geht mir aber um Spieler, die bereits in meinem Stamm sind. Kann ich also in die Stammesregeln schreiben, dass eine Vergabe der Not-UV Pflicht ist und wer sich nicht daran hält, diese zu vergeben, kicken mit der Begründung, er hat sich nicht an die Stammesregeln gehalten?
 

DeletedUser69391

Gast
Guten Tag.

Ich habe eine Frage zu einer der Regeländerungen. Ich bitte um Entschuldigung, falls die Frage schon gestellt wurde, aber es wäre zuviel verlangt, 60 Seiten Posts durch zu lesen.

private Kommunikation mit anderen Spielern darf nur im Profil/Stammesprofil mit deren Einverständnis veröffentlicht werden. Ist dies nicht gegeben, können Sanktionen gegen den veröffentlichenden Account ausgesprochen werden.

Vielleicht ist das nur eine Frage der Formulierung, aber es klingt so, als ob die Veröffentlichung von privater Kommunikation jenseits von Profilen entweder nicht berücksichtigt oder nicht gestattet ist. Ich denke dabei an die allseits beliebten Heulmails oder auch Gesprächsmitschnitte in Propas (im DS-Forum).

Ist auch in diesen Fällen eine Erlaubnis der Betroffenen erforderlich?
 

DeletedUser

Gast
Um sicherzugehen, dass ich keinen Regelverstoß begehe, wollte ich mir vom Supp eine eindeutiges ja oder nein zu einem konkreten Sachverhalt holen, aber dieser wollte mir leider nicht konkret antworten, sondern verweist mich wieder auf das Forum hier, wodurch mir nicht wirklich geholfen ist.

Jetzt versuche ich es hier mal, vielleicht kann jemand vom Team meine Frage mit einem einfachen Ja oder Nein beantworten ohne viel um den heißen Brei herumzureden.

oberon76
2012-02-12 22:34:58
Hallo,

ich bin Sg meines Stammes und möchte das Not-UV-System einführen, was euch sicherlich bekannt ist. Jeder Spieler hat eine UV-Anfrage an eine Sf zu vergeben. Wer sich weigert, ist nicht förderlich für den Stamm und denjenigen will ich nicht bei uns haben.

Nun gibt es aber die Regel, man darf keine UVs erpressen. Ich habe im Forum irgendwo gelesen, dass es jedoch in Ordnung ist, wenn man auf Stammesregeln verweist, die besagen, dass man gekickt wird, wenn man sich nicht an diese hält. Und in diesen Regeln kann dann stehen, dass eine Not-UV vergeben werden muss.
Stimmt das?

Liebe Grüße


Ich kenne den Beitrag von Lady Tory, der folgendes besagt:



Es geht mir aber um Spieler, die bereits in meinem Stamm sind. Kann ich also in die Stammesregeln schreiben, dass eine Vergabe der Not-UV Pflicht ist und wer sich nicht daran hält, diese zu vergeben, kicken mit der Begründung, er hat sich nicht an die Stammesregeln gehalten?

solange es in deinen stammes regeln niedergeschrieben ist, kannst du es so handhaben und ist regelkonform.
sogar, wenn ihr spieler einladet, müßen sie sich damit zufriedengeben und es dulden. wer nicht will kann in einen anderen stamm gehen.
 

DeletedUser

Gast
Guten Tag.

Ich habe eine Frage zu einer der Regeländerungen. Ich bitte um Entschuldigung, falls die Frage schon gestellt wurde, aber es wäre zuviel verlangt, 60 Seiten Posts durch zu lesen.



Vielleicht ist das nur eine Frage der Formulierung, aber es klingt so, als ob die Veröffentlichung von privater Kommunikation jenseits von Profilen entweder nicht berücksichtigt oder nicht gestattet ist. Ich denke dabei an die alseits beliebten Heulmails oder auch Gesprächsmitschnitte in Propas (im DS-Forum).

Ist auch in diesen Fällen eine Erlaubnis der Betroffenen erforderlich?

heulmails darfst du nichtin deinem profil stellen, ohne die erlaubniss des anderen.
hier im pubforum ist es was anderes
 

DeletedUser121720

Gast
solange es in deinen stammes regeln niedergeschrieben ist, kannst du es so handhaben und ist regelkonform.
sogar, wenn ihr spieler einladet, müßen sie sich damit zufriedengeben und es dulden. wer nicht will kann in einen anderen stamm gehen.

Danke schonmal, kann das auch iwer offizielles, der hierfür zuständig ist, bestätigen?
 

DeletedUser69391

Gast
heulmails darfst du nichtin deinem profil stellen, ohne die erlaubniss des anderen.
hier im pubforum ist es was anderes

Naja, es stimmt schon, dass es hier im Forum etwas anderes ist. Hier können die privaten Texte x mal mehr Leute lesen, als es in einem Spieler- oder Stammesprofil der jeweiligen Welt je der Fall sein könnte. Von daher wäre es naheliegend gewesen, wenn es auch hier verboten wäre.
Nicht, dass ich mich darüber beschweren will, dass es nicht so ist. Es ist nur nicht ganz schlüssig. Aber das muss es wohl auch nicht sein. Es ist anscheinend nicht halb so wild, wenn sich jeder im Forum über etwas das Maul zerreisst wie wenn ein paar Leute, die man vielleicht an einer Hand abzählen kann, innerhalb des Spiels in einem Profil etwas sehen, was nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war.
 

DeletedUser

Gast
Was ist mit §1 - Doppelaccounts: Einmaliger Login ist strafbar.

wieder gestrichen?

nach wie vor ist es verboten, wenn du einen acc auf w xx hast dich in einen anderen acc auf der selben welt einzuloggen


§1) Ein Account pro Spieler

Jeder Spieler darf pro Welt mit maximal einem Account teilnehmen (Ausnahme: Urlaubsvertretung). Die Weitergabe des Passworts an andere Spieler, mit einem eigenen Account auf der gleichen Welt, ist verboten.
Beispiele:

Es ist verboten per Passwort für einen anderen Spieler weiter zuspielen, wenn dieser gerade weg ist. Dafür muss in jedem Fall die Urlaubsvertretung genutzt werden.
Es ist verboten, sich unberechtigt in fremde Accounts einzuloggen. Auch der Versuch ist verboten.
Es ist verboten, für andere Spieler Accounts anzulegen.
Es ist verboten, beim Start einer Welt mehrere Accounts anzulegen und sich für den Account mit der besten Lage zu entscheiden.
 
Reaktionspunktzahl
1
Ich wollte nicht den Paragraphen zitiert haben, sondern wissen ob die neue Regelung "einmaliger Login wird bestraft" in Kraft getreten ist, weil ich es in den Regeln nicht gefunden habe, aber ich mich daran erinnere, dass es so in der Ankündigung so drin stand.
 

DeletedUser

Gast
Ich wollte nicht den Paragraphen zitiert haben, sondern wissen ob die neue Regelung "einmaliger Login wird bestraft" in Kraft getreten ist, weil ich es in den Regeln nicht gefunden habe, aber ich mich daran erinnere, dass es so in der Ankündigung so drin stand.

ja, ist in kraft getretten, bzw war es schon immer, deswegen habe ich die regeln zitiert
 
Reaktionspunktzahl
5
Danke schonmal, kann das auch iwer offizielles, der hierfür zuständig ist, bestätigen?

Wurde weiter vorne schonmal bestätigt. Nicht die UV erpressen, sondern freundlich auf die Folgen hinweisen: "Wennste gelb wirst, legen wir sofort mit dem Aufadeln los ;)"

@ crazyrabbit: Aber genau das steht in §1 und stand da schon immer: 1 Account - in einen zweiten einloggen ist nicht erlaubt. Nicht EINmal, nicht ZWEImal, ganz genau keinmal. Und das ist keine neue Regel.

Die Diskussion ging ja darum, wie man das beweisen/widerlegen könnte, wenn sich 2 Spieler über dieselbe IP einloggen um die I-netteilung einzutragen muss es ja mindestens einmal erfolgen. Aber hier ist wie so oft die Auslegung durch den Supporter gerfragt und von daher kriegst du da nur eine Antwort wenn es soweit ist (ob er dir glaubt, dass hier deine Oma nen eigenen Account hat oder er glaubt dir bewiesen zu haben, dass du es warst).
 

DeletedUser

Gast
Ist es nach Paragraph 5 erlaubt, Berichte im Profil zu veröffentlichen(mit Dorfnamen) oder hat dann der Andere ein Wiederspruchsrecht?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

DeletedUser

Gast
Guten Tag.

Ich habe eine Frage zu einer der Regeländerungen. Ich bitte um Entschuldigung, falls die Frage schon gestellt wurde, aber es wäre zuviel verlangt, 60 Seiten Posts durch zu lesen.



Vielleicht ist das nur eine Frage der Formulierung, aber es klingt so, als ob die Veröffentlichung von privater Kommunikation jenseits von Profilen entweder nicht berücksichtigt oder nicht gestattet ist. Ich denke dabei an die allseits beliebten Heulmails oder auch Gesprächsmitschnitte in Propas (im DS-Forum).

Ist auch in diesen Fällen eine Erlaubnis der Betroffenen erforderlich?

Unabhängig davon, was in den Regeln steht und wie sie formuliert sind, hat niemand das Recht, ohne Deine Erlaubnis, irgend etwas von dir zu veröffentlichen. (§ 12 UrhG Veröffentlichungsrecht)
Zählt im übrigen für alle Bereiche, ebenfalls für das DS-Forum!!!
Daher hattest Du, auch schon bevor die Regel eingeführt wurde, die Möglichkeit, dich an einen Verantwortlichen zu wenden und so zu deinem Recht zu kommen!
Warum hat man die Regel nun eingeführt? Um sich absichern zu können. Was nicht nötig gewesen wäre, wenn man bei deratigen Anfragen einfach handelt und es wäre gut gewesen.

hier im pubforum ist es was anderes
Will ich vollkommen überlesen haben!
Kleines Beispiel:
Ich bin ein Neuling und werde von einem Stamm überrannt, da es die Mailfunktion gibt, nutze ich sie auch, wobei ich mich aber etwas naiv anstelle, was zur Belustigung der Gegenseite führt. Die Gegenseite kommt nun auf die Idee, eine Propaganda zu erstellen, da meine Worte dabei so lustig waren, werden sie, ohne mich zu fragen, in die Propa übernommen und im Forum veröffentlicht.

Daher: Es ist vollkommen egal, wie fragwürdig die Regel formuliert ist, du kannst ebenfalls im Forum dagegen vorgehen. Sprich, dich an einen Verantwortlichen wenden, welcher dann auch handeln wird.
Was im übrigen schon genau so vorkam, da gabs besagte Regel noch nicht. ;-)


Wenn man sich nun entsprechend absichern will, gehört die Regel ebenfalls mit in die Forenregeln! Nur so anmerk....


Nachtrag: Auch wenn eine Erlaubnis erteilt wurde, darf das Zitat rein in dem selben Zusammenhang verwendet werden. Wird das Zitat für einen anderen Sachverhalt genutzt, bzw sogar ein anderer Zusammenhang hergestellt, ist die Erlaubnis nichtig!
 
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