DeletedUser
Gast
Ich weiss jetzt ehrlich nicht mehr, worüber ihr redet.
I)Über Einwanderer, die in Deutschland kriminell werden.
II)Über Asylanten, die in Deutschland kriminell werden.
III)Über in Deutschland geborene Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit, die hier kriminell werden.
IV)Über in Deutschland geborene Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund, die hier kriminell werden.
Die Bedeutungen hat Ausländer hier glaube ich immer schön abwechselnd, je nachdem was dem Poster am besten passt.
Fall II ist dabei aber ein wirklich minimaler Faktor, die Zahl der von Asylanten begangenen Straftaten dürfte minimal sein, da deren Zahl einfach minimal ist. (Wie bereits jemand richtig schrieb etwa 1% der Antragsteller)
Der Großteil wird denke ich IV und III sein. Also Kinder, die hier geboren wurden, und dann in ihrem Leben, aus welchen Gründen auch immer kriminell wurden und dies auch im straffähigen oder gar Erwachsenenalter noch sind.
Und die Konsequenzen sind dann doch, ein gewisses Alter (oder bei zu geringem Alter, Verwandte im Heimatland) vorrausgesetzt ziemlich klar, sind sie deutsche Staatsbürger, sind sie Deutsche, und wir kümmern uns um sie. Sind sie keine Deutschen Staatsbürger, muss sich eben ihr Heimatland um sie kümmern. Jemand der nicht deutscher Staatsbürger ist, und auch kein Asyl in Anspruch nehmen kann, hat bei bestimmten Vergehen(also jetzt bitte nicht mit "Radiergummi klauen" kommen) einfach sein Bleiberecht verspielt und wird abgeschoben. Da gibt es auch kein "Wenn die Frau/Kinder". Darauf Gast zu sein besteht kein Anspruch.
Dabei denke ich allerdings nicht, dass TypIII und IV "Ausländer" krimineller sind, als Deutsche ihres Milieus, das dürfte, wie auch bei einem Teil der "Glatzen" durch Perspektivlosigkeit getriebene Agression gegen alles "Andere" sein, hier eben z.B. nicht gegen "Türken", sondern "Deutsche". Dem den Boden zu entziehen sollte daher das langfristige Ziel sein, was aber imo nichts am Umgang mit den einzelnen kriminellen Elementen in diesem Staat ändern sollte.
Meine Vorstellung genauer:
II+IV, sind Deutsche oder dürfen nicht abgeschoben werden und haben somit die Sanktionen zu ertragen, die jeder Deutsche zu erwarten hat.
I+III sind eben keine Deutschen, sie werden dann genauso den Sanktionen unterzogen, und im Anschluss in ihr Heimatland abgeschoben, die Grenze zwischen "Sanktionen ohne Abschiebung" und "Sanktionen gefolgt von Abschiebung" würde ich persönlich ziehen, wenn Haftstrafen verhängt werden, oder die Person danach als vorbestraft zählt(Im Sinne von "Eintrag im Führungszeugnis").
Minderjährige werden nur abgeschoben, wenn Angehörige der Familie im Heimatland leben.
Kinder werden nicht abgeschoben(haben ja auch kein Zeugnis in das Einträge kommen könnten).
I)Über Einwanderer, die in Deutschland kriminell werden.
II)Über Asylanten, die in Deutschland kriminell werden.
III)Über in Deutschland geborene Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit, die hier kriminell werden.
IV)Über in Deutschland geborene Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund, die hier kriminell werden.
Die Bedeutungen hat Ausländer hier glaube ich immer schön abwechselnd, je nachdem was dem Poster am besten passt.
Fall II ist dabei aber ein wirklich minimaler Faktor, die Zahl der von Asylanten begangenen Straftaten dürfte minimal sein, da deren Zahl einfach minimal ist. (Wie bereits jemand richtig schrieb etwa 1% der Antragsteller)
Der Großteil wird denke ich IV und III sein. Also Kinder, die hier geboren wurden, und dann in ihrem Leben, aus welchen Gründen auch immer kriminell wurden und dies auch im straffähigen oder gar Erwachsenenalter noch sind.
Und die Konsequenzen sind dann doch, ein gewisses Alter (oder bei zu geringem Alter, Verwandte im Heimatland) vorrausgesetzt ziemlich klar, sind sie deutsche Staatsbürger, sind sie Deutsche, und wir kümmern uns um sie. Sind sie keine Deutschen Staatsbürger, muss sich eben ihr Heimatland um sie kümmern. Jemand der nicht deutscher Staatsbürger ist, und auch kein Asyl in Anspruch nehmen kann, hat bei bestimmten Vergehen(also jetzt bitte nicht mit "Radiergummi klauen" kommen) einfach sein Bleiberecht verspielt und wird abgeschoben. Da gibt es auch kein "Wenn die Frau/Kinder". Darauf Gast zu sein besteht kein Anspruch.
Dabei denke ich allerdings nicht, dass TypIII und IV "Ausländer" krimineller sind, als Deutsche ihres Milieus, das dürfte, wie auch bei einem Teil der "Glatzen" durch Perspektivlosigkeit getriebene Agression gegen alles "Andere" sein, hier eben z.B. nicht gegen "Türken", sondern "Deutsche". Dem den Boden zu entziehen sollte daher das langfristige Ziel sein, was aber imo nichts am Umgang mit den einzelnen kriminellen Elementen in diesem Staat ändern sollte.
Meine Vorstellung genauer:
II+IV, sind Deutsche oder dürfen nicht abgeschoben werden und haben somit die Sanktionen zu ertragen, die jeder Deutsche zu erwarten hat.
I+III sind eben keine Deutschen, sie werden dann genauso den Sanktionen unterzogen, und im Anschluss in ihr Heimatland abgeschoben, die Grenze zwischen "Sanktionen ohne Abschiebung" und "Sanktionen gefolgt von Abschiebung" würde ich persönlich ziehen, wenn Haftstrafen verhängt werden, oder die Person danach als vorbestraft zählt(Im Sinne von "Eintrag im Führungszeugnis").
Minderjährige werden nur abgeschoben, wenn Angehörige der Familie im Heimatland leben.
Kinder werden nicht abgeschoben(haben ja auch kein Zeugnis in das Einträge kommen könnten).
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