dnim: Wenn ein Unternehmer pleite geht verliert er diesen Luxus. (Kann ihn wenn er erfolgreich ist aber auch schneller erwerben).
Soll heißen, ein Arbeiter kann sich schonmal ein nettes Leben aufbauen, aber wenn der Unternehmer pleite geht und er Lohnarbeit annehmen muss beginnt er bei Null.
--> Unternehmerisches Risiko
Zitat:
Umgekehrt könnte man dem Unternehmer, der seine Investionen verliert, auch unterstellen, er hätte einfach über seine Verhältnisse gelebt oder einfach schlecht gewirtschaftet, dadurch entkräftet sich das mit dem unternehmerischen Risiko genauso.
Seh ich nicht so: Schließlich ist beim Unternehmer das Einkommen abhängig davon wie erfolgreich er ist. Der Unternehmer kann leicht erkennen ob er über seine Verhältnisse lebt wenn er mehr ausgibt als er einnimmt.
Jo, die Welt könnte gerecht sein, ist sie aber nicht, jedenfalls nicht diese unsere kapitalistische.
In den meisten Fällen bedeutet für einen Unternehmer "pleite gehen" nicht gleichzeitig "verarmen", weil
1. die Insolvenz (vulgo "Pleite") wegen des relativ strengen deutschen Insolvenzgesetzes auch dann beantragt werden muss, wenn zwar abzusehen ist, dass die Firma durch irgendwelche Einflüsse (gerne auch künstlich herbeigeführte) anstehende Lohn- und Gehaltszahlungen nicht mehr ausführen kann, aber eigentlich nach Umsatz, Ertrags- und Auftragslage durchaus noch quicklebendig ist. Durch den eingesetzten Insolvenzverwalter wird zwar der unternehmerische Handlungsspielraum eingeengt, der Unternehmer aber nicht entlassen (wie auch...). Die Angestellten dürfen jedoch in einer solchen Unternehmensphase mit großer Berechtigung um ihren Arbeitsplatz fürchten.
2. Sollte das Unternehmen wirklich "abgewickelt" (=aufgelöst) werden und haftet der Unternehmer z.B. als Komplementär einer KG mit seinem gesamten Privatvermögen wird, dieses Vermögen (Haus, Yacht, Auto, Arsch) rechtzeitig z.B. seiner Frau überschrieben, womit Gläubiger und Angestellte das Nachsehen haben. Das ist wie bei wertlosen Aktien, die Knete ist nicht futsch, sie gehört jetzt nur jemand anderem...
3. Gibt es auch bei einer KG die segensreiche Einrichtung des Kommanditisten, der immer eine GmbH ist (das ist der Witz dabei). Als Geschäftsführer dieser Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann durchaus wieder der Unternehmer fungieren, der aber in dieser Funktion nur mit seiner Einlage haftet (mind. 25.000,00€)
4. Gibt es seit 2008 eine Sonderform der GmbH, nämlich die (sie heißt tatsächlich so) "Unternehmergesellschaft", bei der die Mindesteinlage sage und schreibe nur einen Euro beträgt. Hier geht also das unternehmerische Risiko erst recht beliebig gegen Null.
Jetzt zu der Ansage, ein Unternehmer könnte leicht erkennen, dass er in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt:
Klaro, das kann er, sogar früher als alle anderen, und er kann (siehe oben) diverse Schritte einleiten, um mögliche private Unbill abzuwenden.
Gelegentlich kommt es aber auch vor, dass er zwar erkennt, aber nicht handelt, weil er eigentlich ein Vollpfosten ist und kein Unternehmer.
Dann bleibt ihm nur noch die Flucht. Zum Beispiel in den Tod, wie bei Adolf Merckle, dem ehemaligen Inhaber von Ratiopharm. Zum Beispiel aber auch ins Nirgendwo, wie ganz aktuell beim Münchner Tankstellenkönig
Peter Mossheimer.
Einfach abgehauen, der Sack, mit Porsche und Penunze. Seine Pächter sind nicht abgehauen...
Du siehst, rede nicht über Dinge, von denen du nichts verstehst.