Moin,
ihr nehmt ein Thema an und vergriesknaddelt das, bzw verfahrt euch m.E. etwas.
Das Grundgesetz ist nach Wertigkeit aufgebaut. Daher steht auch die Würde in Artikel, nicht §, 1. Daher fängt es auch mit: "Die Grundrechte" an. Und ich bin schon überrascht, dass hier ein Artikel mit einem anderen Artikel beschränkt werden soll. Diese Möglichkeit obliegt dem BVG, nicht dem Betrachter. Das GG ist ein umumstößlicher Fels, keine Auslegeware.
Und weil ich Godzi´s Meinung bin, dass der Support tatsächlich deutlich über ein Ziel hinaussschießt, was hinter einer Tastatur leicht geht, nehm ich mir mal ne Minute Zeit.
Eine Rechtsvorschrift ist m.W. in Voraussetzungen aufgeteilt. Treffen diese Voraussetzungen nicht alle zu, ist die Norm nicht anzuwenden.
Und das von Godzi angeführte Postulat hat u.a. die Voraussetzungen in Artikel 5, Satz 1, 1 Halbsatz zitiert:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. PUNKT.
Da muss dann auch Schluss sein, denn Halbsatz 2 unterstreicht und beschränkt nicht. Halbsatz II beschränkt doch Halbsatz I nicht im geringsten. Die Meinungsfreiheit und die Informationsfreiheit sind die (nicht explizit) verankerten Normen hier. Und da bin ich klar bei Godzi: Der Support handelt hier, zumindest, hinterfragenswert.
Im weiteren werden hier die AGB der Servereigentümer zitiert, arbeitsrechtliche Spielregeln eingesetzt und noch einige erheiternde Argumente. AGB oder volkstümliche Annahmen können keinesfalls per Handzeichen ein Grundrecht aussortieren. Weder im rl, noch hier.
Exkurs: Diese mittelalterliche Vorgehensweise wurde ausdrücklich sogar unter Strafe gestellt. Da Spielen auf dieser Plattform aber keine Pflicht ist oder lebensnötig ist die Rechtsvorschrift der Nötigung hier nicht anzuwenden. Was immer wieder vorkommt, ist die Sperrung von im voraus bezahlten Leistungen. Das könnte vor einem Zivilgericht Thema sein, denn mutig ist das schon einfach eine Leistung abzustellen, obwohl bezahlt wurde. Aber angesichts des Streitwertes ist so eine Klage m. E. fruchtlos. Das hofft wohl jeder Plattformbetreiber, daher wagen die das. Allerdings könnte bei stets widerkehrender Anwendung dieser Leistungsverweigerung trotz vorheriger Geldannahme ein Muster aufgezeigt werden, was vielleicht einen Staatsanwalt hellhörig machen könnte. In dieser Bananenrepublik ist neuerdings ja fast nichst unmöglich. Warum also nicht auch mal ABM?
---------------------------------------------------------------------------------------
Weiter zur möglichen Einschränkung von Grundrechten:
A 5 (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze.
So muss das denn sein, aber ist eine ABG Gesetz? Mit nichten, ehr eine Hürde, über die der zahlende Spieler denn zu hüpfen hat.
Daher bin ich bei Godzi, der Support schränkt ein Grundrecht ein.