Nicht 'dürfen' .. können. Die Stadt ist privatrechtlich, sie unterhält das Grünwalder Stadion. Wenn man jetzt bspw. (was nicht, allein aus wirtschaftlichen Aspekten gesehenpassieren wird) die Abteilungen U23 und die Frauen des FC Bayern (mit Verweis auf ihr eigenes Stadion) nicht mehr spielen lässt, ist es deren gutes Recht.
Eigentlich wollte ich ab dem unterstrichenen nicht mehr weiterlesen, da das unfassbarer ******** ist, aber hey. Ich habs dann doch mal getan. Kleiner Hinweis am Rande: Eine Stadt ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
"mit Verweis auf ihr eigenes Stadion"
Könnte funktionieren, ändert aber zunächst einmal nichts am Anspruch auf Nutzung aus Art. 21 GO.
Aber es wird sowieso nicht passieren, zum einen aus den von dir genannten Gründen, zum anderen, weil es dem FC Bayern München schlicht egal wäre, da man ja eh das eigene Stadion hat. Insofern würden wir auch vermutlich nciht erfahren, ob ein Rauswurf aus dem Stadion rechtens wäre, da es dem FC Bayern schlicht egal sein würde.