Dylan Hunt XVII schrieb:
ich sage es mal so, wer genausoviel Rechte will wie wir sollte auch alle Pflichten auferlegt bekommen. Aber sie sind ja von einigen Gesellschaftlichen Regeln befreit, daher sollten sie dementsprechend auch weniger Recht haben.
von welchen gesellschaftlichen pflichten sind denn eingebürgerte ausländer/ asylanten/ geduldete ausländer befreit?
soweit ich weiß haben sie nur weniger rechte. so dürfen ausländer mit duldung z.b. bestimmte landkreise nicht verlassen und auch keine arbeit annehmen.
insofern sollten sie vielleicht MEHR rechte haben als wir "rein-deutsche/rein-schweizer", die wir doch viel weniger pflichten haben.
Dylan Hunt XVII schrieb:
Gewaltverbrecher aus dem Ausland gehören nicht in die Schweiz, so einfach ist das.
[ironie] sehr saubere argumentation. absolut logisch und gut strukturiert. dagegen kann ich jetzt garnichts entgegnen [/ironie]
Dylan Hunt XVII schrieb:
Damit ist auch so ziemlich bewiesen, dass ausländische Personen WEIT MEHR Verbrechen begehen als Schweizer.
damit ist nur bewiesen, dass du:
1) keine ahnung hast wie man statistiken liest
2) die hps die du verlinkst nicht aufmerksam durchliest
unter der statistik steht folgender text (original-zitat):
"Sind Ausländer krimineller als Schweizer?
Die untenstehende Grafik zeigt die Anzahl der verurteilten Erwachsenen pro 1'000 Einwohner, für Schweizer und für Ausländer. Auf den ersten Blick scheinen die Ausländer deutlich krimineller zu sein. So wurden z.B. im Jahr 2005 rund 30 von 1'000 Ausländern verurteilt, während nur 8 von 1'000 Schweizer verurteilt wurden.
Diese Zahlen sind allerdings unbereinigt. Um beurteilen zu können, ob Ausländer gegenüber Schweizern tatsächlich häufiger verurteilt werden, sollten die folgenden Punkte berücksichtigt und statistisch bereinigt werden:
[hier folgte der kasten mit der statistik]
Ein Teil der Verurteilten waren Ausländer, die keinen ständigen Wohnsitz in der Schweiz haben z.B. Grenzgänger, Touristen oder Asylsuchende.
Eine Studie der Arbeitsgruppe Ausländerkriminalität der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) hat die Daten des Jahres 1998 (aktuellere Analysen gibt es nicht) analysiert und errechnet, dass rund 20% der Verurteilten keinen ständigen Wohnsitz in der Schweiz hatten. Dieses Phänomen heisst Kriminaltourismus. Gründe für diesen grossen Anteil der Kriminaltouristen sieht die Studie im hohen Lebensstandard der Schweiz und den – vor allem für Kriminelle aus Drittweltländern – vergleichsweise „angenehmen“ Gefängnissen. Verurteilte Ausländer ohne ständigen Wohnsitz in der Schweiz müssen von der gesamten Zahl der verurteilten Ausländer abgezogen werden, weil sie nicht zur ständigen Wohnbevölkerung gehören und man nicht weiss, wie viele Ausländer ohne ständigen Wohnsitz sich durchschnittlich in der Schweiz aufhalten. Aus diesem Grund kann auch nicht bestimmt werden, ob Ausländer, die nicht in der Schweiz wohnhaft sind, krimineller sind als Schweizer.
Ein weiterer Grund, weshalb die Ausländerkriminalität auf den ersten Blick so hoch scheint, sind die Verurteilungen aufgrund des ANAG (s. Kasten).
[hier der kasten]
Niederlassung der Ausländer (ANAG)
Gegen dieses Gesetz können meist nur Ausländer verstossen. Straftatbestände sind z.B. illegaler Aufenthalt in der Schweiz. 11,5% aller Verurteilten kamen 2005 u.a. mit dem ANAG in Konflikt.
[ende kasten]
Gegen die meisten Strafbestimmungen dieses Gesetzes können nur Ausländer verstossen (z.B. illegaler Aufenthalt in der Schweiz). Die Verstösse gegen das ANAG machten im Durchschnitt der vergangenen Jahre 10-12% der Verurteilungen aus. Diese Urteile müssen von der Zahl der verurteilten Ausländer abgezogen werden. Aus dem gleichen Grund müssen Urteile gemäss Militärstrafgesetz (s. Kasten), gegen das nur Schweizer verstossen können, von der Zahl der verurteilten Schweizer abgezogen werden.
Ebenfalls bereinigt werden müssen die so genannten soziodemografischen Faktoren.
Wie die Statistiken zeigen, werden Männer im Vergleich zu Frauen und junge Menschen im Vergleich zu älteren deutlich häufiger verurteilt. Ausländer in der Schweiz sind besonders häufig jung und männlich, was ebenfalls ein Teil der höheren Verurteilungsrate erklären kann.
Da die aktuellen Daten der verurteilten Personen in der Schweiz nicht detailliert genug veröffentlicht werden, kann man die Anzahl der Verurteilungen nicht genau bereinigen. Es gibt jedoch (ältere) Studien des Bundesamts für Statistik (BFS) für die Verurteilungsjahrgänge 1991 und 1997 sowie die bereits erwähnte Studie der KKJPD (1998), die eine solche statistische Bereinigung der Daten - so gut sie möglich ist - vornehmen.
Die Ergebnisse dieser Studien sind vergleichbar und kommen zum Schluss, dass die in der Schweiz wohnhaften Ausländer gesamthaft gesehen nicht bzw. kaum krimineller sind als Schweizer, wenn die oben genannten Faktoren berücksichtigt werden. In den einzelnen Bereichen gibt es aber auch nach der Bereinigung teilweise markante Unterschiede. Vor allem wegen Gewaltdelikten des Strafgesetzbuchs wurden junge ausländische Männer (18-29 Jahre) mit Wohnsitz in der Schweiz im Jahre 1998 bis zu 2.6 mal häufiger verurteilt als Schweizer der gleichen Altersgruppe. Im Gegensatz dazu wurden z.B. Ausländerinnen in allen Altersgruppen gesamthaft weniger häufig verurteilt als Schweizerinnen."
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