@Grundgesetz: Die Koalitionsfreiheit benennt das Recht des ARBEITNEHMERS, sich bei Wunsch in einer Gewerkschaft zu organisieren, und die Pflicht der BRD, in dieses Recht nicht einzugreifen. Natürlich hängt da auch die kollektive Koalitionsfreiheit dran, keine Frage, aber das Grundgesetz ist hier, rein argumentativ, ein ziemlich beschissener Aufhänger. Denn das Grundgesetz (Artikel 1-19) umschreibt die Rechte, die die BRD jedem Bundesbürger und jeder juristischen Person als geschützt gegenüber dem Eingriff eines Staatsorgans einräumt.
Natürlich hat die GDL die Koalitionsfreiheit nach Art 9 III inne. Die BRD greift in dieses derzeit auch nicht ein, und auch kein anderes Staatsorgan der BRD. Das Grundrecht ist an dieser Stelle also gewahrt. Die Deutsche Bahn kann, auch wenn sie teilstaatlich verbleibt, dieses Grundrecht nach Grundgesetz (Art 1 - 19) gar nicht abstreitig machen, da das Grundgesetz NICHT die Wahrung der Grundrechte zwischen 2 oder mehr Personen oder juristischen Parteien regelt oder festlegt, sondern garantieren bzw festschreiben soll, dass die Bundesrepublik Deutschland und seine staatlichen Organe nicht in diese Grundrechte durch Gesetzgebung o.ä. eingreifen.
Wenn Herr Weselsky sich weiter auf diese Koalitionsfreiheit berufen möchte, kann er das gern tun, aber weniger idiotisch wird diese Argumentation freilich nicht.
@Diskussion: Ich meine persönlich, dass der Streik an der Stelle schlicht nicht mehr zur Wahrung reiner Arbeitnehmerinteressen geführt wird. Die Bahn ist hinreichend bereit, auf alle anderen Forderungen der GDL ein- oder zuzugehen. Die Arbneitnehmerinteressen dürfen also als vertreten angesehen werden. Man darf sogar anzweifeln, ob die angesprochene Koalitionsfreihet der GDL überhaupt noch als "Arbeitnehmerintresse" ausgelegt werden kann. Denn es wird wohl kaum die landläufige Meinung der Lokführer sein, dass ihre Gewerkschaft doch bitte auch Zugbegleiter, Bordpersonal und wen auch immer mehrheitlich vertreten kann. Zumal da noch nichtmal zweifelsfrei die Mehrheitsverhältnisse geklärt werden.
Grundsätzlich aber: Es gibt keinen Kompromiss bei der Forderung "Wir wollen für alle Arbeitnehmer der Bahn sprechen", sondern nur "ja" oder "nein". Und die Frage kann und wird durch einen Streik oder andere Methoden des Arbeitskampfes nie und nimmer geklärt werden.