Guten Tag.
Ich habe eine Frage zu einer der Regeländerungen. Ich bitte um Entschuldigung, falls die Frage schon gestellt wurde, aber es wäre zuviel verlangt, 60 Seiten Posts durch zu lesen.
Vielleicht ist das nur eine Frage der Formulierung, aber es klingt so, als ob die Veröffentlichung von privater Kommunikation jenseits von Profilen entweder nicht berücksichtigt oder nicht gestattet ist. Ich denke dabei an die allseits beliebten Heulmails oder auch Gesprächsmitschnitte in Propas (im DS-Forum).
Ist auch in diesen Fällen eine Erlaubnis der Betroffenen erforderlich?
Unabhängig davon, was in den Regeln steht und wie sie formuliert sind, hat niemand das Recht, ohne Deine Erlaubnis, irgend etwas von dir zu veröffentlichen. (§ 12 UrhG Veröffentlichungsrecht)
Zählt im übrigen für alle Bereiche, ebenfalls für das DS-Forum!!!
Daher hattest Du, auch schon bevor die Regel eingeführt wurde, die Möglichkeit, dich an einen Verantwortlichen zu wenden und so zu deinem Recht zu kommen!
Warum hat man die Regel nun eingeführt? Um sich absichern zu können. Was nicht nötig gewesen wäre, wenn man bei deratigen Anfragen einfach handelt und es wäre gut gewesen.
hier im pubforum ist es was anderes
Will ich vollkommen überlesen haben!
Kleines Beispiel:
Ich bin ein Neuling und werde von einem Stamm überrannt, da es die Mailfunktion gibt, nutze ich sie auch, wobei ich mich aber etwas naiv anstelle, was zur Belustigung der Gegenseite führt. Die Gegenseite kommt nun auf die Idee, eine Propaganda zu erstellen, da meine Worte dabei so lustig waren, werden sie, ohne mich zu fragen, in die Propa übernommen und im Forum veröffentlicht.
Daher: Es ist vollkommen egal, wie fragwürdig die Regel formuliert ist, du kannst ebenfalls im Forum dagegen vorgehen. Sprich, dich an einen Verantwortlichen wenden, welcher dann auch handeln wird.
Was im übrigen schon genau so vorkam, da gabs besagte Regel noch nicht. ;-)
Wenn man sich nun entsprechend absichern will, gehört die Regel ebenfalls mit in die Forenregeln! Nur so anmerk....
Nachtrag: Auch wenn eine Erlaubnis erteilt wurde, darf das Zitat rein in dem selben Zusammenhang verwendet werden. Wird das Zitat für einen anderen Sachverhalt genutzt, bzw sogar ein anderer Zusammenhang hergestellt, ist die Erlaubnis nichtig!