DeletedUser32288
Gast
Das BGB ist also öffentliches Recht. Na dann Real. Setzen Sechs!
Hab mal nettes Bildchen gemacht ;-)
Darin ist deutlich zu erkennen, dass du provokanterweise das Wort 'nicht' davor nicht markiert hast
Informier dich bitte über die deutsche Rechtsordnung, ehe du hier noch mehr Müll absonderst.
Was studierst eigentlich? Rechtssprechung sicherlich nicht. Mach dich mal schlau bei deinen Professoren ;-) Stadien in Verwaltung von Städten unterliegen dem Eingentumsrecht und somit der privaten Rechtssprechung. Da kannst dir deinen Artikel 21 sonstwohin kleben.